#1 20. November 2008 hallo hab da ein brief von der inkasso bekommen eigendlich ganz witzig also bruder starb vor 11 Jahren er hatte mal 1986 etwas gekauft und die letzten raten die auch 1986 fällig war nicht bezahlt (soll vorkommen) find es ne reife leistung nach 22 jahren mal nen inkassobüro zu beauftragen nur jetzt die frage er war verheiratet und die meinen dass ich der erbe wäre und jetzt die rechnung bezahlen soll eigendlich muss doch die witwe als erbe angeschrieben werden mir ist aber auch nicht bekannt dass sich mal dass nachlassgericht sich gemeldet hat wegen der erbschaft so nun meine eigendliche frage da es vor 22 jahren war sollte es doch schon verjährt sein oder ein gläubiger hat doch auch nicht so lange zeit wenn einer stirbt sein geld an zu fordern oder kennt sich da jemand aus???? + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso Direkt nicht aber ich weiß das du dem Erbe zustimmen musst um dafür auch haftbar gemacht zu werden. War auch mal bei nem Kumpel bzw. dessen Onkel so. Er wurde halt vorgeladen: Notar usw. und dann gefragt ob er das Erbe annimmt, da er aber wusste das sein Opa verschuldet war hat er das Erbe ausgeschlagen. Ob sich das nun aber geändert hat etc. weiß ich nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso Nö, DU hast doch damit nichts zu tun. Und solange du nichts unterschrieben hast dass du sein Nachlass verwaltest kann dir auch kein Inkassobüro was. + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso also so wie ich es weis und wir das grad in der schule hatten musst du das erbe erst annehmen um überhaupt irgendwas zu zahlen und es muss nicht unbedingt die witwe der erbe sein hängt immer davon ab wenn der verstorbene als erbe angibt. Also an deiner stelle würde ich keinen einzigen cent zahlen und einfach mal bei der firma nachfragen ob ein erbe überhaupt vorliegt was du angenommen hast das wär jetzt mal mein tip + Multi-Zitat Zitieren
#6 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso Anrufen - sagen wies is - Die erzähln was von Gericht, sagste alles klar - beim gericht über den brief der kommt beschweren gut is^^ + Multi-Zitat Zitieren
#7 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso musste ein bissl aufpassen, je nachdem wie hoch der zins ist kann das ein halbes vermögen sein. ist bei versandhäusern oft so das (bseonders einkommenschwache familien) sich etwas auf raten oder direkt zahlung bestellen udn dann jahr enciht zahlen und wundern sich dann warum sie für 2 töpfe 9.000€ zahlen sollen (eben zinssatz für die ganzen jahre) (hab cih echt mal geshen, kein scherz)... je nach kredit kann in 22 jahren einiges zusammen kommen. also informier dich! + Multi-Zitat Zitieren
#8 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso Ich denke nicht, daß du für die Schulden deines Bruders zahlen mußt, kann ich mit beim besten Willen nicht vorstellen. Grundsätzlich gilt bei Verjährung folgendes... Verjährung bedeutet, dass eine Forderung so alt ist, dass der Schuldner sie nicht mehr bedienen muss. Die Verjährung ist eine sog. Einrede und muss deshalb von Ihnen geltendgemacht werden. Ihr Gläubiger, sein Vertreter oder das Inkassounternehmen muss die Verjährung nicht von selbst berücksichtigt. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre, die Verjährung vertraglicher Rechte an Grundstücken 10 Jahre und Herausgabeansprüche, familien- und erbrechtliche Ansprüche sowie titulierte Forderungen verjähren in 30 Jahren. Titulierte, regelmäßig wiederkehrende Leistungen (wie z.B. Miete, Unterhalt, Zinsen etc.) verjähren allerdings ebenfalls in 3 Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man Kenntnis von den Tatsachen, die den Anspruch begründen und von der Person des Schuldners (Name und ladungsfähige Anschrift) hat. Die Verjährung kann unterbrochen oder gehemmt werden. Bei der Unterbrechung beginnt die Verjährung von vorn! Unterbrechung tritt ein durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder durch ein Anerkenntnis des Schuldners. Ein Anerkenntnis ist zum Beispiel eine Abschlagszahlung, Zinszahlung, Bitte um Stundung u.ä.. Bei der Hemmung der Verjährung wird die Verjährungszeit angehalten. Dies ist der Fall, wenn Sie mit Ihrem Gläubigr über die Höhe einer Forderung verhandeln. Die Verjährungszeit läuft weiter, wenn sich eine Partei weigert, die Verhandlungen weiterzuführen. Am besten du schreibst dennen schriftlich was Sache ist und erwähne gleich was von Anwalt oder Gericht, dann hörst du von dennen wahrscheinlich gar nichts mehr. Viel Erfolg + Multi-Zitat Zitieren
#9 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso mmmhh kann mir nicht vorstellen dass du dir da sorgen machen müsstest, das du was bezahlen musst...ich denke das ist verjährt. kenn mich da leider auch nicht gut aus. frag doch mal den anwalt deiner eltern, der müsste sich damit auskennen. liebe grüße + Multi-Zitat Zitieren
#10 20. November 2008 AW: Brief von Inkasso Niemals musst du das zahlen. 1.) wäre es sehr wahrscheinlich die Witwe ansonsten deine Eltern 2.) Nach so einer langen zeit ?? pfft.. auf den mahnbescheid warten und wenn er dann kommt (was ich sehr sehr stark bezweifele) darauf dann wiederspruch einlegen und dich dann mit einem Anwalt beratschlagen. Ein Inkasso-Büro hat den gleichen Stellenwert wie der Rechnungssteller. By the way: Wenn du keine Rechtsschutz hast, bringt es dir jetzt auch nichts mehr die abzuschließen (Bevor die Idee aufkommt) + Multi-Zitat Zitieren
#11 22. November 2008 AW: Brief von Inkasso wieso meine eltern wenn sie auch nichts unterschrieben haben? + Multi-Zitat Zitieren
#12 22. November 2008 AW: Brief von Inkasso verjährungsfrist 2 jahre... wenn 2 jahre nichts unternommen wurde ists verjährt... die verjährung tritt natürlich nur ein wenn 2 jahre lang nichts unternommen wurde. soll heißen wenn man den schriftverkehr aufnimmt könnte das als verhandlung gelten was die verjährungsfrist außer kraft setzt. also erstmal abwarten und erst wenn ne mahnung kommt dagegen vorgehen und eventuell nen anwalt fragen. außerdem muss bei schulden nur der zahlen der das erbe angetreten ist und die schulden geerbt hat. + Multi-Zitat Zitieren