Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Cpt.Osyrix, 7. November 2008 .

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  1. 7. November 2008
    Guten Tag liebe RR'ler.

    Da ich mir seit dem 1.11.08 eine eigene Wohnung genommen habe,
    wollte ich gerne mal von euch erfahren ob ich das Recht habe einen
    Mietzuschuss zu erheben.

    Hier sind einige Daten die ihr vielleicht benötigt,um meine Frage zu beantworten:

    Da ich Schüler bin und nur als Aushilfe Arbeite, habe ich momentan ein Einkommen
    von 250 € + 150€ Kindergeld.

    Sind also grademal 400 Euro.Die Miete alleine (Warm) kostet mich 150 Euro.
    Also bleiben mir zum Leben 250 über.

    Ich wohne von zuhause 150 Km entfernt.

    Hoffe das reicht aus^-^

    Mfg Cpt.Osyrix
     
  2. 7. November 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Hallo,

    du kannst doch BaföG beantragen wenn du noch Schüler bist.
    Und wenn dies bewilligt wird dann bezahlt der Staat ein Teil (oder auch den ganzen) deiner Miete.
    Ansonsten Wohngeld an sich gibt es ja nicht mehr.
    BaföG beantragen (solltest du bekommen) und glücklich sein *g*

    greetz
     
  3. 7. November 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Danke für die schnelle Antwort.
    Aber im Google habe ich viel zu Mietzuschüsse gefunden.
    Wollte halt jetzt nur wissen ob ich das Recht darauf habe ^^
     
  4. 7. November 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Bafög wirst du als Schüler bekommen !

    Da du nicht bei den Eltern wohnst, bekommst du es zu 100% !
    Und Schülerbafög muss man auch nicht zurückzahlen
     
  5. 7. November 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Oftmals findet man nur alte Beschlüsse im Internet wenn du dir ganz sicher sein willst musst du zum Amt laufen und nachfragen die rechnen dir sogar "fast" genau aus was du bekommen würdest.
    Man sollte halt nicht immer auf das Internet hören

    greetz
     
  6. 7. November 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Du musst offenlegen wie liquide deine Eltern sind, dann wird entscheiden ob dir etwas zusteht. Habe mich auch nie richtig mit der Materie befasst, deswegen kann ich keine weitere Auskunft geben!
     
  7. 9. November 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Genau, und zwar die Einkommensbescheide deiner Eltern von vor 2 Jahren, also für das Jahr 2006.
     
  8. 8. Dezember 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Ja kannst du ! Du kannst bfök oder wie man das schreibt beantragen und wenn du ne Ausbildung beginnst nennt man das glaub ich Berufs Ausbildungs beihilfe. Im gorßen und ganzen ist es kein problem aber die zahlen halt nur aufstockend das heißt wenn du sagst das du nur 250eur im Monat zur verfühgung hast zahlen sie dir denk ich aufstocken bis ca.350eur denk ich. Aber am besten rufst du mal beim Arbeitsamt an die geben dir die Nötigen informationen die du brauchst.


    MFG

    OLB
     
  9. 8. Dezember 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    Dir steht im Grunde genommen soviel zu bis du 996€ zusammen hast, denn das ist die Armutsgrenze in der BRD und die keiner fällt wenn er nicht Hartz V erhält.

    Das mit der Liquidität deiner Eltern is richtig ... das Amt wird dann gucken ob deine Eltern dir nicht alles bezahlen können damit du dem Staat net zur Last fällst.

    hoffe ich konnte dir helfen.

    MfG

    metalfreak
     
  10. 13. Dezember 2008
    AW: Mietzuschuss ? Habe ich das Recht ?

    vorsicht! du darfst bab nicht mit bafög verwechseln:
    bab ist ein fester betrag von 212 euro ( variiert jedes jahr ) den du bei einer berufsausbildung beantragen kannst wenn dein einkommen unter einem bestimmten limit ist.

    bei bafög ist das ganze schon komplizierter. du musst das einkommen deiner eltern von vor 2 jahren vorlegen. dann wird geprüft ob du ein recht darauf hast. aber da du nicht mehr zuhause wohnst kannste dir ziemlich sicher sein dass die deinem antrag zustimmen.
     
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