Kleingewerbe für Minderjährige

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von CS-Luck0r, 20. November 2008 .

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  1. 20. November 2008
    Hallo,

    ein guter Freund von Mir hat vor ein Kleingewerbe anzumelden, kennt sich auch relativ gut mit Rechnungswesen und den normalen Alltags-Problemen in der Branche aus, doch er ist erst 17 und verfügt dennoch über großes Interesse seine Fähigkeiten zu vermarkten bzw. zu verkaufen. Im Moment helfe ich ihm und werde seine Firma (bei Gründung) stärken mit allen Mitteln die mir zur Verfügung stehen (größtenteils Zeit).

    Trotz reichlicher Vorkentnisse und Informationen ist es ein langer Weg bis man zu einem Gewerbe im Vaterland Deutschland kommt und akzeptiert wird.

    Was wichtig ist, dass er weiß, ob der Anspruch auf Kindergeld damit entfällt oder ob der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleibt. Oder soll er warten bis er 18 wird (demnächst)?!

    Wenn jemand genauere Informationen bzw. Vorschläge für einen guten Anlauf hat, würden wir uns sehr freuen.

    Gruß
     
  2. 20. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Einkommensanrechnung mit 18

    Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen.

    Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 7.680 Euro (2001: DM 14.040, 2002 und 2003: je 7.188 Euro). Besteht der Kindergeldanspruch nur während eines Teiles des Kalenderjahres, wird die Einkommensgrenze nach vollen Kalendermonaten berechnet (seit 2004 pro Monat 640 Euro). Ebenfalls nach Monaten (also Zwölfteln) bemessen werden der Arbeitnehmerpauschbetrag (soweit berücksichtigt) und die Kostenpauschale.

    Zu den eigenen Einkünften des Kindes zählen alle Einkünfte des Kindes. Einkünfte sind steuerpflichtige Überschüsse, Gewinne oder Verluste aus einer der sieben steuerlichen Einkunftsarten. Eigene Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht zu versteuern sind. Die eigenen Bezüge dürfen, analog zum Arbeitnehmerpauschbetrag, um eine Kostenpauschale von 180 € gekürzt werden.

    Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen[1]. Ebenso verhält es sich mit Beiträgen eines beihilfeberechtigten Kindes für eine private Kranken- und Pflegeversicherung.

    Wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nach Abzug der genannten Beiträge höher sind als die Einkommensgrenze von 7.680 €, ist das Kindergeld verloren.

    Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich das Kindergeld dadurch zu erhalten, dass man die Einkünfte oder Bezüge rechtzeitig reduziert. Hierbei empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters.

    Quelle: Kindergeld – Wikipedia
     
  3. 20. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Darf ich fragen was das für ein Gewerbe ist?
    Ich interessiere mich auch wahnsinnig dafür, mich mal selbstständig zu machen, habe aber echt leider keine Idee in welche Richtung das gehen könnte...wäre echt sau nett, wenn wir uns darüber unterhalten können.
     
  4. 20. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Also wenn du oder dein Freund ein Gewerbe haben wollen, dann müst irh erstmal zum Gewerbeaufstichtsamt gehen. Da holt ihr euch dann den ganzen Papierkram ab udn dann müsst ihr mit euren Eltern zum Vormundschaftsgericht und wenn die euch dann ein okay geben, dann könnt ihr euer Gewerbe aufmachen
    Am besten ist, wenn eure Eltern beim Vormundschaftsgericht sagen, dass ihr dadurch schonmal in die Arbeitswelt reinschnuppen könnt und euch Wissen für eure spätere berufliche Karriere aneigenen könnt. Und ganz wichtig ist, das eure Eltern sagen das die euch in jeder Hinsicht bei dem Projekt unterstützen. Das zieht immer und dann hast du das Gewerbe so gut wie inner Tasche
     
  5. 21. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    wenn du schon 18 bist, dann hol dir nen gewerbe schein.. wenn er dann 18 ist, schreibt ihr das gewerbe auf seinen namen um.

     
  6. 23. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Würde mich auch sehr interessieren was Ihr vorhabt.
    Bitte schreib uns weiter wie alles verläuft da mich so etwas auch sehr interessiert.
    Bin in einem kaufmännischen Berufskolleg und von da kommt auch das Interesse.
    Wäre nett wenn du uns noch mehr erzählen könntest.
     
  7. 23. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    habe meine Gewerbe vor ca. einem MOnat angemeldet ... ohne Probleme. Bin 19 Jahre und habe noch ANspruch auf sämtliches Kindergeld. Ihr müsst halt unter einem steuerlichen Freibetrag liegen (liegt im Jahr glaube ich bei ca. 75 000 €).

