abwrackprämie

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von painkiller86, 6. April 2009 .

Schlagworte:
  1. 6. April 2009
    hi hab ma ne frage zu abwrackprämie...

    und zwar wollte ich wissen in welchem zustand das alte auto sein muss, muss es noch fahrtüchtig sein oder könnte ich es auch praktisch in einzelteilen zum schrotthändler bringen?!?

    weil hatte ma vor noch bissel unfug mit dem auto zu veranstalten, sprich bissel driften und ma die gänge ausfahren in hohen drehzahlwerten....

    wäre dankbar für jede hilfe..

    bws sind auch drin
     
  2. 6. April 2009
    AW: abwrackprämie

    Hi der zustand des Pkws ist egal, es muss nur auf den hoff bzw in die schrottpresse kommen, am besten von selbst. Wenn es nicht mehr fährt ja dann würd ich das unbedingt vorher mit dem schrotti abklären.

    manche sind penibel und nehmen das auto nicht mehr an!
     
  3. 6. April 2009
    AW: abwrackprämie

    Also der Zustand kommt auf den Autohändler an. Der Händler dem wir unseren Wagen geben sagte das der Wagen sogar als wirtschaftlicher Totalschaden dahinkönnte. Hauptsache die Fahrgestellnummer ist noch zu erkennen und die hätte nicht zuviel Mühe den Wagen auf den Abschlepper zu bekommen. Viele Schrotthändler bieten auch noch Teile des Wagens zum Verkauf an, also klär es wirklich erstmal mit denen ab, nicht das du nachher auf dem Wagen sitzen bleibst^^
    Aus diesem Grunde werde ich auch noch ein paar Teile aus dem Wagen bauen, die ich vielleicht noch verkauft kriege^^

    P.S:: Fahr dich nicht mit dem Wagen kaputt

    Gruß,
    Pat
     
  4. 6. April 2009
    AW: abwrackprämie

    k dann muss ich das vllt ma mit dem schrotthändler abklären, hab da schon viele unterschiedliche meinungen gehört im bezug auf den zustand des autos
     
  5. 7. April 2009
    AW: abwrackprämie

    Hallo,



    Hier die Voraussetzungen für die Abwrackprämie im Überblick:

    * Kauf eines Neu- oder Jahreswagens ab Schadstoffklasse 4
    * Zulassung des Fahrzeuges bis 31.12.2009
    * Nachweis über die Entsorgung des Altautos (Verwertungsnachweis etc.)
    * Altauto muss mindestens 9 Jahre alt sein
    * Altauto musste mindestens 1 Jahr auf den Halter zugelassen sein

    Quelle: Abwrackprämie von 2.500 Euro – Was man darüber wissen sollte! | bafoeg-aktuell.de News


    Ich hoffe das beantwortet Deine Frage.

    mfg
    darkman
     
  6. 8. April 2009
    AW: abwrackprämie

    Ui, wie gefährlich
     
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