#1 24. Februar 2009 hey löse gerade ein paar fälle, bei den folgenden weiss ich echt nicht weiter, wäre nett wenn einer die antwort wüsste, bw ist sekbstverständlich 1. beamter b. ist leidenschaftlichter kunstsammler und hat 2 teure gemälde in seinem dienstzimmer, bei einem nächtlichem brand, werden die gemälde zerstört. kann b. ersatz vom dienstherrn verlangen? 2. die schwerbehinderte beamtin s. wird in einer personalversammlung in der ansprache ihrers referatsleiters als faulste beamtin deutschlands bezeichnet. welche aussergeichtlichen beschwerdemöglichkeiten hat frau s.? 3. nach einem vorstellungsgespräch erhält der bewerber a. von der behörde telefonisch die zusage, dass er eine anwärterstelle erhalte. wenige tage später teilt die behörde mit, dass er die stelle doch nicht bekommt, hat a. einen einstellungsanspruch? 4. wie wäre der fall zu beurteilen, wenn a. ein offizielles schreiben der behörde erhalten hätte, in dem die zusage steht. hoffe hier gibts auch paar verwaltungsrechts cracks + Multi-Zitat Zitieren
#2 25. Februar 2009 AW: fragen zu verwaltungsrecht und allgemeine fragen Eindeutig nein. Teure Gemälde sollte man sowieso versichern lassen. Anders sieht es natürlich aus, wenn Gebäude und Inhalt versichert sind. Telefonische Zusagen sind nicht bindend. Da bin ich mir nicht mehr ganz so sicher, aber solange man den Vertrag nicht auf dem Tisch hat, heißt das nicht viel. Ein offizielles Schreiben sollte allerdings schon eine sichere Eintrittskarte sein. + Multi-Zitat Zitieren
#3 25. Februar 2009 AW: fragen zu verwaltungsrecht und allgemeine fragen Es gibt eine VSV. Das mit der faulsten Beamtin betrifft Arbeitsgesetz bzw. Beamtengesetz. Nachschauen? (Hab keine VSV zur Hand) + Multi-Zitat Zitieren