Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von My-Doom, 7. November 2008 .

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  1. 7. November 2008
    Wenn ich in einer öffentlichen Einrichtung (Schule) Plakate abhänge (auf denen Raucherbeine, Krebsgeschwüre und zugeteerte Lungen zu sehen sind), und auf ein Regal in der Verwaltung lege,
    ist das dann nach §303 Stgb Absatz 2
    Spoiler
    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    eine Straftat?

    bitte keine"ich glaube schon" oder "bestimmt" Posts.
    Vorzugsweise suche ich nen jura studenten oder ein urteil in einer ähnlichen sache..

    edit://
    oder fällt das wegen der Schule unter §304 (StgB)?



    grüße

    My-Doom
     
  2. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    Hi

    also soweit ich weis ist es wen man es ohne aufwand wieder rückstandslos entfernen kan schon keine sachbeschädigung. ist zwar auch verboten aber kan keine so hohe strafe geben wei sachbeschädigung. da ich am montag sowiso nen termin bei meinem anwalt wegen sachbeschädigung habe kann ich dan auch grad mal nachfragen fals du bis dahin keine genaue antwort hast.
     
  3. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    Steht doch ganz klar dar. Das was du gemacht hast ist eine Straftat.

    Doch wenn es wirklich vor Gericht geht wird der Richter dir keine Harte Strafe geben, sowas sind ja noch "Kinderstreiche".


    Aber laut dem tollen Jura hast du eine Straftat begangen
     
  4. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    erstmal danke ihr beiden.
    naja ich find da steht nicht ganz klar dass ich ne straftat begangen habe.
    "Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert."
    Ich interpretiere Plakate abhängen und auf ein Regal legen als vorübergehende Veränderung.
    Es kann ja jederzeit jeder Mensch die Plakate einfach wieder Aufhängen (selbst die nadeln hab ich dazu gelegt :>)
     
  5. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    Also Sachbeschädigung ist es schonmal nicht.
    Hast ja nix beschädigt.
    Ausserdem, meine Güte, hast Du Angst das Du ne Anzeige kriegst? Wegen was denn? Die nehmen die nichtmal auf.
     
  6. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    Scheint wohl ein Racheakt irgendwelcher Lehrer sein. Rechtlich kann dir da nichts passieren, wenn es so ist, wie du es darstellst. Es gab bei uns einmal den Fall, dass Schüler (von denen einer beim Direktor in Ungnade gefallen war) Papier aus einer anderen Klasse genommen haben, um den Drucker in der eigenen Klasse nachzufüllen und der Direktor hat dann Anzeige wegen Diebstahl erstatten wollen deshalb. "Wollen" weil die Polizei die Anzeige -zurecht- abgelehnt hat.
     
  7. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    Nein ich habe keine Angst dass ich ne anzeige bekomme. Ich rege mich über das Hausverbot auf, das ich auf einmal habe, weil ich vor etwa 'nem Jahr im Interesse der Schülerschaft gehandelt habe. (Es war Konsens aller KlassensprecherInnen der Schule).
    Verdammt da sind 11jährige Kinder die da ihr Pausenbrot essen sollen, spaß haben, spielen und pause machen sollen; und die hängen da ernsthaft Plakate von Raucherbeinen, Krebsgeschwüren usw. hin!?
    Und das auch noch in schlechtem deutsch formuliert.

    Komischerweise hieß es damals nur "So jemand können wir nicht mehr beschäftigen" worauf hin ich aus dem Arbeitsvertrag ausgestiegen und nicht mehr wiedergekommen bin.
    Heute wo ich mit der möchtegern (stelv.) Schulleitung reden will und sie über die bundesweiten Schulstreik informieren möchte (der sicher im interesse aller SchülerInnen und LehrerInnen ist) kommt die Verliererin auf einmal an "$name, du hast hausverbot, ich fordere auf dich zu gehen".

    Und damals hat die pädagogische Angestellte die sich um die Arbeitsgemeinschaften gekümmert hat zwar noch was davon gelabert "dass ich froh sein soll, das könnte auch rechtliche Konsequenzen haben" aber ein Hausverbot hat sie sicher nicht ausgesprochen.

    (Übrigens: die Plakate wurden seit dem nie wieder aufgehängt - kooomisch :rolleyes)

    Nunja und wenn ich mich jetzt schon rausschmeißen lasse, will ich ihnen wenigstens den Tag nicht weiter versüßen.
    Oder versuchen ihre Interessen zu vertreten..
    ach sie wissen schon ;>
     
  8. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    1. Vor Gericht würde die geistige Reife geprüft werden
    (entscheidet zw. Kind-Jugendl.-Erw.)
    Dementsprechend ein Strafmass

    2. Kannst du aber auch angeben, das die Plaks für dich Seelische Grausamkeit
    darstellen, wenn du sie dir "UNGEWOLLT" Tagtäglich anschauen musst.
    Wenn dir dadurch übel wird, grenzt das ganze an Köperverletzung.

    Allerdings ist beim Rechtsweg darauf zu achten, das dur vorher beim Rex o.
    einem Tutor deine Belange zur Sprache bringst, so daß man sich z.B.
    darauf einigen kann, die Plak dort aufzuhängen wo sie sich keiner Unfreiwillig anschauen muß o. zumindest nicht jeden Tag anschauen muss.

    Es sind nur Lehrer die sie aufhängen, sie Wissen nicht welche geistigen Schäden sie damit verursachen können.

    Nur mal als hinweis, welche Argumentation is diesem Fall angebracht werden könnte.

    Ansonsten gibt es auch den Weg des Schulwechsels o. Eltern darauf aufmerksam machen,
    Schliesslich und endlich strebt nicht jeder eine Laufbahn als Mediziner an.

    grüz
    KK

    Edit : Mein Post hat sich mit dem vorherigen überschnitten, bitte Formulier Ihn dir selber um.
     
  9. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    Also Hausverbot kann Dir jeder erteilen, ist nunmal Hausrecht.
    Musste halt gehen.
    Rechtliche Konsequenzen, dass ist deutscher Unfug, jeder kommt immer mit rechtlichen Konsequenzen, weil sie meinen, dass würde ziehen, dann sagste "na dann holen sie mal die Polizei und dann halten sie immer die Schnauze". Das beste Beispiel hab ich mal in der "Comedystreet" gesehen, da hat der Typ 37 Euro in Cent-Stücken bezahlt und dann meinte die alte hinter ihm, ob sie mal die Polizei rufen solle =) , dan hab ich mir gedacht, "ist die nicht ganz dicht, was soll denn das für ne Drohung sein".
     
  10. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    Das kann dir keiner genau sagen, wie wärs wenn du mal nen anwalt anrufst oder einfach in nem anwaltsforum nachfragst?
     
  11. 7. November 2008
    AW: Sachbschädigung - Rechtlich betrachtet

    vielen dank für die ganzen Antworten.

    Wir halten fest:
    Schule ist doof.
     
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