Schreckschuss/Gas Waffe gesucht!

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Wardriver, 24. Februar 2009 .

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  1. 24. Februar 2009
    Hallo Leute!
    Lasse mir momentan durch den Kopf gehen, mir eine Waffe zu kaufen.
    ( Natürlich Schreckschuss/Gas )

    Jetzt habe ich schon gegoogelt, und mir ein paar Info´s zusammen gesucht.

    z.B.
    - Ich dürfte die Waffe bei mir führen, wenn Ich einen kleinen Waffenschein besitzen würde.
    ( Ich habe keine Vorstrafen o.Ä., bin fast 20 )

    Ist das schonmal so korreckt ? Sprich, wenn ich z.B. auf Bestimmte Veranstaltungen gehen würde, in n Park nachts e.t.c. also halt " on tour bin ", ich die Waffe bei mir tragen darf ? ( Vom Sicherheitspersonal mal abgesehen )
    Nicht benutzen, ausser in Notwehrsituation.. ist klar.

    Zudem, was würdet ihr für eine Waffe empfehlen ? Gibt es dort bestimmte Dinge, auf die ich achten sollte ?

    Interesse hätte ich an einer Pistole, die Silber/Schwarz währe. Denn klar, die Optik zählt auch mit.

    Ich danke euch schonmal für Ratschläge jeglicher Art !
     
  2. 24. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Soweit ich weiß gibt es nen Unterschied dazwischen, eine Waffe besitzen zu dürfen und sie mit dir mitzuführen. Und auf Veranstaltungen kannste die net einfachs o minehmen soweit ich das gehört habe.
    Ich würde dir eine Waffe von Röhm oder Walther empfehlen. Kommt halt auch auf dein Budget drauf an.
    Ich persönlich finde die Walther P99 optisch sehr ansprechend und funktionieren tut sie prima.
    Ich würde mich einfach mal in einem Waffenladen in deiner Nähe erkundigen. Im Internet findet man oft alte Waffengesetze etc.
    MfG
     
  3. 24. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    ob du eine waffe mitführen darfst ist fragst du am besten bei dem polizeiamt nach das in deinem bezirk zuständig ist. wir haben mal in vielen verschiedenen ämtern angerufen und gefragt wie es mit schreckschusswaffen an silvester aussieht und alle haben etwas anderes gesagt:
    - man darf sie mitführen und benutzen
    - man darf sie nicht mitführen und nicht benutzen
    - man darf sie mitführen und nicht benutzen
    -man darf sie nicht mitführen aber benutzen

    also ganz komische resultate.
    zu den restlichen fragen kann ich dir jetz nich so wirklich ne antwort geben. auf jeden fall denke ich das es selbst in einem notwehrfall problematisch werden kann denn sich mit einer schusswaffe zu wehren ist schon krass da musst du schon glück mit dem richter haben.
    auf was du bei der waffe an sich achten musst rfagst du am besten mal einen der in dieser szene drin ist
     
  4. 24. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Röhm rG96 bei - | www.versandhaus-schneider.de ist dort am billigsten gute ssw.
    SSw s darfst du ohne kleeinen waffenschein nicht in der öffentlichkeit führen.schiessen dann auch nur aus notwehr.auf deinem eigenen grundstück darfst du schiessen.mfg
     
  5. 24. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Soweit ich weiß darfst du sie nicht so einfach mit dir führen. Erst recht nicht bei öffentlichen veranstaltungen. Ich hab mich damals auch schonmal diesbezüglich erkundigt, da ich ebenfalls mit dem gedanken gespielt habe.
    Du darfst sie besitzen, deswegen auch der Waffenbesitzschein oder Waffenschein. Aber wenn du zum beispiel auf ein dorffest läufst und die waffe am gürtel hast, und dann kontrolliert wirst, kannst du strafrechtlich zur rechenschaft gezogen werden. Die quelle finde ich im moment nicht, und lege auch nicht meine hand dafür ins feuer, aber ich meine mich an soetwas erinnern zu können.

    Dazu kommt, dass ich nicht glaube, wenn auf dich einer losgeht und du dem ne ladung leuchtkugeln vor den kopf ballerst, dass dann jeder polizist sagt "jo super ding, war alles richtig, machen sie sich keine sorgen"

    aber wie gesagt, 100% sicher bin ich mir nicht.
    Zu welcher waffe du greifen solltest, da kann ich kotor nur zustimmen. geh in ein waffengeschäft und erkundige dich da. da kannst du dich auch nochmal nach dem rechtlichen erkundigen, die müssen sowas ja wissen.
     
