#1 1. April 2009 Hi, Ich schreib morgen ne Schulaufgabe in Wirtschaft und Recht und mein Lehrer hat angedeutet, dass etwas zum Verletzten einer Nebenpflicht drankommen wird. Wir haben aber nie etwas dazu aufgeschrieben und ich würd gern wissen ob jemand von euch ne Idee hat, was für Aufgaben dazu drankommen können und was man dann genau prüfen soll (BW is klar) Davman
#2 1. April 2009 AW: Recht: Verletzen einer Nebenpflicht §241 II mhh... klassischer fall: ikea-möbel mit unzureichender aufbauanleitung
#3 1. April 2009 AW: Recht: Verletzen einer Nebenpflicht §241 II Hmm Ich dachte falsche Aufbauanleitung wäre ein Sachmangel nach §434 II ("Montageanleitung mangelhaft") Trotdem thx
#4 1. April 2009 AW: Recht: Verletzen einer Nebenpflicht §241 II arrg.. das war nur ein test du hast natürlich recht. korrekt wäre folgender fall: bsp1: wenn ein verkäufer dem käufer keine bedienungsanleitung für eine maschine verschafft, oder ihn nicht in die korrekte bedienung einweist. bsp2: mangelhafte verpackung der ware die abgrenzung zum sachmangel ist eher schwammig... im fall 1 kommt es darauf an, wie komplex eine solche maschine ist. ist es überhaupt zu schaffen, die maschine ohne einweisung in betrieb zu nehmen?! im fall 2 kann z.b. ein schaden an der sache auftreten. was wieder einen sachmangel darstellt. umgekehrt: wo ist der schaden einer mangelhaften verpackung? wann ist eine verpackung mangelhaft...? wenn das darin befindliche gerät kaputt geht? (=> wieder sachmangel)
#5 1. April 2009 AW: Recht: Verletzen einer Nebenpflicht §241 II ok - ich hab's jetzt auch kapiert Danke für deine Hilfe