Bundes-CIO will elektronischen Personalausweis testen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 4. Dezember 2008 .

  1. 4. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    Bundes-CIO will elektronischen Personalausweis testen

    Der Staatssekretär Hans Bernhard Beus, Bundesbeauftragter für Informationstechnik und damit der CIO der Bundesregierung, dringt auf einen breiten Anwendertest des elektronischen Personalausweises, der 2010 eingeführt werden soll. Dieser Anwendertest durch Auktionsplattformen, Online-Shops und Internet-Banken soll die Akzeptanz des neuen Ausweispapiers bei der Bevölkerung absichern.

    In einer Presseerklärung weist das Bundesinnenministerium auf den geplanten Anwendertest hin. Mit ihm soll der elektronische Personalausweis nach den Verabredungen der Darmstädter Erklärung (PDF-Datei) des letzten IT-Gipfels von der IT-Branche breit getestet werden. "Unser Bestreben muss es sein, schon mit der Einführung des neuen Ausweises eine Vielzahl attraktiver Einsatzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können", wird der Bundes-CIO zitiert.

    Beus weist dabei auf seine Website CIO.Bund.de hin, auf der sich interessierte Firmen und Forschungsinstitute mit einem Formular für die geplanten Anwendungstests des elektronischen Personalausweises bewerben können. Zehn Bewerber sollen für die Testreihen ausgewählt werden, die im Jahre 2009 durchgeführt werden sollen. Getestet werden soll dabei der Zugang zu eGovernment-Angeboten, die Altersverifikation des Ausweisinhabers, die Nutzung des Ausweises an Automaten und die Identitätsfeststellung im Internet über die eID, die im Chip des Personalausweises gespeichert ist.

    Bereits im Grobkonzept des elektronischen Personalausweises sind eine Vielzahl von Diensten aufgeführt, die sich bei einer noch zu schaffenden Behörde die Berechtigungszertifikate kaufen können, mit denen dann auf die eID des kontaktlos auslesbaren Ausweises zugegriffen werden kann. So soll die eID beim Online-Banking das TAN-Verfahren absichern und Phishern das Handwerk legen.

    Erwähnt werden auch Auktionsplattformen, die prüfen wollen, ob ein Anbieter oder Bieter wirklich existiert, ferner Erotikanbieter, die eine Altersverifikation durchführen müssen. Auf Seiten der Behörden wird der Zoll erwähnt, dem die Identitätsfeststellung bei der Kontrolle von Arbeitsstätten erleichtert werden soll.

    Datenschützer haben indes Bedenken gegen die neuen Funktionen des Personalausweises vorgetragen. Auf Kritik ist der Ausweis auch bei den Grünen gestoßen. Sie halten eine eigene Bürger-Card für das Online-Banking für eine bessere Lösung, weil auf diese Weise staatliche und private Funktionen der Identitätsfeststellung voneinander getrennt sind.


    quelle: heise online


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    Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gebilligt. Der Ausweis im Scheckkartenformat soll ab November 2010 ausgegeben werden. Auf ihm sollen neben dem digitalisierten Foto des Inhabers zwei Fingerabdrücke und ein elektronischer Identitätsnachweis gespeichert werden können. Während das Foto auf dem Ausweis Pflicht ist, soll die Aufnahme von Fingerabdrücken bis auf Weiteres für jeden Bürger freiwillig sein. Darüber hinaus bietet der neue elektronische Personalausweis die Möglichkeit, eine elektronische Signatur auf einem kontaktlos auslesbaren Chip zu hinterlegen. Die Zusatzfunktion fürs Internet soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen ohne biometrische Daten in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen etwa an Automaten gestatten. Insgesamt sollen damit Online-Einkauf, allgemein elektronische Kaufverträge und Behördengänge via Internet erleichtert werden, da sie mittels des E-Persos elektronisch unterschrieben werden können.
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    Zuvor hatte der Innenausschuss des Bundestags bereits grünes Licht für die Novelle des Personalausweisgesetzes gegeben, die Verabschiedung im Plenum des Bundestags erschien danach nur noch als Formsache. Im Ausschuss hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD noch letzte kleinere Änderungen angebracht, die unter anderem die Freiwilligkeit der Speicherung von Fingerabdrücken sicherstellen sollten. Die Opposition lehnte das Gesetz geschlossen ab, vor allem wegen der Möglichkeit, Fingerabdrücke auf dem E-Perso zu speichern. Sowohl die grundsätzliche Notwendigkeit dafür wurde in Frage gestellt: Es sei nicht einzusehen, warum trotz hoher Fälschungssicherheit deutscher Ausweisdokumente und fehlender Belege für den Missbrauch die Dokumente nachgerüstet werden müssten. Auch wurde angemerkt, dass die Behörden die Fingerabdrücke aus Sicherheitsgründen bräuchten oder eben nicht, die im Gesetz vorgesehen Lösung sei nicht nachvollziehbar.

    Siehe dazu auch:

    Grünes Licht für elektronischen Personalausweis
    Bundes-CIO will elektronischen Personalausweis testen
    Opposition lehnt elektronischen Personalausweis geschlossen ab
    Datenschützer warnen vor neuem elektronischen Personalausweis
    Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum biometrischen Personalausweis


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