  6. 24. Februar 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Waffe gesucht!

    p88niho.jpg
    {img-src: //img100.imageshack.us/img100/7776/p88niho.jpg}



    das ist meine sehr gute waffe


    Preis: EUR 189,00





    Gaspistolen von Walther Modell P88 Compact vernickelt mit braunen Holzgriffschalen
    Die Armeepistole P38/P1 war schon zur Legende geworden, als Mitte der 80er Jahre eine Weiterentwicklung die Waffenkenner begeisterte: Die Walther P88 Compact. Einfache Bedienung und eine hohe Magazinkapazität sind die besonderen Merkmale dieser Waffe. Funktion und technische Details der Gas-Signal-Version entsprechen - wie immer bei Umarex - dem Original, bis hin zur Walther-Schleife. Ausführung: vernickelt m. braunen Holzgriffschalen
    Ein Signalbecher für den Abschuß von Feuerwerk liegt jeder Waffe bei

    Kaliber: 9 mm P.A.K.
    Magazin-Kapazität: 10-schüssig
    Lauflänge: 100 mm
    Sicherung: Walzensicherung, Sicherungsraste
    Länge: 182 mm
    Gewicht: 940 g

    Frei ab 18 Jahre, Altersnachweis erforderlich
     
  7. 24. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Der besitz einer Schreckschusswaffe ist NICHT waffenschein pflichtig. WENN du diese aber mit dir rumführen willst brauchst du den kleinen Waffenschein.
    Jede Waffe die wirklich Scheinpflichtig ist, wird dir auch nur mit schein verkauft. Logisch ne?

    Gleiche spiel am silvester. Ohne waffenschein darfst du sie normal nicht mit vor die tür nehmen sondern musst auf eigenem grund (garten, balkon) damit schießen. Alles was auserhalb ohne schein ist, ist illegal.

    Mit schein darfst du sie in notfallsituationen nutzen

    Hab ne Colt Government 1911 A1 un bin mit zufrieden
     
  8. 24. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Aaalso:
    Ich hab mich da auch schon mal etwas schlau gemacht. Es gibt als aller erstes die Waffenbesitzkarte. Damit darfste die Knarre daheim rumliegen haben, in nem Schrank und getrennt von der Munition auzubewahren.
    Dann gibts den Waffenschein. Mit dem darfst du die Waffe ausser Haus mitnehmen.
    Aber dieser Waffenschein ist 1. sehr teuer 2. sehr zeitaufwendig und 3. musst du beweisen können dass du entweder in einem sicherheitsunternehmen tätig bist bzw. eine gefährdete Person bist.
    Wenn du das nicht machen kannst kannst du das eh gleich vergessen. Und wenn du dann da sagst: Ja du geht abends immer ducrhcn park und da könnte dich mal überfallen sind die vom amt noch so dreist und sagen dir durch die blume ins gesicht dass du erst nen waffenschein bekommst wenn du von den typen aus dem park zusammengeschlagen worden bist, vorher nicht!
     
  9. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    sorry bedankt, wollte quoten xD

    @Igor finds auch voll lustig =)

    frage mich aber auch was daran so toll sein soll ne gas/schrägschuss pistole zu haben? cool wirken? oder wie killerburns meinte "gangster"?
     
  10. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Ich bin vom Musikstil, der Kleidung und der Mentalität genau das gegenteil eines Gangster´s.
    Electro-Junkie, passt wohl gut. Also nix mit Möchtegern-Gangster. Mit solchen Leuten identifiziere ich mich zu 0,0 %. Vorallem auch, weil ich die Mucke grottenschlecht finde.

    Definitv Nein!
    Es gibt aber Situationen, wo es nützlich ist, so eine Waffe dabei zu haben.
    z.B. auf eigenen Veranstaltungen, wenn man einen großteil der Gelder zu einer späteren Stunde zur Bank bringt ( man weiss nie, was da auf einen " zukommen " kann. Es gibt nicht´s was es nicht gibt an Kriminalität ! )
     
  11. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    lol...wenn ich das schon lese....

    Kein normaler Mensch brauch eine Waffe! Erstens kann das ganz schnell ins Auge gehen wenn man dir das Ding in einer Rangelei abnimmt und auf dich selbst richtet.
    Zweitens hat jeder Polizist das Recht dich anzuschießen wenn er dich mit einer Waffe in der Hand sieht (Schutz der Allgemeinheit)
    und Drittens bist du sogut wie immer der rechtliche Verlierer, wenn du in einer Schlägerei die Waffe ziehst und damit jemanden verletzt.

    Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderenabzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
     
  12. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Wenn ich mir das Ding in ne Glasvitrine z.B. Stelle, weil ich sie schön finde. Wo ist da das Problem ?
    und lese mal meinen oberen Post.

