#1 11. Februar 2009 Hi. Habe eine frage zu der Fehlzeitenregelung in Niedersachen in der gymnasialen oberstufe. Zählen die Fehlzeiten aus dem letzem halbjahr, in das zweite halbjahr mit rein? ne quelle wäre schön. mfg RemmeR + Multi-Zitat Zitieren
#2 11. Februar 2009 AW: Fehlzeiten problem ich würd sagen in der 11 nich. aber ab der 12 zählen alle fehlstunden fürs abi + Multi-Zitat Zitieren
#3 11. Februar 2009 AW: Fehlzeiten problem ich schätz mal dass es so geregelt wird wie in BW... von 12.1-13.1 einschließlich 13.1 zählen alle fehlzeiten zusammen (bei uns gibts da im internet so ne liste wo man sich das anschauen kann) ab 13.2 wird das dann mehr oder weniger resetted, also fallen die fehlzeiten aus 13.2 nicht so ins gewicht wie die aus den vorjahren... + Multi-Zitat Zitieren
#4 11. Februar 2009 AW: Fehlzeiten problem doof hoffe das ist nicht wirklich so^^ aber jemand mit ner quelle wäre noch ganz nett. + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Februar 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Fehlzeiten problem Fehlstuden im Abizeugnis? - RR:Board bzw. was bezeichnest du als letztes halbjahr? -_- und was bezeichnest du als 'zweites halbjahr' ... deine fragestellung is wirr ... + Multi-Zitat Zitieren