Bußgeldverfahrens wegen Ruhestörung

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von b00cha, 3. März 2009 .

Schlagworte:
  1. 3. März 2009
    Moin RR´ler,
    Jemand von euch hatte bestimmt schonmal n Brief gekriegt wegen ruhestörung.
    Wir waren Stramm und haben inner City n bisschen laut gegröllt und dann ham die Bullen unere Personalien aufgenommen und heute krieg ich n Brief wegen ruhestörung.
    Da ich aber noch keine anderen Bußgelder hatte und ein unbeschriebenes Blatt bin, werden die das wohl fallen lassen, oder?
    Da steht drin, dass man sich innerhalb von 2 Wochen zu dem vorfall äußern soll sonst wird einfach so ein Bußgeld festgelegt.

    Irgentwelche Erfahrungsberichte?
    ty
     
  2. 3. März 2009
    AW: Bußgeldverfahrens wegen Ruhestörung

    Hatte ich auch schon, war ungefähr das gleiche, hab ne Entschuldigung geschrieben, und die Lage vom Abend erklärt - Alkohol etc, hab so ne komische Verwarnung dafür bekommen.
    Weiß aber nicht ob das bei dir klappt, ich wohn in nem Kaff, kp obs in der Großstadt auch so einfach is..
     
  3. 3. März 2009
    AW: Bußgeldverfahrens wegen Ruhestörung

    Nc, ausversehen bedankt >.<

    Naja zum Thema: Seit wann kriegt man denn sogar schon Briefe von der Polizei wegen bisschen Pöbelei? oO
    Sowas passiert doch fast überall irgendwo jedes Wochenende....
    Naja ich würd mir absolut keine Gedanken machen, da kommt auf dich so ziemlich nichts.
    Das allerallerschlimmste was passieren könnte ist ein eher sehr geringes Bußgeld, aber damit wirste bestimmt leben können. ;P
     
  4. 3. März 2009
    AW: Bußgeldverfahrens wegen Ruhestörung

    Beeile dich aber, denn ein Bußgeldbescheid wird innerhalb von zwei Wochen rechtskräftig. Dann ist nichts mehr daran zu rütteln. Der Einspruch (Widerspruch ist falsch, du widersprichst Dir ja nicht) muss innerhalb der Frist abgegeben werden. Ein Tag zu spät zählt nicht. Es zählt auch nicht der Poststempel, sondern der Brief muss innerhalb dieser zwei Wochen bei der Behörde eingegangen sein. (Im schlimmsten Fall hat die Behörde einen Nachtbriefkasten (da dann bis 24:00Uhr einwerfen!!)).

    //Edit: Was hast Du bekommen? Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid? Mein Text bezieht sich auf einen Bußgeldbescheid.

    Auf einen Anhörungsbogen musst Du nicht antworten, da dieser nicht förmlich zugestellt wird. Der Bußgeldbescheid kommt dann automatisch. (Auch dort ist Einspruch möglich).
    Wenn die Behörde schlampig arbeitet, wird das Verfahren zwecks Verjährung (3 Monate) eingestellt oder gar nicht weiter verfolgt...

    Erfahrungsbericht in Kurzform:
    Fahranfänger, Rote Ampel, Ersafa dank Eltern nicht geklappt, Verjährung nicht geklappt, 3 Punkte, 73,50€, Nachschulung, 4 Jahre Probezeit. Das ist Deutschland.

    MfG
     
  5. 3. März 2009
    AW: Bußgeldverfahrens wegen Ruhestörung

    mensch mehr als 25 euro wird das eh nix, also keine angst
     
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