defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von fissy, 10. März 2009 .

  1. 10. März 2009
    hallöchen, hab da eine frage:
    mein drucker hat noch garantie und funktioniert nicht mehr astrein. Die nächste von Canon autorisierte Fachwerkstatt ist in der gleichen Großstadt.
    Da der Karton sperrig ist und auch ein paar Kilo (ca 12 kg) hat und der Weg immerhin 12 km bzw 53 Minuten mit den öffentlichen weit ist - darf ich dann den Drucker schicken (wert beim kauf über 40 Euro) und das Geld von Canon für den versand beantragen?
    fissy
     
  2. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    Im Normalfall machen das die Hersteller, allerdings ist das ganze genau wie Garantie nicht Pflicht der Händler bzw. Hersteller.
     
  3. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    Glaub nicht das du dann einfach das Porto von denen verlangen kannst.. Aber es gibt sicher bei canon online Support wo du den LEuten dein problem schildern kannst . Dann wirst du erfahren ob es ein Sof- oder Hardware problem ist und wie du weiter bvorgehen solltest


    mfg poedda
     
  4. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    wieso schickst du den drucker zu canon und gehst nicht lieber in den laden wo du den gekauft hast
    z.B. bei mediamarkt schicken die es ja dann selber portofrei weg wenn man noch garantie hat
     
  5. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    geht leider nicht. ich hatte auch mal den plan (in berlin), aber ich musste den drucker wegen garantiegründen beim händler abgeben, der es dann eingeschickt hat. außerdem haben die großen unternehmen eist einen eignen kurier, der die päckchen verteilt. das geht da ohne post.
     
  6. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    Garantie bzw. Kostenübernahme bei einem Transport ist in Deuschland Pflicht (ab 40€ WW)

    Das Problem ist bei bei Canon bekanntes Hardware Problem Fehler 6A00


    so ich werde den wohl einfach an den Händler schicken, allerdings zickt er etwas rum weil ich refill patronen drin habe - aber davor hatte ich nur canon patronen drin, von den refill wird es wohl kein problem geben
     
  7. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    Sobald du eine Patrone einsetzt, die nicht der Original Patrone entspricht, erlischt die Garantie.

    Wenn Canon es dir also verweigert, hast du Pech.
     
  8. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    das wäre bei schäden am druckerkopf wohl war - dann setzt ich halt ein paar halb leer gedruckte orginale ein - is ja kein problem oder erkennen die das? müsste halt damit ca 20 - 30 seiten drucken damit die orginal tinte durchkommt

    edit: der canon reparateur nimmt auch canon mit gechippten patronen, da wäre es ja dann kein problem und nur das problem mit der entfernung wäre wieder da^^
     
  9. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    was du wie und ob überhaupt darfst und was überhaupt von der garantie abgedeckt wird, kann dir niemand sagen, das steht in den, dem produkt beiligenden garantiebestimmungen. garantie kannst du nicht für alles beliebige heranziehen, sie sind eine freiwillige leistung der hersteller, welche selber bestimmen wie lange, für was alles garantiert wird und vor allem wie die abwicklung dann aussieht.

    bist du dir sicher das du einen garantiefall daraus machen willst, wann hast du das gerät gekauft? in den ersten 6 monaten fährst du mit gewährleistung besser. gewährleistungsansprüche hast du allein gegenüber dem händler, nicht gegenüber dem hersteller. der erwähnte passus mit den 40€ hat mit deinem fall rein gar nichts zu tun, dieser betrifft weder garantie noch gewährleistung. zumal du bei einem gewährleistungsfall ohnehin keinen versand tragen musst, diese kosten muss dann der händler übernehmen, ob er will oder nicht. in einem garantiefall kann der hersteller problem und vor allem konsequenzlos festlegen, das der käufer den versand zu zahlen hat.
     
  10. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    klar kann man (ich) ihm das sagen, da ich u.a. Drucker verkaufe..

    Anscheinend sehen die, wenn du mit anderer Tinte gedruckt hast. Kam bei dir auch ne Meldung, dass keine Originalpatrone eingesetzt wurde?

    Wenn ja, können die das "anscheinend" auslesen. Ob das stimmt bzw. wenn ja, ob die sich die Arbeit machen, k.A.

    edit: Würd auf jeden Fall die Originaltinten einsetzen, bevor du ihn wegbringst.

    Achja, und wieso bringst du ihn nicht in den Laden, in den du ihn gekauft hast?
     
  11. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    viele worte, aber wirklich gesagt hast du nichts...
     
  12. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    Was willst du denn von mir hören?

    Glaubst du, dass es nur 1 Mitarbeiter beim Service von Canon gibt und immer er die Drucker repariert, bzw. sich anschaut?

    Ich kann nur von "Erfahrung" sprechen, nicht für alle Menschen..
     
  13. 10. März 2009
    AW: defektes Gerät zum Händler in der gleichen Stadt schicken...

    vielleicht sollten wir einfach abwarten, was fissy sagt. das kaufdatum ist nicht irrelevant. wenn er glück hat muss er gar keine garantie beanspruchen und hat das glück das als gewährleistungsfall durchgehen zu lassen, wenn der kauf noch keine 6 monate her ist. dann kontaktiert er den händler, schickt das gerät auf dessen kosten zu ihm und darf nachbessern lassen. die wahl der nachbesserung liegt beim käufer und da es sich um einen einfachen drucker handelt, verlangt er als form der nachbesserung keine reparatur sondern einen neuen, genau so wie es ihm laut bgb zusteht.
     
  14. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.