Gesetzeslage

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von Sonderk!nd, 1. Dezember 2008 .

Schlagworte:
  1. 1. Dezember 2008
    Hiho ich hätte eine Frage zur Gesetzeslage beim Austausch von Hardware Komponennten^^

    Es geht darum mein PC ist 1 Jahr alt und mein Netzteil sowie meine Graka haben sich verabschiedet nun sieht es so aus das sie behaupten der Defekt sei erst im nachinein Enstanden durch welche Gründe auch immer...

    Ich habe den PC nie geöffnet die Siegel die drauf waren sind unversehrt dort angekommen und nun wollte ich wissen wie es dort aussieht eigentlich habe ich doch 2 Jahre garantie oder etwa nicht?

    Achso es handelt sich bei der Graka um eine Geforce 9800GTX+
     
  2. 1. Dezember 2008
    AW: Gesetzeslage

    1. Frage: Wo hast du den PC gekauft?
    2. Frage: Haben sie dir Garantie zugesagt?

    Also grundsätzlich ist kein Unternehmen verpflichtet Garantie zu geben. Die meisten tun dies nur aus Kulanz und aus Konkurrenzgründen auf dem Markt.

    Was es jedoch gibt, ist die 2-jährige, gesetzliche (!) Gewährleistung.
    UunUnd zum Thema Siegel: Ein Unternehmen muss dir auch bei geöffnetem Siegel Garantieansprüche zugewähren, sofern diese vor Kaufvertrag ausgemacht wurden.

    An deiner Stelle würde ich mich mit dem Unternehmen nochmal in Verbindung setzen und sie
    auch auf dass deutsche Gewährleistungsrecht gem. BGB aufmerksam machen.
    Dieses besagt nämlich, dass du bei Mangel vom Vertrag (eben innerhalb dieser 2 Jahren) zurücktreten kannst. Und dann wäre der Kaufvertrag komplett aufgehoben.
    Wichtig leider dabei: Du musst beweisen, dass der Schaden nicht dein Verschulden war und von
    vorneherein schon im Gerät vorhanden war.
    Wenn sie dir die Garantie zugestehen, wären sie noch besser dran.

    Mfg
    Cyrus
     
  3. 1. Dezember 2008
    AW: Gesetzeslage

    Die spielen darauf an, das 1 Jahr Garantie war...und das 2. Jahr nur Gewährleistung.

    Bei Gewährleistung ist es so, das der Defekt von Beginn an bestanden haben muss um einen Austausch zu bekommen.

    Achso und das Siegel ist wertlos, kannste ruhig abmachen.

    Die können die nicht verbieten den RAM zu wechseln und das mit einem Garantieverlust verbinden.
     
  4. 1. Dezember 2008
    AW: Gesetzeslage

    Tja..Beweislastumkehr.
    Nun musst du beweisen das der Defekt schon bei Erstand des Gerätes vorhanden war bzw. es nicht deine Schuld war das das Gerät defekt ist.
    Aber eigentlich sollte das keine große Sache sein. Hast du bei einem kleineren Shop gekauft ?
     
  5. 1. Dezember 2008
    AW: Gesetzeslage

    Gerade weil er beweisen kann das er, es nicht einmal geöffnet hat. Ist es hier sehr einfach Wenn sich jedoch trotzdem der Verkäufer, Das geschäfft auf dumm stellt. Solltest du vorher auch mal das Siegel fotografieren usw. ist immer sicherer ich würde mir das austauschen lassen da es nicht sein kann das der einfach kaputt geht. Die üblichen 2Jahre geltend machen!
     
  6. 1. Dezember 2008
    AW: Gesetzeslage

    danke für die antworten so nun eine Frage geht es wirklich einfach so das ich bei einem Defekt zurücktreten kann Siegel waren nicht geöffnet leider habe ich dies nicht fotographiert -.-

    hier einmal die mail von der Firma achso ja es ist ein kleinerer Shop

    Sehr geehrter Herr Mustermann,


    Die von Ihnen eingesandte Hardware wurde überprüft.
    Es wurde ein Defekt an Ihrem Netzteil und Ihrer Grafikkarte festgestellt, jedoch ist dieser nicht durch die Konstruktion bedingt (d.h. die Ursache war bei Auslieferung noch nicht veranlagt).
    Daher ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um einen nach dem Kauf erworbenen Defekt handelt.
    Eine Regulierung durch uns ist in diesem Fall auf Grund der aktuellen Gesetzeslage leider nicht möglich.

    Das Netzteil würden wir Ihnen aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht tauschen.

    Wir können Ihnen folgendes Angebot machen (gültig für 7 Werktage):

    GeForce 9800 GTX+ 512 MB PCI-Express Preis 157,90

    Alternativ können wir Ihnen anbieten, den PC gegen eine Porto- & Überprüfungspauschale von 29,00 EUR unrepariert zurück zu senden, das defekte Bauteil für 18,60 EUR zu unserem Vorlieferanten einzusenden (kann 6-8 Wochen dauern) oder das Bauteil für Sie kostenfrei ordnungsgemäß zu entsorgen.



    Mit freundlichen Grüßen,
     
  7. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.