    PS: Besser in ner extremen gefahrensituation, wenn man z.B. mit ca. 5000 € vor ner Bank steht, gewisse Leute sich das denken.. und dann voreinem stehen und auf einen los gehen, die Schreckschuss ziehen und denen klarmachen das sie verschwinden sollen, anstatt denen mit nem Schlagring, Schlagstock e.t.c. die vermöbeln und dabei evtll. noch verlieren weil Sie doch Messer o.Ä. dabei haben !
     
  13. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Ist das nicht ein Wiederspruch in sich? Sind wir denn wirklich schon soweit wie in Amerika? Ich weiss ja nicht von welchen Verantstaltungen du sprichst, aber mal ganz ehrlich, wenn du nachts durch den park läufst ist die warscheinlichkeit das du einen Jogger erschiesst höher, als das dich jemand überfällt. Ausserdem gibt es ja noch die möglichkeiten um einen Park herrum zu laufen.

    Für Geldtransporte gibt es spezielle firmen, eine sehr große ist hierbei Fa. Kötter

    Sorry für den Offtopic, wollte nur mal nach dem sinn fragen.
     
  14. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Ich denke, ich habe mich mittlerweile genug gerechtgefertigt, warum ich gerne eine hätte!

    Entweder ihr gebt mir einen Ratschlag, oder lasst es.
     
  15. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Dann sieh zu das eine gebrauchte bekommst die etwäs älter ist. Ansonsten hast du da vorne ne Laufsperre drin und die sieht man 100%. Ich selbst hab ne Browning von 79.
    Dir sollte klar sein das die Dinger keine Vollstahl-Waffen sind, d.h. bei den meisten "Waffen" kannst du erkennen das das SSW sind (Billiger Material irgend nen Zinkzeugs). Ganz im Ernst zum Verteidigen bringt das Teil nicht viel. Wenn dich jemand ausrauben will wird er das nicht aus 5Meter Entfernung tun.
    Gibt zwar miese Verbrennungen wenn du jemanden aus ein paar Centimeter Entfernung triffst, aber ohne Witz: Bis du das Ding gezogen hast hat dir der Typ schon 10x eine aufs Fressbrett gegeben. Auch ist der psychische Effekt nicht so groß wie bei einer Waffe die wirklich eine Bedrohung darstellt (Baseballkeule, Totschläger oder Bild von Michael Jackson). Auch wären die rechtlichen Konsequenzen bestimmt nicht angenehm. Mal angenommen du brennst den mit der Waffe ein Loch in die Stirn, du glaubst doch nicht wirklich das du dann einfach so glimpflich davon kommst, oder? Ich empfehle dir das Geld zu sparen und einfach ne Glaspulle mit zum Geldautomaten zu nehmen, unauffällig, kein verbotener Gegenstand und ballert (wenn du kein Problem hast einzugreifen wenns brenzilig wird) auch gut. --> Kein Streß.

    (Wieso gehst du eigentlich nachts in offensichtlich nciht so guten Gegenden zum Bankautomaten um höheren Summen abzuheben/einzuzahlen??)
     
  16. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Guden,

    also, es ist mal grundsätzlich so, dass man eine Schreckschuss bzw. Gas-Signal-Waffe ab 18 Jahren frei erwerben darf. Wenn man die Waffe dann so erworben hat, darf man die "nicht-zugriffsbereit" transportieren und das schließt natürlich auch das getrennte aufbewahren von der Munition ein. Also z.b. im Originalkoffer und die Munition sperat.
    Benutzen darf man die Waffe dann nur auf seinem eigenen Grundstück, also Privatgelände oder einem sogenannten befriedeten Grundstück, was einfach nur bedeutet, dass man z.b. an Sylvester, wenn bei einem Kollegen gefeiert werden soll, diesen fragt, ob es ok wäre, wenn man eben die mitgebrachten Signal-Waffe benutzt. Gibt der Kollege dann sein Einverständnis, darf man die Waffe auf dessen Grundstück benutzen, allerdings nicht auserhalb davon.
    Will man die Waffe nun aber mit sich führen, sei es aus Selbstverteidigungsgründen oder ähnlichem, braucht man den kleinen Waffenschein.
    Den kleinen Waffenschein kann man auf dem zuständigen Ordnungsamt beantragen und kostet ca 60 Euro (dauert auch um Sylvester zieeeeeeemlich lange). Dieser kleine Waffenschein berechtigt dich nur dazu, eine Gas-Signal bzw. Schreckschusswaffe mit sich zu führen, sonst nichts!
    Zum Kauf einer solchen Waffe braucht man diesen Schein jedoch nicht. Es gibt da auch immer wieder Missverständnisse, dass man einen Waffenschein bräuchte, um scharfe Waffen zu kaufen, aber das ist ein anderes Thema.

