Jugendschutzgesetz

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Ba55Mutant, 4. März 2009 .

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  1. 4. März 2009
    Moin!

    Ich wollte nur einmal wissen ob ein 18jähriger 1 Person oder 2 Personen mit in eine Diskothek mitnehmen darf?

    Das es geht ist mir klar mit der Beziehungsbeauftragung aber die Frage ist wieviele darf der 18jährige "übernehmen"?

    Bitte um Antwort...:]

    Danke im Voraus
     
  2. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    Das hat einzig und allein die Discothek zu entscheiden. ;-)
    Auch mit der Beziehungsbeauftragung geht das nur manchmal bei bestimmten Partys.
     
  3. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    bei uns in den diskotheken darf 1 18 jähriger nur 1 jugendlichen mitnehmen
    und das aber auch nur mit ner Obhutsbescheinigung den die eltern vom unter 18 jährigen unterschreiben müssen
     
  4. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    hi ich kenn das auch nur das die 18 jährige person nur 1 person mitnehmen darf in die disco ist bei uns in der nähe aufjedenfall so

    mfg:golf3v8
     
  5. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    Das ganze geht um das!

    Weil mir nicht ganz klar wurde habe ich eine E-Mail hingesendet und gefragt...

    Und anstatt mir mit einem Satz zu antworten schrieben sie intelligenterweise das auf allen Veranstaltungen das Jugendschutzgesetz gilt und darunter noch der Link zu dem Brief für die Erziehungsbeauftragung...

    Aber ich weiss immer noch nicht ob man jetzt 1 oder 2 mitnehmen darf!


    Bei anderen Diskotheken darf man bei uns z.B. 2 mitnehmen!?(
     
  6. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    bei uns ist es so, dass man sich nen zettel von der disko-hp ausdrucken kann, wo du als volljähriger 2 personen draufnehmen kannst, aber deren eltern müssen das schon unterschreiben

    bei deinem vormular darfste nur eine person mit draunehmen.
    am besten du schickst mal ne mail zu der disko und fragst dort genau nach
     
  7. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    is bei uns genauso...
    is halt von disco zu disco unterschiedlich..
    musst dir nur die richtigen leute aussuchen...
    wenn sie stress machen und n messer im bauch haben biste dran

    gibt auch discos die sowas gar nicht unterstützen
     
  8. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    Ich kanns ja einfach 2mal ausdrucken... Die Frage ist ja ob die Leute an der Tür das gelten lassen

    *hust*

    (lies ma!=) )



    Naja die Diskothek unterstützt es ja nur die Frage ist immernoch ob 2 oder 1....
    Ich kenne den ja der mich mit reinnehmen will da wirds schon keine Messerstiche gebn!
    Und wenn doch editiere ich nach der Party!
     
  9. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    kommt auf die disko an ... es können auch 10 sein, das ist vom gesetz her glaube ich nicht festgelegt!


    bei uns in der disse zum beispiel darf ein 18 jähriger 5 leute mitnehmen ..
     
  10. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    ich kenne das nur das pro 18 jähriger ein minderjähriger in aufsicht nehmen darf
     
  11. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    Laut Gesetz sind glaube ich 2.
    In unsere Disco darf man nur einen Jugendlichen beaufsichtigen.
     
  12. 4. März 2009
    AW: Jugendschutzgesetz

    Naja sind wie es aussieht leider nur Vermutungen...

    Ich werde einfach gucken bzw. hoffen das es 2 sind!

    Ich danke euch...
     
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