#1 8. Februar 2009 Hi Ich muss aufgrund eines Jahrepraktikum zur Erstuntersuchung Aufgrund des Jugendschutzgesetzes weil ich noch nicht volljährig bin. Mein Problem ist das ich mir schonmal gern eine geraucht hab zwar nicht oft aber ich hab angst das das dabei rauskommt. Also meine Frage was wird dort alles getestet. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG - Einzelnorm Musste das selbe über mich ergehen lassen, sie Prüfen dort nur deine körperliche Fitness (Atemwege, Wirbelsäule) ob und wie belastbar du bist. Wann hast dir denn zuletzt einen geraucht? + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz blut und urin auf jeden fall...(jedenfalls war das bei meinem ausbildungsbeginn so) also wenn es bei dir was zu entdecken gibt, dann wird das entdeckt! aber mach dir deswegen mal kein stress... + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz vorgestern naja die untersuchung kann ich lockernoch einen monat hinauszögern nur damit ich bescheid weiß das ich es lass. ja das gesetz kenn icha uch nur da steht ja nicht was getestet wird bei google hab ich auch schon gesucht aber nix gefunden. + Multi-Zitat Zitieren
#5 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Wie oft rauchst du denn? das ist das entscheidene. wenn du z.b. einmal in der woche 1 joint rauchst mit wem zusammen (also nur nen halben quasi) und mit nich allzu krasser mische ist es nach 2 tagen wieder weg. Nen beatmer hier hat gesagt er kann weed eine woche nachweisen wenn man wöchentlich 2 Joints raucht. Wenn du jetzt nur gelegentlich mal ein harzt dann hat das keine großen folgen im urin bzw blut und wenn nur sehr sehr wenig drin ist kannst du immer noch sagen "passivraucher" + Multi-Zitat Zitieren
#6 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz villt 1 mal im monat mit 2 kumpels die letzte woche 2 mal mit 3 leuten also 1/3 aber ich hab noch reste die will ich ja nicht wegwerfen. mfg + Multi-Zitat Zitieren
#7 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz wenn du nen jonint geraucht hast kann das im Blut circa 25 tage nachdem du geraucht hast noch nachgewiesen werden. Im Urin 5- 30 tage und wenn du viel geraucht hast sogar 2- 3 monate! + Multi-Zitat Zitieren
#8 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz dann brauchst du keien angst zu haben wenn du nich kurz davor ncoh ein harzt. + Multi-Zitat Zitieren
#9 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz die suchen ja nicht nach drogen. Bevor ich meine 1. Ausbildung angefangen hatte (Sozialassistentin) musste ich auch zum Doc ... die ham netmal ne probe genommen. Also mal kein Stress.... + Multi-Zitat Zitieren
#10 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz das kannst jetzt nur du entscheide du sagtest ja das es sich noch um einen monat verzögern kann entweder rauchst du den rest in den nächsten tagen und gehst das risiko ein das sie was finden oder du gibts es eine kumpel oder so + Multi-Zitat Zitieren
#11 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Ja rauch jetzt erst mal nichts mehr bis zu der Untersuchung. dannach kannste deine Reste ja noch rauchen. + Multi-Zitat Zitieren
#12 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz das weiß ich ja selber so in etwa mein frage ist nur ob es da auch getestet wird habt alle ne bw bekommen + Multi-Zitat Zitieren
#13 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Denke nicht, dass sie darauf testen werden...aber selbst wenn, was soll denn passieren? Der Arzt hat Schweigepflicht. Die Untersuchung dient doch nur dazu festzustellen, ob du bestimmte Berufe aufgrund (unentdeckter) körperlicher Leiden nicht ausüben kannst. Ob du ab und an einen smokst interessiert da niemanden. + Multi-Zitat Zitieren
#14 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Mach dir keinen Kopf weil ein Drogentest gehört selbst wenn du Urin abgeben mußt NICHT zu einer Standartuntersuchung. Sie MÜSSEN dich vorher fragen und du kannst ihn dann auch besten gewissens verweigern. + Multi-Zitat Zitieren
#15 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Also bei mir wurde der Rücken bisn angeguckt atemwege,ohr,nase,fuß, Becher pinkeln, gewicht und größe und Blutdruck.. sonst nix brauchst aber keine angst davor haben + Multi-Zitat Zitieren
#16 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Darf ich fragen als was du das Praktikum machst? Ich hab mal ein wenig gegoogelt und gelesen das es auf den Beruf ankommt, ob die einen Drogentest machen oder nicht. Aber eigentlich machen die bei so einer Erstuntersuchung nur ein "normales" Blutbild. + Multi-Zitat Zitieren
#17 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Genau wie DJD es sagt, Drogentechnischt dürfen sie nur mit erlaubnis was suchen. Das die leute immer meinen halbwissen zu Posten.... Grausam. Wenn da wirklich ein Drogentest bei rum kommen sollte, müsstest du vorher noch einen Wisch unterschreiben auf denen du die erlaubnis dazu gibst, es sei denn dieses steht in deinen Ausbildungs/arbeitsvertrag bzw in deinem Fall Praktikumsvertrag, fall du sowas hast. Also mache dir da nicht soviele gedanken drum + Multi-Zitat Zitieren
#18 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Ich mach Praktikum als Elektroniker hab auf der schule die ich besuchen werde die fachrichtung elektrotechnik genommen. + Multi-Zitat Zitieren
#19 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Als ich vor knapp 4 Jahren auch vorher zum Arzt musste bin ich ganz normal zum Hausarzt gegangen und hatte vorher von mein zukünftigen arbeitgeber so nen Bogen bekommen den der arzt ausfüllen musste... der hat mich sämtliches gefragt mich kurz abgetastet..., wirbelsäule usw... und zum schluss musste ich nur noch ne Urin Probe abgeben wo dann ebend sämtliches getestet wurde... joar ich denke das wird heute nicht anders sein und ich denke solange du nicht paar tage vorher einen rauchst dann kann mans nicht nachweisen + Multi-Zitat Zitieren
#20 8. Februar 2009 AW: Erstuntersuchu Jugendarbeitsschutzgesetz Da brauchst dir keine Gedanken zu machen, ich würd aber erstmal aufhören. Nach der Untersuchung kannst dann ja weiter qualmen. + Multi-Zitat Zitieren