#1 3. Februar 2009 Ich mache zur Zeit eine Ausbildung. Ab dem 2. Lehrjahr wurde meinen Eltern das Kindergeld gestrichen, weil ich einfach zu viel verdient habe. Da viele meiner Azubikollegen weiterhin Kindergeld bekommen habe ich mich mal schlau gemacht. Jetzt habe ich jedoch noch ein paaar Fragen. Ich habe mir ein Auto besorgt,um damit zur Arbeit zu fahren.Ab 2009 gilt ja wieder am dem ersten Km die 0,30€. Was kann ich alles in meinen Werbungskosten erwähnen ? Was sind sonstige werbungskosten? arbeitsunfähigkeitsversicherung ? Klar ist -Fahrten von Zuhause zur Arbeit und Berufsschule -Berufsbekleidung,Bücher etc. Was kann ich noch erwähnen? Kann ich die kfz Versicherung erwähnen? Liebe Grüße
#2 3. Februar 2009 Hi, also dein Einkommen musst du unter 7680 Euro rechnen. Wenn du jetzt nur deinen Arbeitslohn hast und keine Zinsen, sollte das relativ einfach sein. Da du dann einfach nur Werbungskosten produzieren musst. Dabei rechnest du Einnahmen - Werbungskosten = Einkünfte(muss kleiner als 7680 sein) Werbungskosten sind: - Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit: Entfernung*0,30 Euro* Arbeitstag - Beiträge zur Gewerkschaft - eventuell kannst auch einen Pc über Afa mit anrechnen lassen - Verpflegungsmehraufwand - falls du Fortbildungskurse gemacht hast oder dir Fortbildungsbücher gekauft hast(wenn du z.B. bei einer Bank lernst und dir halt ein Buch über Bilanzen kaufst)
#3 3. Februar 2009 dankeschön. kann man jetzt speziell die kfz versicherung als sonderkosten und die arbeitsunfähigkeitsversicherung angeben ?
#4 3. Februar 2009 Ich würde eher zu einem "nein" tendieren. Allerdings kannst du ja einfach eine Rechnung aufstellen und sie einfach mit abziehen. Wenn es blöd kommt, streichen die die dir halt. Wenn du ohne die noch unter den Betrag kommst, dann bist doch eh dabei. Du kannst aber eventuell noch die Krankenkassenbeiträge gelten machen. Habe ich auch gemacht.
#5 3. Februar 2009 Danke Amrasz, wie machst du die Krankenkassenbeiträge geltend machen. Bist du privat oder gesetzlich versichert?
#6 3. Februar 2009 Hi, ich bin privat versichert. Ich hab die halt mit drauf geschrieben und einfach mal alles abgezogen. Also halt: + 12*Lohn + Zinseinkünfte - Entfernungspauschale - Fortbildungskosten - Reisekosten - Verpflegungsmehraufwand - Krankenkassenbeiträge = Betrag >7680 => Kindergeld her, sonst knallts Ja, und das lief dann.
#9 4. Februar 2009 danke, habe mich weiter informiert und oft gelesen, dass das brottoeinkommen berechnet wird. Aber der anteil an Sozialabgaben werden abgezogen also berechnet sich alles nach netto.
#10 4. Februar 2009 Ich hab gedacht du meinst, mit welchem Wert die bei der Berechnung anfangen zu rechnen.