#1 20. März 2009 Hi, ein Azubikollege von mir hat seinen Führerschein jetzt bald gemacht und würde gerne mit dem Auto zur Arbeit fahren. Das sind ca 80 km pro Tag. Eine Zuganbindung ist vorhanden, allerdings ist das ziemlich unpraktisch für ihn, da er wenig flexibel sein kann. Wir haben grade wegen der Pendlerpauschale geschaut und dabei hat sich herausgestellt, dass diese nur von der Steuer absetzbar ist. Allerdings bezahlen wir keine Lohnsteuer, weil unsere Gehälter noch relativ niedrig sind. (Er bekommt 500 Brutto, 395 Netto, ich knapp 700 € brutto). Gibt es irgendeine Möglichkeit für ihn, die Kosten irgendwo abzusetzen bzw erstattet zu bekommen? Dann könnte er sich auch ein Auto leisten. Danke schonmal. + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. März 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale Er könnte evtl. mal in seinem Ausbildungsbetrieb nachfragen, ob seine Kosten komplett oder teilweise erstattet bekommt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, dass es gemacht wird. Wenn er doch mit der Bahn fahren muss, dann empfehle ich, dass er sich einen Antrag bei der Bahn holen soll, mit welchem er dann die berechtigung bekommt vergünstigt zu fahren. Diesen Antrag gibt es an jedem Bahnschalter. Der muss ausgefüllt und vom Betrieb unterzeichnet werden. Gruß EDIT: Ausbildung | Steuererklärung | Fahrkosten + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. März 2009 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale geh mal zur agentur für arbeit da kannst du berufausbildungs beihilfe (kurz BAB) beanttragen da geben die dir geld für benzin wohnung usw + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. März 2009 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale Den Weg könnt ihr euch sparen, wenn er keine Steuern zahlt bekommt er auch nix wieder. + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. März 2009 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale ja bab würde ich versuchen weil durch die steuererklärung bekommst du sie nicht wieder da du bei den geringen gehalt sicher keine lohnsteuer abdrückst! + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. März 2009 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale Grundsätzlich können auch Azubis eine Steuererklärung abgeben. Bei dir mit deinen 700€ könnte es sogar sein das du was wiederbekommst. Bei deinem Kollegen denke ich eher das er nichts bekommt. Wie schon gesagt, schaut auf eure Lohnabrechnungen ob da überhaupt Steuern abgehen und damit sind keine Kirchensteuer gemeint ^^ Weitere Diskussionen sind schwachsinnig, von daher... closed + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. März 2009 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale Öhm Klar zahlst Du Steuern Du kriegst sie nur wieder Aber auch ohne die Benzinkosten, wegen dem Steuerfreibetrag + Multi-Zitat Zitieren
#8 21. März 2009 AW: Azubi - Eine Art Pendlerpauschale Er hat Anspruch auf Kindergeld soweit ich das beurteilen kann. Kommt halt darauf an, ob er es schon beantragt hat. Grob gesagt bekommt man es auch: - wenn man in Berufsausbildung ist und - unter 25 Jahren und - im Kalenderjahr weniger als 7680 € (man darf Sozialversicherung und sowas abziehen) verdient hat Vom Finanzamt bekommst du aber nichts geschenkt. Das beste was man da erreichen kann ist, dass man nix zahlen muss. + Multi-Zitat Zitieren