#1 6. Januar 2009 Moin Ich werd im Mai 18 und frage mich wie das mit dem Kindergeld nu abläuft, ab ungefährt August mache ich Abendschule , habe ich da Anspruch auf Kindergeld? bzw. meine Eltern^^ Meine Mutter meinte so das sie nen Nachweis braucht das ich was mache oder so. Ich danke schonmal mfg da z3ko^^ + Multi-Zitat Zitieren
#2 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? bei abendschule bin ich mir nich sicher... bei normalerschule auf jedenfall halt ^^ aba joa, dürfte deine mom bekommen... die (das amt) brauchen dann halt nur ne schulbescheinigung un deine mutter muss kurz hinschreiben, dass du noich da wohnst ^^ un dann jedes jahr wieder... mfg. + Multi-Zitat Zitieren
#3 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? ich meine das du nur ein nachweiß von der schule brauchst dann müsste das auch klappen + Multi-Zitat Zitieren
#4 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? Mein Freund ist 19 und hat kurz vor seinem 18. Lebensjahr einen Brief bekommen was er macht,ob er arbeitet und was für ne Schule er besucht blabla . Bekomsmt glaub ich nur Kindergeld wennu weiterhin zur Schule gehst oder bei den Eltern wohnst. Ob die ne Schulbescheinigung brauchen weiß ich nicht aber ist ja nicht so schwer die iwo her zubekommen ^^ Wenn du keinen Brief bekommst einfach mal beim Amt oder so nachfragen. + Multi-Zitat Zitieren
#5 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? Natürlich bekommst du Kindergeld. Solange du noch bei deinen Eltern wohnst und noch zur Schule gehst, hast du Anspruch auf Kindergeld. Kindergeld kann man sogar noch bis zum 25 Lebensjahr bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#7 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? Solange du noch zu hause wohnst kriegen die sowas^^ erst so ab mitte 20 sprich 25-27 wirste da nix mehr kriegen^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? Schule reicht denen meist schon als Begründung. Wenn du ne Ausbildung machst darfst momentan mit deinem Gehalt nicht über den Jahreshöchstbetrag von 7680 € kommen (glaube so, evtl. auch 7860€ ^^). Kannst aber ne Menge anrechnen um auf die 7k zu kommen. Fahrtkosten, Studiengebühren, Lehrmaterial, Laptop... also Werbungskosten. Und dann wird noch irgendein Versicherungsteil abgezogen.... Ich habs dieses Jahr grad noch so geschafft... + Multi-Zitat Zitieren
#9 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? Du brauchst eine Schulbescheinigung deiner Abendschule für die Familienkasse, so heißt der Verein, der das Kindergeld bezahlt. Jeder muss nachweisen, was er macht nach der Beendigung der Schule oder des 18. Ledebnsjahres. Wenn du kein großartiges Einkommen hast, und unter 25 bist, bekommst du noch Kindergeld bzw. deine Eltern. greetz + Multi-Zitat Zitieren
#10 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? wenn du noch zur schule gehst und nebenbe nicht unbedingt sehr viel verdienst hast du noch bin 25 glaub ich war das anspruch auf kindergeld. ich bin momentan 21 und bei mir ist das noch kein problem. du musst halt noch schulische ausgaben angeben was du alles brauchst. + Multi-Zitat Zitieren
#11 6. Januar 2009 AW: Kindergeld ab18? es geht bis 25 aber nur wenn du unter ~7000euro verdienst oder du viele kosten hast und du somit weniger als 7000 zur verfügung hast.. + Multi-Zitat Zitieren