Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Abomination, 8. Januar 2009 .

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  1. 8. Januar 2009
    Hallo , habe da mal ne frage an die ,die WIRKLICH AHNUNG haben"! also kein spamerei von "ich glaube"



    so habe eben bei ebay nen fächerkrümmer gekauft

    der Artikel hat 385 euro gekostet!

    hier die auktionnr:380093418210


    So , da stehen 3 motorvariante zur verfügung !

    Unten steht noch das man modell motor usw nach auktion angeben muss!



    Da der Verkäufer wohl nen fehler gemacht hat und 2,5L V6 dazu geschrieben hat, will er nicht liefern !

    Da der Krümer für das Modell 899 euro kostet und auch in seinen anderen auktionen hat!



    So wie sieht die rechtslage aus ?

    Wenn ich vor gericht gehe, der Verkäufer muss doch dafür gerade stehen und mir diesen Krümmer liefern oder?



    Der schreibt mir immer , das unten die bestell nummer ist , und diese für den 2L 16V ist!

    aber was soll ich mit der nummer anfangen ? ich schaue ja was in der auktion steht und nicht nach dem seiner bestell nummer!


    Nun will er mir den krümmer schicken , der für die bestell nummer ist !

    Also 2L 16V krümmer ! und er weiss ganz genau , das ich den anderen brauche !



    So was nun?
     
  2. 8. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Ich muß dir sagen, daß er leider recht bekommt, sollst du vorhaben, ihn irgendwie zu verklagen.

    Im Falle eines Tippfehlers z.B kann er sein Angebot anfechten, wenn er dir ( dem Käufer ) innerhalb 14 Tagen klar macht, daß es sich um einen Tippfehler handelt.
     
  3. 8. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Naja dann werde ichs wohl drauf ankommen lassen
     
  4. 8. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Er hat dich ja jetzt im Nachhinein darüber informiert... du warst im Irrtum über das gebotene Objekt.
    Damit liegt ein Anfechtungsgrund vor. Du kannst nicht auf "Ersetzen" der Ware klagen, aber auf Rückabwicklung, weil du der Meinung warst, den gewünschten Gegenstand zu ersteigern und nicht das andere Teil. Screenshots gemacht?
     
  5. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    sorry ich glaub da hast du keine chance, aus der auktion geht doch ganz klar hervor, das er EINE Art Krümer verkauft, welche für zwei Motorarten verwendbar ist. Der Verkäufer hat sich dabei anscheind geirrt und du willstt diesen Irrtum nun ausnutzen. Du wußtest ja das dieser Krümer für dich nicht passend ist und kaufst den Artikel trotzdem in der Hoffnung den Verkäufer abzuzocken. Eine Auktion aussschließlich wegen eines Irrtums zu kaufen hat nichts mit Recht zu tun
     
  6. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Kauf rückgängig machen und die Sache ist erledigt
     
  7. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    hmm tippfehler...

    sieht eher schlecht aus für dich wenn er dich darauf hinweist das es ein Tippfehler war dann könnt ihr einfach das alles rückgängig machen so entsheen für dich auch keine kosten(ebay gebühren)
     
  8. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Sooo also: Dadurch das er sich vertippt hat hat er nach § 119 BGB nen Anfechtungsgrund da es sich dabei um einen Erklärungsirrtum handelt. Er hat dir ja praktisch nen Angebot gemacht für nen Krümmer den er gar nicht zu diesem Preis vertreiben will und insofern war er da im Irrtum. Er kann also den Kaufvertrag den ihr geschlossen habt anfechten, das heisst er wird nichtig.

    Was er natürlich nicht machen kann ist, dir den andern Krümmer schicken und von dir zu verlangen den zu nehmen.Schließlich ist das nicht der,der in der Auktion für dich relevant war.
    Sollte er also nicht von sich aus anfechten weil du drauf bestehst den andern Krümmer zu bekommen, wärs meiner Meinung nach am einfachsten einfach zu widerrufen, da es sich bei dem Typen um nen gewerblichn Händler handelt und du nen Monat Widerufsrecht hast. Dann hast du zwar den andern Krümmer nicht gekriegt, aber auch wie oben schon erwähnt wenigstens keinen weiteren Stress. Von dem Händler gerichtlich die Herrausgabe des V6 Krümmers einzuklagen hat aufgrund der oben erwähnten Anfechtung keine Aussicht auf Erfolg sondern würde dir nur Kosten aufbrummen.Davon würde ich dringend abraten!

    Ich hoffe ich konnte helfen.
    LG
     
  9. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Wo geht denn da ganz klar vor , das es sich um einen Krümmer handelt ?


    da steht



    2,0l 16V 100/110KW

    2,5 V6 125KW



    Das sind einmal 2L 16V 100kw einmal 2L 16V 110kw und 2,5L 125KW


    Das sind 3 komplett verschiedene Krümmer !

