Zeitraum zwischen Praxis- und Theorieprüfung?

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Pommfritt, 19. März 2009 .

  1. 19. März 2009
    Ja Hallo erstmal....
    Ich habe ein riesen Problem!
    Habe den Führerschein letztes jahr im April glaub 22. war das angefangen.
    Nun habe ich es leider sehr krass hängen lassen obwohl es mir eig total wichtig ist.
    Ich hatte wohl "besseres" zutun.... (schlafen, skaten, ausbildung)...
    Die Theoriestunden habe ich alle gemacht, nun müsste ich aber die Prüfung machen.
    Mein Vater ist davon überzeugt, dass es jetzt nichtmehr geht.
    Ich habe mal etwas von einer dauer bis zur ersten Prüfung von 1Jahr gehört somit hätte ich noch +/- 1Monat(das würde reichen).
    Im Vertrag steht nichts besonderes dazu...
    Die Fahrschule erreiche ich heute leider nicht, da die Donnerstags zu hat.

    Ich danke euch schonmal!
     
  2. 19. März 2009
    AW: Fahrschule *in sufu nix passendes gefunden*

    Hi,

    habe nur das hier gefunden, was sich aber auf die Terminierung der praktischen Prüfung in Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung bezieht:

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
    (1) Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens vier Wochen) wiederholt werden.
    (2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist - zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.
    (3) Stellt der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen fest, die bei ihm Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, hat er der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung zu machen und den Bewerber hierüber zu unterrichten.


    Übrigens, änder mal den Titel, der ist absolut nichtssagend!
     
  3. 19. März 2009
    AW: Zeitraum zwischen Praxis- und Theorieprüfung?

    Na super also kann ich alles nochmal neu machen :/ Aber ich frag da nochmal besser.
    .....

    *edit: *bemerkung an mich* besser zweimal nen text durchlesen *"*
    Also nach der Theorie 12 Monate bis zur praxis
     
  4. 19. März 2009
    AW: Zeitraum zwischen Praxis- und Theorieprüfung?

    Ich hab das so verstanden, wenn du Theorie bestanden hast musst du praxis im zeitraum von 1 jahr auch bestehen, theorie stunden verfallen glaub ich genauso wie praxisstunden, aber nur wenn zwischen der letzten theoriestunde und der vorletzten 1 jahr liegt, bei praxis ist es glaub ich genauso.
     
  5. 19. März 2009
    AW: Zeitraum zwischen Praxis- und Theorieprüfung?

    Theoriestunden verfallen nach einem jahr ... wenn du es also nicht schaffst innerhalb der nächsten ~30 Tage die theorieprüfung bestehst und die 1. theoriestunde verfallen ist, dann hast du erforderliche anzahl an theoriestunden nicht absolviert und die musst sie nachholen
     
  6. Video Script

    Videos zum Themenbereich

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