Gewährleistung & Garantie, was kann ich machen

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von thaclone, 21. Dezember 2008 .

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  1. 21. Dezember 2008
    Hallo Leute,

    ich dachte mir mal ich schreibe ein kleines Tutorial über die Gewährleistung, Garantie und
    Rückgaberecht.

    So stehts im Gesetz:

    Gewährleistung: BGB § 434 Sachmangel
    (1) 1 Die Sache ist frei von Sachmängel, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die sache frei von Sachmängeln
    1. wenn sie sich für die nach dem vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, [...]

    §437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn Voraussetzungen der folgenden Vorschift vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§440, 280, 281, 283 und 311a Schadenersatz oder nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen

    Verjährung: §438 (1) 3. im übrigen zwei Jahre

    (3) 1 Abweichend von Absatz 1 Nr.2 und 3 und Absatz 2 verjähren die nsprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.

    § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
    (3) 1 Der verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung [...] verweigern, wenn die nur mit unverhältnismäßigen kosten möglich ist[...]

    So das von Gesetzlicher Seite aus.

    Jetzt das obige übersetzt in das reale Leben.

    Jetzt noch wichtig!! Garantie ist nicht gleich Gewährleistung und Rückgabe ist nicht im Gesetz enthalten.

    Also, dass heißt für euch. Wenn ihr eine Sache gekauft habt, heißt es nicht, dass ihr sie nach 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurück geben könnt.
    Dieses Rückgaberecht kann der Händler zwecks Kundenbindung einführen. Es bleibt aber dem Verkäufer überlassen ob er euch das gibt oder nicht. Also immer vorher informieren, ob ihr so ein Rückgaberecht habt.

    Jetzt zur Garantie und oft verwechselten Gewährleistung.

    Das Gewährleistungrecht gilt für fast alle Dinge die ihr so im Laden ersteht, dass heißt das Ding MUSS 2 Jahre lang funktionieren und, wenn nicht repariert und ausgetauscht werden.
    Gilt auch für Handys, nach 13 Monaten. Genauso wie bei Autos usw.
    Außer auf Verschleißteile, dort gibt es keine Gewährleistung drauf.

    Garantie ist eine über die übliche "Gewährleistung" hinausgehende Sache. Also zum beispiel ein weiteres Jahr Nachbesserung bei Sachmängeln oder zusätzlich eine einen Rückholdienst bei Unfällen oder Pannen usw.
    Heißt, wenn euch ein Händler 2 Jahre Garantie auf eurer Auto/Handy/Elektrogeräten verkaufen will, sagt ihr nö brauch ich nicht. Ich habe vom Gesetz aus eh 2 Jahre Gewährleistung auf die Sachen. Sie könnend ie Garantie vom Preis wieder abrechnen *g*

    So das war jetzt ziemlich lang. Vielleicht hat es euch ja geholfen. Bei weiteren Fragen kann ich euch vllt auch helfen.
     
  2. 21. Dezember 2008
    AW: Gewährleistung & Garantie, was kann ich machen

    jo ich meinte auch hier beim Auto die Garantie die es manchmal dazu gibt.
    Du redest von der Garantie auf Verschleißteile. Die gibt es nie dazu, aber auch bei Kaffemaschinen usw. gibt es keine Gewahrleistung auf "Veschleißteile" ich ändere das mal oben ab.
    Danke für den Tipp
     
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