Reifen problem!

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von easycent, 31. März 2009 .

Schlagworte:
  1. 31. März 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Hi Leute,

    Ich hab ein mazda mx5 miata Na Bj. 91 und habe mir felgen gekauft nun is das problem:

    mein Mazda mx5 hat momentan 185/60 R14 drauf (winterräder)

    und ich hab mir jetzt 17" felgen (gebraucht) gekauft dort sind momentan 215/40 r17 drauf (2 davon abgefahren)!

    jetzt hab ich in meiner ABE geschaut und dort steht drin bei Mazda Mx5

    Bild

    das problemm das bei 215/40 r17 das G01 steht und das heisst in der Abe das ich ein tachoabgleich machen muss (kosten zwischen 150-200Euro)! aber wenn ich jetzt 215/35 R17 drauf ziehen lass fällt der Tachoabgleich weg!

    Aber jetzt meine eigendliche Frage wenn ich mir 215/35 R17 draufziehn lass dann sind die nummen K42 k45 k49 k50 in der ABE!

    Bild

    Heisst es das ich mein Radkasten verändern muss?
    Wenn ja wieviel kostet sowas so ca. ??
    Wäre gut wenn jemand damit schon erfahrung gemacht hat!!

    Und mich würde noch interesieren was die ganzen A01 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A19 V17 S01 bedeuten also manche sind klar nur mache kapier ich nicht ob ich da am auto auch noch was veränderen muss oder wie auch immer??

    Bild

    Ich danke schonmal für eure Antworten!

    Bw is natürlich für Hilfreiche Antworten auch drin!!!!

    Mfg Easycent
     
  2. 1. April 2009
    AW: Reifen problem!

    Hi,

    also bei nem 215/40 R17 Reifen musst du in der Tat deinen Tacho angleichen, weil sich der Abrollumfang vom Reifen zu stark ändert. Der 215/35 R17 geht wiederrum ohne Angleichen. Benutze mal einen Reifenrechner (google).

    Das K42 k45 k49 k50 hat zu bedeuten, dass die Lauffläche des Reifens Abgedeckt sein muss. Wenn nicht, musst du diese Abdeckung herstellen (bördeln, Blech anschweißen). Aber in deinem Fall musst du nichts machen, das Rad passt denk ich ohne Probleme in den Radkasten.

    A01:
    Das heißt, dass du zum TÜV musst, wenn du die Reifen montierst, sodass Deine Betriebserlaubnis nicht erlischt. Oder besser gesagt: "Felgen eintragen"

    A04:
    Reifen sind nur bis zu ner bestimmten Geschwindigkeit bzw. Tragfähigkeit ausgelegt. Also wenn dein Miata 180 Vmax hat und du nur Reifen bis 160 km/h hast, dann gehts nicht.
    Alle 4 Reifen müssen vom selben Hersteller sein. Auf der Vorderachse und Hinterachse kannst du verscheidene Reifenmarken (Profiltyp) des GLEICHEN Herstellers fahren, allerdings brauchst du dazu eine Freigabe vom Reifenhersteller.

    A05:
    Wenn du die Bremse umgebaut hast, müssen die Felgen per Einzelabhname abgenommen werden. Wenn du noch die Serienbremsen drin hast, kannste die Auflage hier ignorieren.

    A08:
    Wenn du das Ersatzrad anschraubst, nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nur so kurz wie nötig fahren. Es müssen die Serienmäßigen Radschrauben verwendet werden.
    Wenn dein Miata Allrad hat, muss dein Ersatzrad die gleiche Reifengröße haben, wie die anderen vier Räder.

    A09:
    Reifendruck vom Reifenhersteller beachten.

    A12:
    Darfst keine Schneeketten auf die Räder montieren.

    A14:
    Braucht dich nicht zu interessieren. Das is der Job vom dem, der die Reifen auf die Felge montiert. (Der wirds schon wissen)

    A19:
    Nur Reifen ohne Schlauch verwenden (heutzutage gibts die eh fast nicht mehr). Das Ventil darf nicht über den Felgenrand schauen.


    Gruß
     
  3. 1. April 2009
    AW: Reifen problem!

    blödsinn musst du nicht unbedingt, mit ner reifenfreigabe vom reifenhersteller für dein auto is die sache gegessen, dunlop und hankook hat viele reifenfreigaben für autos damit man die unterschiedlichsten kombis fahren kann, außerdem musst du die 17er sowieso eintragen lassen, sobald du dein auto tieferlegst oder ähnliches machst z.b. spurplatten...
     
  4. 2. April 2009
    AW: Reifen problem!

    Klar musste den Tacho angleichen. Sonst fährst du im Extremfall 100 und dein Tacho zeigt 140 an, da bringt auch die Freigabe nichts.
     
  5. 2. April 2009
    AW: Reifen problem!


    du bekommst die freigabe nur wenn der tachowert passt
    darin steht auch das der tacho nicht angeglichen werden muss....
     
  6. 2. April 2009
    AW: Reifen problem!

    was heisst das genau reifenfreigabe wenn ich ne reifenfreigabe für mein auto hab zB. 215/35 r17 das sie auf mein auto gehn muss ich nix am radkasten machen? oder wie is das gemeint?
    Oder hat es mit dem tacho zu tun bzw das er nicht angeglichen muss?

    Mfg Easycent
     
  7. 3. April 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Reifen problem!

    Sorry, aber das ist Quatsch. Ich hatte schon mehere Freigaben für meine Rad/Reifenkombi angefordert und bei keiner einzigen steht was von Tachowert angleichen usw... da wird nur Bezug auf die Traglast der Reifen genommen, ob die für das Gewicht des Fahrzeugs ausreicht. Woher will denn der Reifenhersteller wissen, was du schon an der Kennlinie vom Geschwindigkeitssignal gemacht hast?


    @easycent

    Die Freigabe brauchst Du nur, wenn Du einen bestimmten Reifen auf den Felgen fahren willst, der NICHT im Gutachten aufgeführt ist. Das ist quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Seite der Herstellers, dass mit der Rad/Reifenkombination keine Probleme auftreten.
    Ob du die Rad/Reifenkombination eigetragen kriegst, entscheidet der Prüfer. Da wird das Rad auf Freigängigkeit usw. überprüft.

    Hab Dir mal so ne Freigabe eingescannt. Bei mir standen 215/40 R18 nicht im Gutachten.

    Bild
    {img-src: http://s10.directupload.net/images/090403/ld94xnih.jpg}
     
  8. 3. April 2009
    AW: Reifen problem!

    normal steht drinne das der tachowert angeglichen werden muss oder wenns nicht drinn steht dann eben net...
    aber normalerweise steht was vom tachowert drinn, außer du fährst ne größe die vom hersteller freigegeben ist
    bsp. 205/40/17 is freigegeben aber wenn du 215/35/17 fahren willst, was auch noch innerhalb der tachotoleranz liegt, brauchst du ne reifenfreigabe in der steht das der tachowert nicht angeglichen werden muss, bzw. wenn nix drinn steht, rechnet der tüvler einfach mal nach
    ob du platz hast oder nciht, interessiert einen reifen nicht, so was steht in dem felgengutachten drinn das platz sein muss
    also so kenns ich nur
     
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