Bußgeldbescheid -> Einspruch

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von PaRaD0X, 28. Januar 2009 .

  1. 28. Januar 2009
    Hallo,

    ich werde demnächst meinen Bußgeldbescheid für das Missachten der Rotlichtanlage (Rote Ampel überfahren ;-)) bekommen. War unter 1Sek., bin allerdings noch in der Probezeit, sprich 73,50€, +2 Jahr Probezeit, Nachschulung.

    Ich möchte jetzt Einspruch auf den Bußgeldbescheid einlegen, um vielleicht doch noch was zu reißen. Doch was passiert mit den Kosten der Auslagen und des Bußgelds? Werden diese dann automatisch mehr oder erst nach der Gerichtsverhandlung?

    MfG
     
  2. 28. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    denke nicht, dass du da was reißen kannst.
    Meistens sind die polizisten zu zweit.

    Hatte ein freund von mir auch mal. Ist angeblich bei rot (war noch gelb) über die straße gefahren, und 2 polizisten haben das gesehn.
    --> Geldstrafe, Nachschulung und 2 Jahre längere Probezeit.

    Er wollte auch dagegen vorgehen - hat ihm aber nichts gebracht.
     
  3. 28. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    Ah habe ich vergesen, hat zweimal geblitzt, habe die Bilder auch hier .
    Der Zeuge ist einzig und allein die "Staatliche Rotlichtüberwachung"^^.

    Dachte an sowas in der Art wie "Messungenauigkeit"...

    MfG
     
  4. 28. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    Da wirse wohl nichts machen können. Man sieht ja genau auf dem Bild, dass es rot war, als du auf der Haltelinie warst.

    Aber noch son kleiner Tipp, falls das nochmal passieren sollte.
    Wenn man an soner Ampel geblitzt wird, anhalten zuürck fahrn und an der Ampel stehn bleiben, der Blitzer blitzt zweimal und wenn der sieht das du noch da stehst, denkt der der hat sich verblitzt und man kann dir nicht nachweisen, dass du nicht doch noch zum stehen gekommen bist bevor du die Kruezung überfahren hast Auch wenn der Tipp wohl leider zu spät kommt
     
  5. 29. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    So einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht. Nur weil du Widerspruch einlegst kommt es noch nicht zur Gerichtsverhandlung. Du mußt ausserdem einen Grund angeben. Da dann wegen messungenauigkeit zu kommen ist vollkommener it. Das kannst du vielleicht machen wenn da ne Tante vom Landratsamt mit einem Gerät komisch in der Seite steht und vielleicht beim Aufstellen was nicht beachtet hat aber nicht bei einem festen Kasten. Dazu kommt noch dass es ein Rotblitzer ist und keine Geschwindigkeit misst.
    Die Kosten mußt du schon erst am Ende bezahlen aber die hauen dir natürlich noch schön Bearbeitungsgebühr drauf und vor gericht brauchst noch einen Anwalt den du dann auch noch bezahlen mußt.
    Ich befürchte fast es ist wie die anderen auch sagen... es ist nunmal passiert also lebe mit den Konsequenzen.
     
  6. 29. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    Keine Chance....

    Lass es lieber sein, ersparst dir eine Menge Ärger. Und wenn du sowieso keine Rechtsschutzversicherung hast, lass es sowieso.

    Einen fest installierten Blitzer nachzuweisen das er falsch blitzt, das noch bei einem Rotblitzer, das ist genauso wenn du den USA klar machen willst, dass sie aufhören sollen, Panzer zu fahren....

    Nimm die Strafe hin, hast Pech gehabt...that's life!
     
  7. 29. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    Also was mir einfällt ist nur das:

    Wenn es dein Auto ist sagste einfach du warst das nicht sondern dein Vater (musste natürlich mit dem Absprechen)... dann müsste er das auf sich nehmen (die Prüfen das nicht wenn er auch hinschreibt das er gefahren ist die wissen nicht wie du aussiehst).

    2te Möglichkeit: du sagst das du das nicht bist aber jemand in deiner nahen Verwandschaft aber da die nen Foto von dir haben wird das denke ich schwer wenn die dich mal vorladen sollten... Verwandte des 1ten Grades MUSS MAN NICHT! angeben bei solchen sachen!

    Aber 1sek glaubste selber nicht oder ? Die Blitzer nehmen alle Fahrer nach 3 seks der Rot-Phase auf -> ich hatte nen Aufbauseminar

    zum Glück hab ich meine schon seid 2 Jahren weg
     
  8. 29. Januar 2009
    AW: Bußgeldbescheid -> Einspruch

    so war das nicht gemeint^^

    Wenn er auf dem Bogen angibt das sein dad gefahren ist - mit alter und pi pa po ?

    Und der dad das dann unterschreibt da wird niemand nachfragen^^

    Und rein logisch gesehen kaann der Vater nicht gleich alt mit dem Sohn seien von daher ist die Aussage völlig überflüssig

    //

    hast aber recht bei der 1 sek... bei 3seks war iwas anderes oder es war mal iwas kA hatte nur noch die 3 seks im kopf^^

    aber:

    Länger als eine Sekunde macht 125,- EUR Bußgeld, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot

    Bußgeldkatalog: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
     
  9. 29. Januar 2009
    Palme?

    das mit dem Alter is schon logisch was da lolrofllol geschrieben hat.

    Auf dem Zettel muss sein Vater ja alles komplett ausfüllen mit alter, aber wenn dem sein dad 50 is und der fahrer 18 dann sehen die ja auf dem Bild das der Fahrer niemals 50 sein kann, ausser der 18 Jährige is ulkig und sieht aus wie 50 :-D
     
  10. 29. Januar 2009
    geht so... also wir haben das mal mit nem knöllchen gemacht wegen zu schnell fahren da ist mein bro gefahren aber mein dad hat angegeben das er das war und dann hat er das auf sich genommen (für ihn war das nurn bußgeld aber für meinen bro wäre das bestimmt mehr gewesen wegen Probezeit)

    //

    wenn man denkt das die das prüfen sollten (wobei die bei uns das nicht gemacht haben weil da ja schon ne schuldaufnahme war...) dann könnte man auch vllt den großen bruder fragen wenn man einen hat der keine PZ mehr hat^^
     
  11. 30. Januar 2009
    Lass es lieber bleiben
    Ansonsten musst du die Gerichtskosten auch noch übernehmen

    vor allem wenn sie n Video haben is es schwachsinn daggeen anzugehen
     
  12. 30. Januar 2009
    jop lass es lieber sein, es kommt warscheinlich mehr kosten auf dich zu, als jetzt schon.

    zu klagen, gegen solche sachen, is immer schwierig, weil da aussage gegen aussage im günstigsten fall für dich steht, und den bullen wird eher geglaubt, als dir.

    also mein tipp, lass es sein.
     
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