    Der Krümmer vom 100KW motor passt auch nicht an den 110KW motor !


    Das ganz klar sein Fehler und kein Tippfehler mehr !


    nen tipp fehler ist es wenn man beim preis 38,5 statt 385 angibt und nicht 40 zeichen dazuschreibt!

    Naja ich werde es auf jedenfall drauf ankommen lassen!


    Er will mir jetzt nen 16V krümmer schicken , obwohl er weiss das ich den nicht gebrauchen kann !

    Werden halt noch mehr kosten auf Ihn zukommen !

    Hat er halt pech!
     
  10. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Bla Bla Bla... spielt alles keine Rolle. Der Typ ist gewerblich bei eBay aktiv. Das heißt, du hast Rückgaberecht. Einfach eine Mail schicken á la "hiermit trete ich vom Kauf zurück" und abwarten. Wenn er sich weigert, dann kannst du vor Gericht gehen und deine Karten stehen somit besser.
    Hatte selber schon den selben Fall, aber der Betrag bei mir (6,95 Euro) war eher lächerlich im Vergleich zu deinem.

    Hier noch ein Auszug aus den AGB´s dieses Verkäufers:

    Der Kunde kann, soweit er Verbraucher ist, seine Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Belehrung, bei einem Vertrag über die Lieferung von Waren einen Tag nach Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflicht gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
     
  11. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Hast du das Geld überwiesen ?
    Wenn ja dann kannst du innerhalb von 7 Tagen die Überweisung stornieren.
    Würde ich in deinem Fall auch knallhart durchziehen.

    Du hast das Recht auf Erstattung des Geldes.
    Der Verkäufer hat einen Falschen Artikel angeben, du hast Ihn gekauft und im nachhinnein erfahren das es doch nicht der Artikel ist der in der Beschreibung steht.
    Somit hast du das Recht dein Geld wieder einzuvordern / wiederzubekommen.

    Wenn er sich weigert dir das Geld auszuzahlen dann würde ich mit dem Anwalt drohen, an deiner Stelle, denn wenn er nicht zahlen will dann hat er dich betrogen.
    Aufgrund von Falschen angaben hast du den Artikel gekauft und bekommst im endeffekt doch etwas ganz anderes.

    Wie gesagt ist Betrug, dass Recht auf Erstattung des Geldes hast du auf jedenfall.

    MFG Fle3

    Ps : Würde mir einfach gar nichts liefern lassen... einfach Geld wiederholen und anderwaltig probieren.
     
  12. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    mhh schwere sache
    du musst es echt drauf an kommen lassen
    es kommt sehr auf den richter an
    wenn der verkäufer es gut rüberbringt das es ein tippfehler war
    wird es schwer für dich
    aber ansonsten hättest du recht
    du kannst ja nichts dafür das er sich vertippt
     
  13. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !


    Wenn er vor Gericht zugibt das es ein Tippfehler war dann ist es das '' Todesurteil '' für den Verkäufer.
    Weil er dann sagt, dass es falsch ist was er gemacht hat und es trotzdem nicht einsieht das Geld zurückzuzahlen.
    Was in dem Fall Betrug ist/wäre.

    MFG Fle3
     
  14. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    So ein Schmarrn, das stimmt nicht, lese dir mein Beitrag von oben vor und schreibe nicht so ein Mist, wenn du kein Plan hast
     
  15. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Ah ja,

    und was ist das dann deiner Meinung anch für ein Rechtssystem ? oO
    Wenn ich jetzt auf der Straße sitze und etwas verkaufe wie : '' Ipod mit 400 gb Speicherkapazität ''
    Und damit nen haufen Geld mache und die Leute später zu mir kommen und sagen das es nicht stimmt was ich gesagt habe, dann muss ich nur sagen das es ein Tippfehler war und
    ich darf das ganze Geld behalten oder was ?

    Das glaubst auch nur du ....
     
  16. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Hä ?

    ich versteht garnicht was ich meine xD


    Also der Bietet dort ja einen Krümmer an für den 2,5L V6 für 385 euro !


    und den will ich für den Preis ja haben !


    Der hat ja gesagt das ich bitte zurück treten soll , aber ich will den krümmer ja haben !


    Also ich bestehe auf die mir verkaufte ware !

    Da er in ner Anderen Auktion den Artikel 2,5L v6 krümmer für 899 euro verkauft , ist die Lieferung ja kein Problem da er den Krümmer ja auf lager hat !

    Der Verkäufer will den für den Preis aber nicht raus rücken !

    und Ich bestehe auf den Krümmer .............

    das meine ich , normal MUSS er mir den krümmer so oder so geben!


