Internationaler Führerschein?!

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von Reps0L, 5. April 2009 .

  1. 5. April 2009
    servus leute!
    will bald für nen jahr nach australien, so work und travel...

    dort nen auto zu haben wäre natürlich umso coooler!

    ich weiß, dass dafür der internationale führerschein notwendig ist!

    aber bitte wo beantrage ich den? im rathaus meiner stadt, beim adac, verkehrsamt?

    finde leider keine anständigen infos hilfe wär top!

    mfg Reps0L
     
  2. 5. April 2009
    AW: Internationaler Führerschein?!

    beantragt wird der soweit ich weiss in der führerschein stelle... dauert meistens net so lang, sprich halbe stunde warten und fertig...

    kostenpunkt weiss ich im moment nicht, müsst ich in meinen unterlagen nomml nachschaun...


    //Edit:

    Klick mich

    des is des Formular des du mitbringen kannst, oder dort erst ausfüllen... lichtbild musst soweit ich weiss auch dabei haben... Viel spass in australien, da wollt ich auch schon immer hin!!!
     
  3. 5. April 2009
    AW: Internationaler Führerschein?!

    führerscheinstelle gibts in jeder kreishauptstadt oder wie?

    preis ist 24+15euro soweit ich weiß thx!

    mfg Reps0L
     
  4. 5. April 2009
    AW: Internationaler Führerschein?!

    Den internationalen Führerschein erhält man bei der Führerscheinstelle (oft identisch mit dem Amt für öffentliche Ordnung) - in Deutschland aber nur noch mit dem "Scheckkartenführerschein" (s.u.). Der deutsche Internationale Führerschein wird in Australien nicht als eigenständiger Führerschein anerkannt, weil beide Länder Mitglied in unterschiedlichen Führerscheinabkommen sind. Er ersetzt in Australien nur die Übersetzung des deutschen nationalen Führerscheins. Wichtiges Fazit: Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem Hauptführerschein gültig.
    Für die Beantragung des Internationalen Führerscheins benötigen Sie in Deutschland nach unserer Recherche meistens folgende Unterlagen:

    Reisepass oder Personalausweis
    1 Foto
    Nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
    Bis September 2002 genügte der graue oder rosa EG-Führerschein. Wer noch einen dieser alten Führerscheine besitzt, muss zumindest den neuen Füherscheintyp beantragen (ca. für 24 € (örtlich verschieden).
    Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 sollten darauf achten, dass sie beim Erhalt des Internationalen Führerscheines auch tatsächlich die 7,5to - Berechtigung zum Führen von Pkw/Wohnmobilen eingetragen bekommen - der Textvordruck für den Internationalen Führerschein ist fehlerhaft: So gilt die 7,5 to - Berechtigung nur zum Führen von Fahrzeugen zur Güterbeförderung. Der Text muss also nachträglich handschriftlich abgeändert werden. Wichtig wird das beim Anmieten oder beim Kauf von grösseren Fahrzeugen wie beispielsweise dem Britz Country Club oder Britz Regent. Diese wiegen über 5 bzw. 6to - im Int. S gilt die Fahrerlaubnis für Nicht-Lkw aber nur bis 3,5to.
    Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Behörde bei der Sie den Antrag stellen ausgestellt ist (wenn Sie umgezogen sind seitdem)
    Kosten ca. 15 € (örtlich sehr verschieden) - es ist meist nur Barzahlung möglich
    Persönliches Erscheinen notwendig, alternativ können Sie auch jemanden mit der Beantragung bevollmächtigen. Bitte beachten Sie, daß sich die von Ihnen bevollmächtigte Person ebenfalls ausweisen muß.
    Die Übersetzung erhalten Sie z.B. bei den deutschen Auslandsvertretungen in Australien während der normalen Besuchszeiten normalerweise sofort und ohne Termin für eine Gebühr von 30 Euro zum Tageskurs in AUD (nur Barzahlung, Preis Stand September 2008). Die deutschen Auslandsvertretungen in Australien sind die Botschaft in Canberra, die Generalkonsulate in Melbourne und Sydney und die Honorarkonsulate in Adelaide, Brisbane, Cairns, Darwin, Hobart und Perth.
    Wenn Sie sich dauerhaft in Australien aufhalten („permanent visa under the Commonwealth Migration Act 1958“) treffen auf Sie nicht die oben genannten erleichterten Vorschriften für Besucher („visitors“) zu. Sie dürfen dann mit Ihrem deutschen Führerschein plus Übersetzung nur drei Monate nach Ankunft in Australien fahren.

    AUSTRALIEN-INFO.DE: Vorschriften
     
  5. Video Script

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