Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Fle3, 6. Januar 2009 .

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  1. 6. Januar 2009
    Hi Leute,

    ich war neulich im Saturn und wollte mir einen Ipod Touch kaufen.
    Alles schoen und gut kostet natürlich auch sein Geld das Ding und ich war auch ganz guter Dinge es zu kaufen, bis ich erfuhr das Apple nur 1 Jahr Garantie gibt.
    Ich war natürlich vollkommen baff und irgendwie auch sauer nun ist meine erste Frage an Euch:

    Ist es nicht Gesetzlich festgelegt das es mindestens 2 Jahre Garantie geben muss ?
    Es hat doch sonst auch alles 2 Jahre Garantie warum dann der Ipod Touch nicht ?

    Naja jedenfalls hat mir dann der Saturnmitarbeiter eine Versicherung von Saturn angeboten die bei dem Ipod 80 Euro gekostet hätte.

    Und da wollte ich wissen ob es überhaupt einen Sinn macht das geld zu investieren ?
    Der Herr hat mich ganz ehrlich gesagt sehr schlecht beraten und konnte mir nicht weiterhelfen auf meine Fragen...X(
     
  2. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    24 Monate Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, da kommt auch Apple nicht drum herum, es sei denn es war keine Neuware!
     
  3. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Es ist Neuware zu 100 %.
    Der Verkäufer meinte halt auch nur das Apple das darf.
    Ist alles versiegelt usw.
    Ich mein Saturn/ geschweige denn Apple könnte es sich doch nicht erlauben alte Ware ale Neuware zu verkaufen das kann ich mir nicht vorstellen !

    Achja

    Was ich noch erfahren habe ist wenn der Akku ( so eine kleine Macke des Ipod Touch ) kaputt geht, dass der nicht in dieser 1 Jährigen Garantie mit drinne ist.
    Und der kostet 100 Euro wenn man ihn selber zahlt.

    ( Sind alles Angaben des Verkäufers ob es stimmt weiß ich nicht )
    Zudem ich war ja nicht nur bei einer/einem im Saturn haben im Endeffekt alles das Gleiche gesagt.
     
  4. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Hab dazu mal was nettes ausm gulli:board gefunden:

    Apple und Garantie


    Allgemein zur Gewährleistung/Garantie:

     
  5. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    ja, ihr verwechselt gewährleistung und garantie bzw ihr vermischt das. hab euch hier mal ne info:

    # Was ist Gewährleistung ? Was beinhaltet die (gesetzliche) Gewährleistung ?

    Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer steht dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Seit der BGB-Novellierung bedeutet das auch, dass Werbeaussagen zutreffen müssen und Lieferungen mengenmässig richtig ausgeführt sein müssen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Käufer.

    Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, eine Gewährleistung für gebrauchte Waren konnte vollständig ausgeschlossen werden.
    Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
    In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird - die Situation stellt sich demnach für Händler und Käufer nicht wesentlich anders dar als bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsnovellierung zum 1.1.2002.

    # Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
     
  6. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Danke Viper für die nette Aufklärung ! =)
    Und natürlich auch ein Danke an Playah
     
  7. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    also muss sagen, dass ich nach 1 1/2jahren mal mein ipod geschrottet hab, aber apple hats trotzdem repariert..
     
  8. 6. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple


    dazu wollt ich auch noch was sagen^^
    apple ist ein sehr kulantes unternehmen, nicht uneigennützig: ihre produkte sind hochwertig aber auch sehr teuer damit sie das rechtfertigen können wollen die nirgends was von defektem zeug hören...

    --> apple hält bzw übertrumpft den gesetzlichen rahmen der gewährleistungspflicht. also kann man apple produkte mit ruhigem gewissen (beim fachhandel) kaufen *g


    schönen abend noch,
    Viper
     
  9. 7. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Ich schmeiß mal Stichwort "Dell" in die Runde. Die geben ja auch nur 1 Jahr Garantie oder Gewährleistung oder oder.. ist das genau das Gleiche?
     
  10. 7. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist.


    ---> Also: Ja!
     
  11. 7. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Das ist eine Versicherung von Saturn.
    Die habe ich auch mal angedreht bekommen, und ich muss ehrlich sagen, das die echt gut ist, nur muss man eben wissen, ob es sich lohnt. Diese Versicherung von Saturn kostet mich 6 Euro im Monat / 72 Euro im Jahr.

    Sollte irgendetwas mit meinem Notebook passieren, egal ob ich ihn vom Fenster schmeiße, Kaffee drüber schüttel, oder ihn gegen die Wand schmeiße, ich kriege ihn sofort durch einen neuen ersetzt von Saturn, ohne lange wartezeiten und dumme Fragen (laut Vertrag und dem Mitarbeiter von Saturn!).

    Er sagte mir klar das egal ob Eigenverschulden, kriege es sofort ersetzt, wenn was passieren sollte. Und für 6 Euro/Monat ist das ja wohl bei einem 1200 Euro Notebook recht lohnenswert.

    Aber ob es sich bei einem Ipod Touch lohnt?
    Ich meine, über ein Notebook kann immer mal etwas ausversehen drüber geschüttelt werden, oder kann mal runterfallen, von daher lohnt sich bei "sollchen" Geräten so eine Versicherung immer.

    Hoffe konnte dir etwas helfen.
     
  12. 7. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Also ich hatte mich jetzt nochmal erkundigt !

    Das ganze Kostet 60 Euro und ist einmalig !
    Durch die Saturnversicherung wird die Garantie die ich bekomme von Apple von 1 Jahr auf 4 Jahre verlängert.
    Und die Versicherung hat aus meiner Sicht der größten Sinn, dass wenn mir jemand den Ipod klaut der auch ersetzt wird oder wenn Wasser drüber kommt oder sonstwas auch bei eigenverschulden usw.

    Und ich muss jetzt ehrlich sagen, dass sich das schon lohnt aus meiner Sicht weil es hat nun nicht jeder so ein nettes Ding und wenn es jemand klaut was inner Schule recht warscheinlich ist, dann
    bekomme ich einen neuen und das finde ich echt super !

    Also werde ich auch losstapfen und mir einen Ipod sammt Versicherung besorgen.

    MFG Fle3 und danke an alles =)
     
  13. 7. Januar 2009
    AW: Saturn versichert und die Dreißtigkeit von Apple

    Damit geklärt, closed.
     
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