#1 25. Januar 2009 Hallo Leute! BRauche dringend einen Rat. Am Fr war ich in der Dorfdisco und irgendwie muss der Türsteher dort mitbekommen haben, dass ich eine SCHRECKSCHUSSPISTOLE mitführe. Gestern stand ich erneut VOR diesem Lokal und habe auf nen freund gewartet, weil der mit mir heimfahren wollte. Auf einmal ging die Tür auf, der Türsteher zog mich rein tastete mich ab, zog mir die Jacke aus und entwendete mir die Schreckschusspistole. Wehren hatte keinen Sinn, da die andern 2 Türsteher ziemlich bissig schauten. Danach hieltn sie mich ca. ne Stunde fest, da anscheinend der Chef kommen würde. Er kam nicht. Zum Schluss wurde mir gesagt ich solle mich morgen beim Chef melden. Danach konnte ich endlich gehn. Jetzt rief ich bei Ihm an, und er meinte, dass man von einer Anzeige kaum absehn kann... Wie steht es mit SChreckschusswaffen und mitführen? + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? Ich denke du musst dir keine Sorgen machen. In Österreich ist das Waffengesetz ziemlich low im Gegensatz zu dem Deutschen. In Deutschland hatte man erst 2003 das Waffengesetz geändert, dass man einen kleinen Waffenschein braucht um eine Schreckschusspistole zu führen. Du darfst soweit du 18 bist, eine Gas/Signal-Waffe mit dir führen. Ohne jegliche Zusatzberechtigung. Du musst dich nur ausweißen können. Jedoch ! Darfst du die Waffe nicht zu Veranstaltungen mitbringen. Aber da du nur draußen warst, wird wohl nix passieren. MFG Rhino + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? die türsteher sahen aber iewie am vortag bei mir wo ich IN der Disco war. Davon abgesehn, dass die Waffe nichtmal geladen war. Wenn der Besitzer nicht so schweinereich wäre, würde ich ihn am liebsten wegen seinen Türstehern verklagen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? ja und ? dann sagt du halt das stimmt nicht.... sie haben ja keine beweiße + Multi-Zitat Zitieren
#5 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? Ich denke mal dann müssten sie dich auf frischer tat ertappen, was ja nicht passiert ist.... Mach dir mal keine Sorgen Außerdem ist das ja garkeine Waffe im gesetzlichen Sinne sondern nur ein Waffenähnliches Produkt. Ich glaube das verstößt nichtmal gegen das Waffengesetz + Multi-Zitat Zitieren
#6 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? naja ich weiss ja nicht wie das so in D is aber irgendwie wird "Reicheren" und Türstehern meiner Meinung nach mehr geglaubt. Und woher hätte der Türsteher das sonst wissen sollen, dass ich eine Mitführe? + Multi-Zitat Zitieren
#7 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? mach dir mal nichts ins hemd. der besitzer hat bestimmt soviel dreck am stecken, das er dich eh nicht anzeigen wird... warste auch drin in der disko oder nur davor? warste auf dem gelände der disko? kenne das gesetz bei die nicht, aber wenn es echt so low ist, dann haste sicherlich nix zu befürchten. sie können dir ja nicht beweisen, dass du am fr die "waffe" dabei hattest... ich denke eher, dass du SIE anzeigen kannst, wenn sie dich über ne stunde festgehalten haben... + Multi-Zitat Zitieren
#8 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? das kann aber nicht angehn dann kannste gegen das urteil angehn nur weil das ein reicher oder ein türsteher ist wird denen mehr geglaubt ? jeder ist gleich steht in den grundgesetzen und wie schon gesagt die haben keine beweiß und laut gesetzt darfst du die "waffe" besitzen + Multi-Zitat Zitieren
#9 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? mhm aber wie mache ich den Bullen/dem Richter glaubhaft, dass die Türsteher mich reingezogen haben? Habe zwar 2-3 Zeugen aber naja.. würdet ihr mir glauben? + Multi-Zitat Zitieren
