Die Gefahr lauert im WLAN

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von ViVi3, 27. März 2009 .

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  1. 27. März 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    WLAN-Besitzer, die ihren Hotspot nicht mit einem Passwort schützen, dürfen sich nicht wundern, wenn plötzlich die Polizei im Haus steht und die Bude auf den Kopf stellt.
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    {img-src: //www.20min.ch/images/content/1/3/4/13474817/30/topelement.jpg}



    Wer in einer Überbauung wohnt oder in urbanen Regionen durch die Strassen schlendert und sein Laptop oder iPhone anschmeisst, um damit im Web zu surfen, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit gleich eine ganze Liste an WLAN-Hotspots angezeigt bekommen - darunter auch viele, die kein Passwort erfordern. Da ist die Verlockung gross, sich einfach über eine der ungesicherten Internetverbindungen aus der Nachbarschaft einzuwählen.
    Schwarzsurfen ist legal
    Obwohl dem Fremdsurfer, ganz im Gegensatz zum Besitzer des WLAN-Hotspots, für seinen Ausflug ins Internet keine Kosten entstehen, bewegt er sich auf legalem Boden: «Sofern keine Zugangssperre überwunden wird, ist es hierzulande zulässig, einen fremden WLAN-Hotspot zum Surfen zu benutzen», erklärt 8 It_Rechtsexpertin david R.von der Zürcher Kanzlei Homburger gegenüber 20 Minuten Online. Zum gleichen Schluss kommt der Anwalt Max B. in einer seiner juristischen Fachpublikationen: «Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Surfen auf fremden ungesicherten Drahtlosnetzwerken nicht sanktioniert werden kann. Es liegen weder straf- noch privatrechtliche Folgen auf der Hand.» Auch die Tatsache, dass durch den Eindringling die Downloadgeschwindigkeit verringert wird, so lange er sich zur gleichen Zeit wie der Besitzer auf dem WLAN aufhält, ändert nichts daran.
    Anders verhält es sich in Deutschland. Laut einem Urteil des Amtsgericht Wuppertal ist das Schwarzsurfen verboten, egal, ob der Zugang zum Hotspot via Passwort verschlüsselt wurde oder nicht.
    Illegale Downloads auf fremden WLANs
    Doch wie sieht es aus, wenn ein ungebetener Gast ein fremdes WLAN missbraucht, um illegalen Content wie Kinder ographie herunterzuladen? «Der Betreiber des Hotspots kann als Gehilfe strafrechtlich ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn er vorsätzlich handelt, also mit Wissen und Willen. Das dürfte in der Praxis aber nur selten der Fall sein. Für eine zivilrechtliche Haftung braucht es immerhin ein fahrlässiges Verhalten», sagt David Rosenthal.
    Schwierige Beweislage
    Trotzdem können ungebetene Gäste, die den offenen Hotspot für Straftaten missbrauchen, dem Betreiber viel Ärger und Kosten verursachen: «Von aussen schaut es so aus, als handle der Betreiber des Hotspots. Das kann durchaus dazu führen, dass plötzlich die Polizei im Haus steht und alles beschlagnahmt oder der Provider den Zugang kündigt», ergänzt Rosenthal. Herauszufinden, wer den Hotspot missbraucht hat, dürfte sich in der Praxis als äusserst schwierig erweisen. Denn im Router wird lediglich die MAC-Adresse gespeichert, die sich nicht einer Person zuordnen lässt.
    Da sich offene WLAN-Hotspots dermassen leicht missbrauchen lassen, stellt sich die Frage, ob sich die Betreiber nicht strafbar machen oder haftbar werden, wenn sie ihren drahtlosen Internetzugang nicht mit einem Passwort sichern. «Die Meinungen hierzu sind geteilt. Nach meiner Meinung ist es grundsätzlich zulässig, einen offenen WLAN-Hotspot zu betreiben. Denn was bei Providern und Unternehmen unbestrittenermassen als in Ordnung gilt, sollte auch bei Privatpersonen so sein. Heikel wird es dann, wenn jemand seinen Hotspot zur Verfügung stellt, obwohl er konkret wissen müsste oder weiss, dass dieser für eine unerlaubte Handlung missbraucht wird», sagt Rosenthal.
    Um den Zugang ins eigene Drahtlosnetzwerk zu sichern, sind in der Regel nur ein paar wenige Klicks nötig. Wer die Gebrauchsanleitung des Routers nicht mehr zur Hand hat, findet im Internet entsprechende Anleitungen zuhauf.


    Tja

    Quelle: 20min.de
     
  2. 27. März 2009
    AW: Die Gefahr lauert im WLAN

    Sowas ist doch mittlerweile schön länger bekannt undf auch nicht neuen das Internet Benutzer für ihren Anschluss haftbar gemacht werden können. Und wer sein WLAN nun mal nicht richtig absichert ist selber schuld.

    Zudem glaub ich mich dran zu erinnern das 20min.de als Quelle nicht gern gesehen wird.
     
  3. 27. März 2009
    AW: Die Gefahr lauert im WLAN

    ich gehe garnicht über wlan ins netz.nicht mehr.man weiss ja nie.
     
  4. 27. März 2009
    AW: Die Gefahr lauert im WLAN

    Es ist 20min.ch und das ist auch - genau wie bild.de - eine nicht gern gesehene Quelle. Das ist keine wirkliche News sondern schon länger bekannt und eine genaue Quellenangabe hättest du doch auch gerade noch so machen können (20 Minuten - Die Gefahr lauert im WLAN - News).
     
  5. 27. März 2009
    AW: Die Gefahr lauert im WLAN

    Am besten ist das WLan mit Passwort zu schützen ist nunja klar aber manche geräte brauchen halt eine schlechte Wlan verschlüsslung z.B. nur WEP und nicht das WPA was ist eigentlich wenn das dann gehackt wird? Und trotzdem eine verschlüsslung war wie geht dann damit die Polizei weiter ausserdem kann man halt die SSID unsichtbar machen und die MAC adressen nur auf die Geräte die man will freigeben so das andere keine Zugriff haben.

    MFG
    amdking
     
  6. 27. März 2009
    AW: Die Gefahr lauert im WLAN

    bringt nix, man kann seine mac faken und ssid verstecken bringt auch nix...mfg coach
     
  7. 27. März 2009
    AW: Die Gefahr lauert im WLAN

    nichts neues... uraltes zeug und 20min.ch ist wie bild.de
     
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