Vor ablauf der frist von xx Wochen

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Stinker789, 15. Januar 2009 .

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  1. 15. Januar 2009
    Hey Leute und zwar hab ich ne kurze frage, wenn in einem Vertrag steht:

    Der Vertrag muss vor ablauf der frist von 12 Wochen vor dem Vertragsschluss gekündigt werden, sonst verlängert er sich um 1Jahr.

    Was heist jetzt genau vor ablauf der frist von 12 Wochen, wir nehmen an ich habe einen Vertrag am 1.4.08 abgeschlossen jetzt am 7.1.09 habe ich die kündigung eingereicht nun jetzt sind das auf den Tag genau 12Wochen vor dem 1.4.09

    Ist das schon noch in der frist? oder muss es 12Wochen und "1sekunde" vorher abgeben werden?
     
  2. 15. Januar 2009
    AW: Vor ablauf der frist von xx Wochen

    Ja 12 Monate davor, ein Tag später könntest du schon Probleme bekommen. Kündige lieder ne Woche früher dann bist du auf der sicheren Seite. Kündigung immer per Einschreiben mit Rückschein schicken und denen in der Kündigung eine Frist setzten die Kündigung zu bestätigen.
     
  3. 15. Januar 2009
    AW: Vor ablauf der frist von xx Wochen

    Ist doch ganz simpel eigentlich.
    Du hast Zeit die Kündigung einzureichen bis 12 Wochen vor dem Tag, an dem der Vertrag abgelaufen wäre.
    Wenn der Vertrag am 1.4.09 abläuft, rechnest du 12 Wochen zurück.

    01.04.2009 - 12 Wochen = 07.01.2009

    Kann allerdings sein, dass wenn die Kündigung bei denen nach dem 07. ankommt, der Vertrag trotzdem verlängert wird. Auch wenn ich die Rechtslage was das angeht eigentlich kennen sollte, kann ich's dir im Moment leider nicht sagen.
    Und wie schon gesagt, im Zweifelsfall immer eine Woche oder länger vor Ablauf der Frist kündigen.

    Und was genau meinst du damit?
     
  4. 15. Januar 2009
    AW: Vor ablauf der frist von xx Wochen

    Und dabei ist immer der Poststempel ausschlaggebend!!!
    Das was auf dem Poststempel steht gilt als Datum!

    Aber zur Sicherheit würde ich das auch immer eine bis zwei Wochen vorher abschicken und dann per Einschreiben oder per Einschreiben mit Rückschreiben...
     
  5. 15. Januar 2009
    AW: Vor ablauf der frist von xx Wochen

    Der 12te Tag gilt noch mit. Also wenn dus auf den Tag genau gemacht hast ist zwar knapp genug aber es ist nicht ausschlaggebend wann die Firma die Kündigung in den Händen hält, sondern wann du es bei der Post aufgegeben hast. Also müsste es eigentlich noch durchgehen.
     
  6. 15. Januar 2009
    AW: Vor ablauf der frist von xx Wochen

    das kann schon kanpp werden
    wenn es genau am 1.4.09 ankommt haste noch glück
    aber ein tag später werden die das denke ich nicht mehr machen
    und am besten schickste kündigungen immer mit rückschein
    so kannst du dir sicher sein wann sie deine kündigung erhalten haben
    und falls es probleme gibt hast du was in der hang gegen die
     
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