#10 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? Ich würd dir glauben^^ Aber ich denke kaum dass es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird... Ich denke mal höchstens zu einer Geldstrafe ?! Wenn du genaueres wissen willst, frag mal hier nach Portal - CO2air.de Die kennen sich besser damit aus. + Multi-Zitat Zitieren
#11 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? geldstrafe?aber`warum? Für was? habe ja sozusagen nicht gegen das Gestz verbrochen. Wenn schon, dann die Türsteher gegen: $ 99 Freiheitsentziehung § 141 Entwendung § 100 Entführung einer geisteskranken oder wehrlosen Person (in meinem Fall jetzt wehrlos) Edit: Also ihr sagt, dass ich auch im Falle einer Anzeige nichts zu befürchten habe? + Multi-Zitat Zitieren
#12 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? bei türstehern ist das gesetzt meines wissens nach immer noch anders ich glaube die sind zur freiheitsberaubung berechtigt wenn eine gefährliche situation seien könnte ich glaube nicht das es soweit kommt denke nicht das die was machen werden + Multi-Zitat Zitieren
#13 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? wenn dann geht die anzeige ja nicht von den Türstehern aus sondern vom Chef dieser Disco, der nebenbei noch ein paar Hotels hat und ziemlichen Einfluss hat... Traue Ihm schon zu, dass er Anzeige erstattet. WIe verhalte ich mich dabei, sobald ich auf den Posten gerufen werde? + Multi-Zitat Zitieren
#14 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? als ob die türsteher dazu berechtigt sind dich vor der disko zu filzen + Multi-Zitat Zitieren
#15 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? Die hätten dich gar nicht festhalten dürfen für ne Stunde, wenn du laut Gesetz ne Schreckschusspistole mitführen darfst... Alleine schon die Frechheit dich vor der Disse zu kontrollieren. Erstatte Anzeige, bevor die es tun. Wenn du Zeugen hast, muss man denen genauso glauben wie den Türstehern. Denke mal das einfach nichts passieren wird und du dir keine Sorgen machen brauchst, den Discobesitzer interessierst du bestimmt herzlich wenig Ansonsten ist es doch eh egal, da du nichts verbrochen hast. MfG -_//craZe + Multi-Zitat Zitieren
#16 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? ich habe ja schon wie gesagt mit dem discobeitzer gesprochen und der meinte er würde es morgen zu einer anzeige führen. sie filzten mich nich vor der disse sondern drinnen (nachdem sie mich reingezogen haben) im jetzigen Fall ich sogar auf die knarre... obwohl es auch nicht rechtens ist diese zu entwenden. hab nur total schiss vor ner vorstrafe oder sonstiges. + Multi-Zitat Zitieren
#17 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? Du kannst dir das so vorstellen. Ein Türsteher ist ein ganz normaler Bürger, wie du und ich. Nur er hat eben das Hausrecht! Aber das Hausrecht gibt ihm noch lange nicht das recht deine Waffe zu entwenden und dich zu durchsuchen. Genauso darf er dich nicht festhalten. Ich weiß zwar nicht wie das in Österreich geregelt ist, aber in deutschland ist das so: $127 Strafprozessordnung Ich denke in Österreich wird das wohl auch so sein. Du könntest ihn bestimmt wegen Freiheitsberaubung anzeigen. Gruß Rhino + Multi-Zitat Zitieren
#18 25. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? ich werde jetzt einfach mal abwarten, ob der Besitzer tatsächlich Anzeige erstattet. Wenn nicht, vergess ich den ganzen Scheiss und gehe einfach nie wieder in das Lokal, falls doch werde ich gegenanzeige erstatten. Ist das OK so? + Multi-Zitat Zitieren
#19 27. Januar 2009 AW: Waffengesetz In Österreich? Ist okay Kannst ja dann mal berichten wie es ausgegangen ist. Würd mich mal interessieren + Multi-Zitat Zitieren