    Es wurde auch schon ein boot für 300 euro bei ebay verkauft was 11000 wert war !
    Und der Verkäufer wollte das nicht rausrücken für den preis und hat vor gericht auch verloren !


    Und hier wurde der Preis des Krümmers ja noch vom Verkäufer vorgegeben!

    Und das es sich nicht nur um 1 Artikel handelt sieht man ja , da 3 angeboten wurden!


    Und man muss ja noch motortyp angeben , was man bei einem artikel auch nicht müsste !


    Normal hat der doch vor Gericht keine chance!
     
  17. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Wenn die auktion wirklich den krümmer betroffen hat den du wolltest, es so beschrieben war und der kaufvertrag mit dem höchstgebot/sofort kauf abgeschlossen ist, muss er ihn dir schicken. Ansosnten ebay und im äußersten fall anwalt. Den aber nur wenns garnich anders geht weil teuer wird wenn du verlierst.
     
  18. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Hi , meine Eltern haben Familienrechtsschutz
    normal bin ich doch da mit eingebunden (da arbeitslos)

    oder?
     
  19. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    @quote: Ähm nein das das Rechtsgeschäft nichtig ist würde dazu führen das alle geleisteten Leistungen zurück gehn, sprich du drückst die fiktiven Ipods wieder ab und bekommst die Kohle wieder...


    @Abomination: Zuerst dacht ich ja das wäre klar mit dem Erklärungsirrtum, ich hab die Auktion nun aber nochmal beguckt und dadurch das er tatsächlich mehrere Motorvarianten angibt und noch auffordert die gewünschte zu nennen ist das sone Sache.
    Aber:

    1. Mehrere Möglichkeiten in der Auktion einschließlich der von dir gewollten!
    2. Der Typ ist Autoteilehändler und macht das nicht selten --->> er muss das wissen!
    3. Dir das andere Ding schicken kann er knicken weil du den nicht gekauft hast.
    4. Noch hat er ja keine Anfechtung erklärt er muss aber Zitat:

    § 121
    Anfechtungsfrist

    (1) Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat.


    Da er das nun hinauszögert würde ich stark bezweifeln das er das hinkriegt das zu ner wirksamen Anfechtung hinzubiegen die gerichtlich Bestand hat. Ein Restrisiko besteht nat. immer und ich kann mcih sicherlich irren da ich kein Staatsexamen in Jura habe ;-) Also alle Angaben ohne Gewähr, letztlich musst du für die Klage eh nen Anwalt einschalten aber erstmal würde ich auf Erfüllung bestehen und ihm sagen das du den andern Krümmer nicht gekauft hast, der für dich richtige Krümmer Gegenstand des Kaufvertrags war und da der gültig ist du den auch geliefert haben möchtest.


    Was die Frage mit der Familienrechtschutz angeht musste deine Eltern bzw. die Versicherung fragen, da das unterschiedlich sein kann je nach Versicherung. Wenn du die hast haste ja kein Risiko.

    LG
     
  20. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    bis hier hin perfekt...

    §121: "ohne schuldhaftes Zögern", also unverzüglich muss angefochten werden. hier käme es nun auf den wortlaut des email-verkehrs an, um zu deuten ob der verkäufer angefochten hat oder nicht.

    der verkäufer (bzw. der der den vertrag anficht) muss den "vertrauensschaden" ersetzen: z.b. porto, speditionskosten, bankgebühren, eben alle kosten, die der anfechtungsgegner (hier der TS) hatte, weil er dachte dass der vertrag erfüllt wird.

    mein rat an den TS:
    sollte der verkäufer in der ersten mail geschrieben haben: "den krümmer verkaufe ich dir nicht, das war ein fehler", dann: widerrufsrecht nutzen und gut ist... egal auf welchem weg: du kannst nur herausbekommen, was du gezahlt hast...

    sollte er es nicht gemacht haben -> geld überweisen, auf lieferung des krümmers bestehen und ggf. auf guten richter hoffen: freenet.de - E-Mail, Singles, Nachrichten & Services denn nun bist du nicht mehr bei der anfechtung, sondern schadensersatz...

    ob erklärungsirrtum oder inhaltsirrtum ist eigentlich egal... (merksatz: erklärungsirrtum: hier irrt die hand, inhaltsirrtum hier irrt der kopf)
     
  21. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    nailz66

    Das war auch nur eine Anspielung auf papamarius seinen ersten Beitrag
    Das es so ist weiß ich selber aber trotzdem danke das du es nochmal für alle wiederholst =)

    MFG Fle3
     
  22. 9. Januar 2009
    AW: Rechtsfrage ! Ebay kauf , verkäufer will nicht liefern !

    Über eBay regeln.

    Die können da mehr ausrichten.

    Damit geschlossen.
     
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