Vorschriften für den (gewerblichen) Verkauf von Elektronik

Dieses Thema im Forum "Hardware & Peripherie" wurde erstellt von 010100111001, 25. März 2009 .

  1. 25. März 2009
    Ich möchte wissen, ob es irgendwelche Vorschriften oder Einschränkungen für den gewerblichen Verkauf von Elektronik (selbst zusammengebaute PCs) gibt.

    Also ob man spezielle Ausbildungen bzw Zertifikate oder sowas benötigt.

    Bitte nur antworten, wenn ihr konkrete Informationen habt.

    "Ich denke das ist so und so..."-Posts werden gemeldet,
    hilfreiche Antworten bekommen selbstverständlich ne BW ^^
     
  2. 25. März 2009
    AW: Vorschriften für den (gewerblichen) Verkauf von Elektronik

    Jeder kann Pcs verkaufen, unabhänig von der Vorbildung oder irgendwelchen Zertifikaten. Du würdest dich dann ja wahrscheinlich selbststänig machen mit dem Einzelunternehem. Und da Pc-verkaufen kein besonderes Gewerbe (wie z.B. Rechtsanwalt oder Pflegedienst) ist, kannst du das machen. Du musst dann halt nur die Gewährleistung für die Dienstleistungen und Produkte übernehmen
     
  3. 25. März 2009
    AW: Vorschriften für den (gewerblichen) Verkauf von Elektronik

    Hi,

    wie der Vorredner schon gesagt hat!
    Da du dich ja als ICH AG oder was auch immer selbstständig machst, bist nur du nur gezwungen Garantie zu gewährleisten.
    Heisst, es muss dir also 2 Jahre lang möglich sein, Teile, die du an Privatkunden verkauft hast zu ersetzen oder auszutauschen gegen ähnliche Hardware oder was auch immer...

    Ist also nicht ohne würde ich behaupten!


    LG und hoffe ich konnte ein bissle helfen!
     
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