    Wenn er noch nicht volljährig ist, müsst ihr / er einfach zum Jugendgericht und sich mündig sprechen lassen, alles kein Problem. Die ANmeldung des Gewerbes selbst dauert dann ca. 10 Minuten und das ausfüllen des steuerlichen Bogens nochmal 20 Minuten Also kann ich nur die AUssage:

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    Mfg
     
  8. 23. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    er könnte es auch einfach über seine eltern anmelden je nach dem was sie machen ...dann hat auch den anspruch auf kindergeld wenn er sozusagen in dem gewerbe seiner eltern auf 400 euro basis arbeitet.
     
  9. 23. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    So ein quatsch, wenn sie es über ihre Eltern anmelden, dann muss erstmal der Arbeitgeber ihrer Eltern damit einverstanden sein. Und wenn man es einfach macht ohne den Arbeitgeber zu fragen, kann das zur fristlosen Kündigung führen. Also mach es auf jeden Fall auf deinen Namen hast ja gehört das du trotzdem Anspruch auf Kindergeld hast...
     
  10. 24. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Wie schon einige hier sagten ist diser lange Weg zum Gewerbe Müll, bin zum Bürgerbüro gelatscht, hab Formular aufgefüllt, fertig, 2 Wochen später lag Steuernummer vom Finanzamt im Briefkasten alles prima.

    UNd wegen unter 18, wie schon gesgat wurde, Vormundschaftsgericht, brauchst halt nen Grund.

    Also Kleingewerbe ist echt nix aufregendes, musst nichtmal ne Steuererklährung machen.

    Ich werde wohl Mitte 09 mit einem Freund eine GmbH gründen, das wird stressig.

    Aber dnek halt dran, wenn du dein Klein Gewerbe an die Wand fährst, bzw all die Träumer die denken sie könnten vorm PC reich werden, wenn ihr baut mit der Firma egal wie, ihr seit persönlich 100% Haftbar, die nehmen euch die Bude auseinander, der Gerichtsvollzieher nimmt euch jeden Hemdknopf. Genau deswegen fusionier eich lieber mit Kumpels und wir machen 25k € klar als Einlage, so haben wir wenigstens die Sicherheit das niemand so schnell an unser Privatvermögen geht.

    Gruß und Hf

    P.S: Da du/ihr/er unter 18 seid werden sie wenn du/ihr/er Mist macht deine/eure/seine Eltern pfänden!

    P.S2: Mit Vormundschaftsgerichts Urteil werdet wohl doch ihr gepfändet, ich frag mal nen befreundeten Jura Student
     
  11. 24. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    wenn er nächstes jahr 18 wird, meldet halt erst nach seinem 18ten das gewerbe rückwirkend für zb den 01.01.2008 an.

    kindergeld kriegen die eltern ganz normal solang er die einkommens grenze von ~7500€ pro jahr nicht überschreitet. sonst muss das kindergeld fürs ganze jahr zurückgezahlt werden.

    GmbH gründung ist nicht nötig, er soll seine risiken ausrechnen und evtl eine gewerbeversicherung abschließen. Die GmbH macht viel arbeit und lohnt sich dh. erst bei höheren beträgen >60.000€/jahr
     
  12. 24. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Natürlich ist eine GmbH Schwachsinn für ihn, ich wollte ihm nur veranschaulichen das er ohne Gewerbeversicherung etc alt ausschaut wenn es Probleme geben sollte.

    Gruß
     
  13. 26. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Er sollte aufjedenfall absicherungen haben...vllt das Risiko streuen indem er sich viele mitfinanzierer besorgt.Evtl nach nem sponsor umschauen.
    Also wenn das nichts wird haftet ihr mit eurem gesamten Vermögen das ist euch schon klar!?
    Welche Rechtsform wollt ihr wählen?
    Einzelunternehmung?
    UND: welches Gewerbe solls sein? wenn du bisschen genauer wirst kann ich dir auch bessere tips geben mach gerade mein wirtschaftsabi
     
  14. 26. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Bin grad erstmal wieder Online gekommen. Ich lese das hier so, bin schonmal sehr dankbar für di vielen positiven Antworten.

    Eine GmbH kommt nicht in Frage, die Sache ist auch die, dass eigentlich kein wirtschaftliches Minus gemacht werden kann, da es ausschließlich um Webprogrammierung geht

    Oder trotzdem irgendwelche Risiken?

    Und ja, als "Kleinunternehmer"

    lg
     
  15. 27. November 2008
    AW: Kleingewerbe für Minderjährige

    Klar gibts da auch Risiken. Wenn ihr z.B. keine vernünftige AGB habt kanns mal sein, dass euch jemand anklagt weil durch eure Software Schaden am Server und dadurch vlt. auch finanzieller Schaden entstanden ist.
     
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