#1 26. Februar 2009 hallo als erstes bitte ich euch keine dummen bemerkungen zu machne es ist ehrlich wichtig ich habe mal eine frage und zwar kenne ich ein mädchen sie ist 19, hat keinen abschluss und mal ne ausbildung zur bäckereifachverkäuferin angefangen und sie nach 2 jahren geschmissen...nun macht sie garnix und hat momentan ziemlichen stress mit ihren eltern. sie möchte ausziehen nun die frage wie kann sie unterstützung beantragen? hartz 4? arbeitslosengeld? wo muss sie hingehen aufs sozialamt? arbeitsamt? wäre nett wenn ihr mich mal informieren könntet BWs sind natürlich drinnen + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 Erstmal vorweg, Hartz 4 gibts nicht mehr, ALG2(Arbeitslosengeld 2) ist die Ablöse - aber das gleiche. Dieses muss du bei der Agentur für Arbeit beantragen. + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 nicht ICH =) ..... hat sie einen anspruch auf ALG2 ?.... also würde sie dies genehmigt bekommen und eine eigene wohnung bekommen? und wenn sie dann hartz 4 ne wohnung und einrichtung bekommt und 5 monate danch arbeit findet...gibt es da iwelche probleme? + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 sie kriegt nix von den eingerichten. sie kriegt das geld und muss halt mit dem geld alles finanzieren. sie gilt ja als arbeitssuchende, d.h. wenn sie dann ein job findet, muss sie halt mit ihren lohn zurecht kommen, wenn nicht, kann man noch mal staatliche hilfe beantragen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 ich habe iwas gehört mit unter 25 jahren wird das nichts..eltern zuständig..kindergeld blabla...was sagt ihr dazu? + Multi-Zitat Zitieren
#7 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 Also wenn sie innerhalb der letzten 2 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat(in ihrem Fall ja) bekommt sie ALG 1 d.h 60% ihres Bruttolohns. Wenn sie innerhalb 2 Jahren nicht gearbeitet hat bekommt sie ALG 2. Wieviel das genau ist weiss ich nicht. Miete und Erstausstattung wird bezahlt wenn ein Schreiben vorliegt, dass sie zuhause nicht mehr, wegen psychischen Gründen, wohnen will/kann. + Multi-Zitat Zitieren
#8 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 oO Hartz 4 gibt es sehr wohl noch. Was du meinst (und was auch durch ALG2 ersetzt wurde) ist Sozialhilfe. Weiterhin richtig ist, dass du das bei der Agentur für Arbeit (was das Ergebnis der durch Hartz 4 herbeigeführten Fusion aus Sozialamt und Arbeitsamt ist) beantragen musst. Wenn sie auszuziehen gedenkt und da auch "nachweislich" kein weg dran vorbeiführt hat sie da Anspruch drauf. Ganz 100% sicher bin ich allerdings nicht, weil da auch das Einkommen ihrer Eltern eine Rolle spielt, ich aber wiederurm nicht weiß, ob das auch dann der Fall ist, wenn sie alleine wohnt usw. Also einfach mal zur Arbeitsagentur begeben und beraten lassen bzw. dann gleich beantragen. Traurig, dass man in einem Forum nachfragen muss, um an solche Informationen zu kommen! Wenn es so drigend ist, sollte man wohl im Stande sein sich sowas auch schneller und einfacher im Internet zusammen zu suchen. Vllt auch einmal im Jahr Nachrichten gucken. Dann ist man auch nicht mehr auf dem Stand von 1995 was die Rechtslage in Deutschland angeht. + Multi-Zitat Zitieren
#9 26. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 erstmal vorweg.... hartz iv ist ALG II. und nicht die ablöse. grundsätzlich sind eltern dazu verpflichtet, bis zum 25. lebensjahr ihrer kinder diese mitzuversorgen. gibt natürlich ausnahmen. grundsätzlich hat sie also keinen anspruch, aber wie gesagt: ausnahmen. zu beantragen entweder bei der agentur für arbeit oder bei der arbeit. meistens ist aber eine arbeitsgemeinschaft aus einer agentur und einer kommune zuständig. was bei ihr zutrifft, kannst du hier nachschauen Partner vor Ort - www.arbeitsagentur.de + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. Februar 2009 AW: ne frage wegen ALG2 oder hartz4 Diese Seite wird dir wohl am allerbesten weiterhelfen: http://www.alg2-hartz4.de/ greeZ kuhjunge + Multi-Zitat Zitieren
#11 1. März 2009 AW: ALG2/Hartz4 - Was beantragen? Wo? wenn sie in den letzen 2 jahren min 12 monate gearbeitet hat (die abgebrochene ausbildung baecker), dann hat sie auch anspruch auf arbeitslosengeld 1. das arbeitslosengeld, was sie bei der oertlichen agentur fuer arbeit beantragen kann. allerdings sind das ja nur grob 60% vom netto, was sie bei der baeckerei verdient hat, und das inner ausbildung ist nicht viel. zusaetzlich kann sie dann noch zum/r jobcenter/arbeitsgemeinschaft gehen und hartz4/alg2 (das ist das selbe und ist nicht sozialhilfe, das ist wieder was anderes) beantragen. ob sie es bekommt ist nun eine andere sache, je nach dem ob sie schon eigenstaendig wohnt, oder bei ihren eltern (wenn bei ihren eltern dann vermutlich nich, da die fuer sie sorgen muessen. sie soll nun folgendermassen vorgehen: 1. zur agentur fuer arbeit arbeitslos melden 2. zur jobcenter/arge (arbeitsgemeinschaft) aufstockend (wenn sie alg1 bekommt) hartz4/alg2 beantragen + Multi-Zitat Zitieren