#1 24. November 2008 Hallo! Ich hoffe jemand kann mir Informationen zu diesem Thema geben: Vor einem Jahr wurde mir der Führerschein entzogen-berechtigt: wegen Trunkenheit am Steuer (1,61 Promille). Bald werde ich den Führerschein NEU beantragen.Natürlich werde ich MPU machen müssen. Keine Frage. Kann es sein, dass mit der Beantragung noch andere Auffälligkeiten im Blut (THC) genannt werden, die mir jedoch vor einem Jahr verschwiegen worden sind und ich dadurch nicht nur ein Abstinenzcheck in Sachen Alkohol, sondern weiteren Drogen vorlegen muss? Wenn mir jemand weiterhelfen kann würd ich mich RIESIG freuen!!!! Thanx a lot! + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. November 2008 AW: beantragung zur neuerteilung des führerschein Hey neuer Also ich musste auch ma einen machen, kann dir nur sagen das du da Blut spenden musst und das wird auf diversen "Drogen" untersucht, leberwerte etc... Aber ob jetzt bei der Neubeantragung dein altes Blut nochmal überprüft wird glaube ich nicht...aber glauben ist ja nicht wissen^^. Hoffe konnte dir helfen. Mfg + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. November 2008 AW: beantragung zur neuerteilung des führerschein Hmmmm...ja der Bluttest wurde ja schon letztes Jahr gemacht. Direkt an dem Abend. Ich habe nur mal gehört, dass mit der Beantragung zur Neuerteilung noch weitere Befunde genannt werden könnten. Letztes Jahr wurde ja nur Alkohol festgestellt, aber nicht anderes genannt. Aber danke! + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. November 2008 AW: beantragung zur neuerteilung des führerschein Okay gennant nicht...aber haste was anderes genommen gehabt? wenn ja und deine Gerüchte stimmten sollten hast du schlechte Karten. + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. November 2008 AW: beantragung zur neuerteilung des führerschein Ja genau das würde ich ja gerne wissen: ob die gerüchte stimmen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. November 2008 AW: beantragung zur neuerteilung des führerschein ja, es stimmt.ich hatte ungefähr ne woche vorher was geraucht gehabt... + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. November 2008 AW: beantragung zur neuerteilung des führerschein na wenn se des festgestellt hätten dann hätten se dir des auch gleich mitteilen müssen. so viel ich weiß müssen die dir alles mitteilen womit se dich belasten. anderes bsp: stell dir vor die polizei klingelt bei dir und nimmt dich fest sagen dir aber nich warum... wär doch schwachsinn! + Multi-Zitat Zitieren