    Also zusammenfassend kann man sagen:
    Ohne kleinen Waffenschein, darf man:
    -Waffe kaufen
    -auf privatem oder befriedetem Grundstück nutzen
    -von der Munition getrennt und nicht zugriffsbereit transportieren

    Mit kleinem Waffenschein darf man zusätzlich:
    -Die Waffe schussbereit und zugriffsbereit (z.b. am Gürtel) mitführen.

    Hoffe, das hilft weiter.

    Gruß

    PS: Auch der kleine Waffenschein brechtigt nicht dazu, die Waffe mit auf Veranstaltungen zu nehmen, auf denen Waffen nicht erlaubt sind, also am besten erst garnicht versuchen.
     
  17. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Kauf dir ne P90 schreckschuss, darfste ohne waffenschein und ab 18 kaufen. Aber ob du sie einfach mit dir rumtragen darf, das bezweifle ich!
     
  18. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Jep, seh ich genauso.

    Schon mal überlegt, was passiert wenn der Wind falsch steht und du abdrückst?
    Mal daran gedacht, dass diese Leute die dich ausrauben wollen, sich evt. nicht unbedingt von ner Schreckschusswaffe abschrecken lassen?
    Das bedeutet spätestens nach dem ersten Schuss hättest du dann ein echtes Problem .
     
  19. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    freie Waffen, Gaswaffen, Schreckschusswaffen f

    geh auf waffen 1x1 und da is was über waffenscheine
     
  20. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Hälst du das für ne gute Idee? Selbst wenn´s "Notwehr" ist, bleibt immer fragwürdig ob du damit vor Gericht durchkommst. Und ich weiß nicht ob dir bewusst ist, dass man auch mit ner Schreckschusswaffe einen töten kann weil die Kugel ja auch explodiert und ne Druckwelle verursacht die das Opfer (wenn es denn nah genug da steht) schwer verletzen kann.
    Gut musst du wissen ist nur meine Meinung

    mfG
     
  21. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Wer redet denn von Gangster-Rappern? Vll mein ich die richtigen Gangster (Ganoven^^)

    Eine Waffe brauch kein Mensch, Rest wurde schon netterweise von joe gesagt...und hm weiß nicht, denke nicht dass alle die hier sagen sie haben ne Waffe die wirklich nur in Gefahrensituationen gebrauchen, der Coolness-Faktor macht schon sicherlich viel aus
     
  22. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Zentrales Thema scheint hier im thread ja nicht die "waffenberatung" sondern das Thema Notwehr zu sein. Da ich (man möge es mir verzeichen) das scheißgelaber nicht mehr lesen kann:
    Ouelle

    Nun zum Thema Schreckschusswaffe.

    Damit sollten sich post a la "ich glaube" erledigt haben.
    Welches Modell du dir zulegst ist eine frage des Geschmacks/Bugets.
     
  23. 25. Februar 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Sagt der, der in seiner Signatur das Banner von "stophiphop.de" drin hat
    Natürlich brauchst du langhaariger Metallbob aus Mamis und Papis Einfamilienhaus, oben in deiner warmen und sicheren Stube aus einem 200 Mann Seelenkaff, keine Waffe.
    Schonmal in Frankfurt oder Berlin gewesen? Da wirst du einfach so am Bahnhof weggeklatscht. Oft genug gesehen..Und das nur, weil du die "falschen" Schuhe anhast. Und die hättest du mit Sicherheit..
    Also denk bitte nach bevor du schreibst.

    b2t:

    http://www.kaehny.de/munition.htm

    "Für Schreckschußwaffen benötigt man keine Waffenbesitzkarte (auch nicht nach dem 01.04.03)."
    "Für das Führen von Schreckschußwaffen benötigen sie, seit dem 01.04.03, einen kleinen Waffenschein."
     
  24. 1. März 2009
    AW: Waffe gesucht!

    Er hat euch eig. nicht gefragt was ihr davon haltet .Wenn er es für richtig hält eine Waffe bei sich zu tragen/benutzen/etc. dann ist es seine entscheidung.
    Eher wollte er wissen ob man ihn Tipps oder Ratschläge zur Waffenauswahl geben könnte, dass haben die wenigsten gemacht!
    Wie teuer soll die Waffe allerhöchstens sein?
     
  25. 1. März 2009
    AW: Waffe gesucht!

    du kannst dir ja mal bei sportwaffen-schneider.de die sparsets angucken, wo du auch noch munition kriegst dazu.

    oft werden die waffen p99 und die röhm rg 96 empfohlen, musste mal schauen die röhm ist minimal besser verarbeitet, dafür sieht die p99 besser aus, falls es nur ne knarre für die vitrine wird.

    zu selbstverteidigung sind aber sprays besser, sind einfach zu handhaben und man braucht keinen kleinen Waffenschein.
     
  26. Video Script

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