#1 4. Januar 2009 Hallo Leute, da ein Freund von mir über das thema " Abendrealschule + Staatliche Unterstützung " schon sich einen ab-ge-googelt hat, allerdings nicht wirklich was gefunden hat, frage ich für Ihn jetzt mal hier. Er möchte gerne zur Abendrealschule gehen, da er sich auf einer " vollwertigen " berufsschule zu unflexibel & zu alt fühlt, um den Real-abschluss nachzumachen. Er steht kurz vor seinem 19. GB, wohnt momentan bei einem Familienmitglied 2. Grades ( welches Sylvester aber gestorben ist ) und weiss jetzt nicht wirklich weiter - da er dieses Mitglied der Familie gepflegt hat und dafür Bargeld + Freiwohnen bekommen hatte. Stress mit den Eltern ging vorraus, dahin kann er nicht zurück. Jetzt stellt sich die #1 Frage: Wenn er zur Abendrealschule geht, ist er dann erstmal " generell " bedürftig ? Sprich: Wohnung, Lebensunterhalt e.t.c. ( Er meint mal etwas gehört zu haben, das die Abendrealschule nicht als " vollwertige " Schulform anerkannt ist, dies verunsichert Ihn ) #2 Frage: Wenn er zur Abendrealschule geht, bekommt er dann auchnoch geld, wenn er einem 400 € Job nachgeht ? ( natürlich weniger, ist klar ) Ich hoffe, das Ihr passende Antworten auf die Fragen Parat habt.
#2 4. Januar 2009 AW: Abendrealschule + Staatliche unterstützung warum realschule? ist es nicht möglich sein abi in der abendschule zu machen, wenn man keine "zulassung" hat ... ist das nicht anders geregelt?
#3 4. Januar 2009 AW: Abendrealschule + Staatliche unterstützung Aktuell hatt er einen Hauptschulabschluss.