Rechtsfrage zu Verjährungfristen bei Leistungen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von RobertoB., 9. Dezember 2008 .

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  1. 9. Dezember 2008
    Hallo,

    ich habe eine Frage zu Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen und hoffe das mir jemand helfen kann.

    Unser Wasseranbieter hat vor einigen Tagen angerufen und stellt jetzt eine Nachforderung für eine Wasserrechnung aus August 2006. Die Leistung hat er aber nicht in Rechnung gestellt möchte es aber jetzt noch nachbezahlt haben.
    Muss ich die Rechnung noch bezahlen oder gibt es verjährungsfristen bei solchen sachen

    Danke im Voraus!
     
  2. 9. Dezember 2008
    AW: Rechtsfrage zu Verjährungfristen bei Leistungen

    Hey..

    Er darf bis zu 3 oder 4 Jahren nachberechnungen vornehmen... am besten kannst du dir das mal unter GVV bzw. SVV nachlesen.. sind beide ziemlich ähnlich..
    ich selber arbeite ja bei einer Stadtwerke und wir haben bei zich Kunden noch Beträge von den letzten Jahren nachberechnet.. da wollten die Kunden auch erst gegenangehen.. aber laut dem Gesetz durften wir das...

    mfg blumennapf
     
  3. 9. Dezember 2008
    AW: Rechtsfrage zu Verjährungfristen bei Leistungen

    War zwar nicht die Nachricht die ich haben wollte aber trotzdem danke xD

    BW ist raus
    close
     
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