Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von KirO, 19. November 2008 .

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  1. 19. November 2008
    Hallöchen,

    ich fahre einen Roller ^^

    wollte neulich von A nach B und das ganze möglichst schnell. Es gibt eine direkte verbindung, bei der ich ca. 50Meter entgegen einer Einbahnstr. muss - der nächstbeste Weg dauert ca. 10 Minuten länger, weil man gaaaanz aussen rumfahren muss.

    Nun rolle ich also in Schritttempo ganz aussen auf der völlig unbefahrenen Einbahnstr., als ich eine Verkehrskontrolle sehe - schöner Scheiss, zum Umdrehen wars zu spät, ich schnell noch rauf auf den Bürgersteig und dort im Schneckentempo weiter - natürlich schön angehalten worden, ob ich den weiß wo ich grad fahre und seit wann ich aufm Bürgersteig fahren darf? Nachdem ich meinte ich wolle "da" lediglich parken wies mich der Mann in grün darauf hin, dat das normalerweise 20€ kostet und beim nächsten mal blabla und ich mit Motor aus weiter rollen darf.


    Also nu die Fragen - wenn ich den Motor aus hab, darf ich da lang? Aufm Bürgersteig? Und warum "nur" 2o€, ich finde fahren entgegen der Einbahstr. ziemlich heftig ^^ Gibts da nicht mehr Strafe?
     
  2. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Also... die sache mit Motor aus, hab ich früher auch gemacht =)

    Aaaaber... was DU mache darfst, ist, wenn Motor aus ist und den Roller schiebst... dann darfste aufn Brürgersteig entgegen der Einbahnstraße durch !

    Beim Auto gibts meines wissens auch Punkte...

    Aber war halt nen "menschlicher bullle" der selber einsieht, das nen Roller nicht wirklich ne Gefahr in ner Einbahnstraße ist !

    Die 20€ sind für fahren auf den Bürgersteig!

    Also habense das vor dem "auf der Straße rollen" warscheinlich nicht gesehen
     
  3. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Jo so würde ich das auch machen.
    Weil wenn du den Motor aus hast, fährst du ja nicht motorisiert, also d.h. du darfst auf dem Bürgersteig fahren. Aber ich denke mal, er hat eh gesehen, dass du dort gefahren bist, deswegen die Abmahnung. Und die 20€ sind echt noch wenig. Im deutschen Straßenverkehr lässt man viel Geld für nur kleine Sachen (Papastaat will das Geld).
     
  4. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^


    Das Problem ist, wie willst du den Bullen das beweisen, das der Motor aus war?

    War in der selbern situation übrigends (früher)

    Hab da oben nochmal was editiert wegen den 20€!
     
  5. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Was hätte mich erwartet, wenn er mich für das auf der Straße fahren belangt hätte?
     
  6. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Google, dein Freund und Helfer

    Hätt ich nicht gedacht !

    Dann weiß ich ja, das ich demnächst wenns sein muss auf so ne kleine 50m Straße ;D
     
  7. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Hehe, danke

    Also nächste mal schon den Zwani inner Tasche, die ich dem Polizist glei hinwerfen kann ^^
     
  8. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Ja, sowas kenn ich auch =)

    Nen Kumpel von mir hat immer nen 10er im Handschuhfach, weil er mit seinen Nebelscheinwerfern oder wie die dinger vorne (unten) heißen rumfährt
     
  9. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Finde ich total aussozial?
    Ihr wisst schon das es die regeln nicht umsonst gibt?
    Sicher geil wenn mal der Gegenverkehr von deinem Kumpel geblendet wird und n anderen streift....
    Ich meine, ok viele Regeln sind unnötig, aber trotzdfem muss man sie doch nicht KRAMPFHAFT verletzen...
     
  10. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Was ist eigentlich wenn man in einer Einbahnstraße entgegengesetzt der Richtung - aber rückwärts fährt?

    Weil das muss ich ziemlich oft machen, sind halt nur so 10 Meter aber wenn mal die Polizei kommt was hab ich zu befürchten?
     
  11. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^


    http://www.ruv.de/de/download/service/pdf/bussgeldkatalog.pdf

    20€ so wie ich das sehe - müssten auch die 20 vom kollegen hier gewesen sein
     
  12. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Zum Zwecke des Einparkens und des Ankuppelns eines Anhängers ist das Rückwärtsfahren in einbahnstrassen erlaubt, sonst NICHT.
     
  13. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Einparken != 10 Meter fürchte ich mal... Höchstens ne Autolänge
     
  14. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Ich weiß nicht, wie oft mir schon die Polizei selber in meiner Einbahnstraße entgegenkam.
    Vorallem dreist, wie Sie sind, soll ich jedes Mal ausweichen... Am Anfang hab ich denen ja noch den Gefallen getan... aber letztens hab ich dann ganz eiskalt gewartet, Motor ausgemacht und eine Stulle aus dem Rucksack geholt.

    Wie die mich angesehen haben... Sind dann letztendlich rückwärts in eine Parklücke und ich bin mit einem freundlichen Lächeln & Winken vorbei .

    MfG
     
  15. 19. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Also mein Onkel ist mal in ne Einbahnstraße gefahren und zufälligerweise kamm grad nen Bulle vorbei. Mein Onkel hat den dann solang bequatscht bis er nur 5 Euro bezahlen musste und uns verraten hat wo man in der Stadt gut essen kann

    ich glaub bei sowas kommts nur auf den Bullen an^^
     
  16. 20. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    jo wie schon gesagt wurde darf man mit dem roller wenn er aus ist machen was man will... ich bin auch schon ohne helm auf nem bürgersteig nen berg runtergerollt obwohl die polizei da war...
    die haben nur blöd geguckt
     
  17. 21. November 2008
    AW: Fahren entgegen der Einbahnstr.? ^^

    Hast ja nochmal glük gehabt,
    ich mach sowas auch oft (ist halt kürzer)
    aber wurde noch nie erwischt naja
    viel spaß noch



    mfG GerManVZ
     
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