wie nennen sich solche messer

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von alexgold, 12. April 2009 .

Schlagworte:
  1. 12. April 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    hallo,
    wollt mal wissen wie so messer heißen die man sich auf den finger mach und dann eben nach vorne hin spitz sind damit wenn man schlägt anstatt eben des fingers die messerspitze kommt

    skizze:
    https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=14880756
     
  2. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    die heißen glaub ich kunai
    also meinst du sowas hier? Google Image Result for http://www.myimportstore.com/store/images/Naruto/NarutoPlasticKunaiLarge.jpg
     
  3. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    ne lol^^
    die sind genau wie beschrieben also als griff nen ring wo man den finger reintut und drauf eben eine klinge
     
  4. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    RAIDOPS bei Rivers and Rocks günstig kaufen ?
     
  5. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Ich glaube du meinst Faustmesser.
    Sind aber seit 2004 in Deutschland verboten.

    Edit: Ehm falsch verstanden, ka wie sowas heißt. sry
     
  6. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    ich glaub du meinst nen schlagring und messer ?
    {bild-down: http://www.bavaria-langensendelbach.com/jugend/schlagringmesser.jpg}

    oder ein Faustmesser ?
    Bild
     
  7. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    ne sahen eher so aus
    http://home.arcor.de/dkruse.greven/security/bilder/festklinge.jpg
    nur gabs/gibts die eben in jedem security messer shop
     
  8. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Solche Dinger sind das Erste,was die Cops eher von dir auf der Straße beschlagnahmen würden,als nur ein Einfaches Taschenmesser oder einen Spitzen Kugelschreiber aus Stahl
     
  9. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer


    das sind faustmesser wie der poster über dir schon gesagt hat
     
  10. 12. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Wie schon gesagt wurde:

    Nennt sich Faustmesser und ist seit 2004 verboten.

    Edit: zu langsam
     
  11. 13. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Solche Messer gibt es in ähnlicher Form noch immer. Nennen sich "Game Skinner" und dienen dem aufbrechen von Wild. Ist aber nur gegen Vorlage eines Jagdscheins erhältlich.
     
  12. 13. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    was gibts eig für coole legale messer ab 18 halt aber das wär egal und vorallem gibts da gute inet shops für und wo man vorallem nicht den perso extra einscannen muss und zuschicken
     
  13. 13. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Messer Recht

    Welche Messer sind erlaubt?


    Es gilt der Grundsatz, dass alle Messer erlaubt sind, die nicht ausdrücklich
    verboten sind. Für Messer, die nicht dem Waffengesetz unterliegen, gibt es keinerlei
    Einschränkungen. Solche Messer sind Werkzeuge, mit denen man (juristisch
    betrachtet) umgehen kann wie mit einem Hammer oder einem Schraubenzieher.
    Man darf sie kaufen und besitzen und sie überall hin mitnehmen (wenn auch nicht
    in ein Flugzeug). Das gilt zum Beispiel für alle Küchenmesser, aber auch für alle anderen
    Messer, sofern sie nicht als Waffe gelten. Dabei sind nur diejenigen Messer
    und Blankwaffen, die das Gesetz ausdrücklich benennt, als Waffe eingestuft.

    Wann ist ein Messer eine Waffe?


    Laut Paragraph 1, Absatz 2, Nr. 2, Buchstabe b des Waffengesetzes, sind als Waffe
    anzusehen: „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
    sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
    herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.“ In der Anlage 1 zum
    Gesetz (Abschnitt 1, Unterabschnitt 2) werden Hieb- und Stoßwaffen ergänzend
    definiert als „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt
    sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch
    Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen“.
    Das entscheidende Kriterium ist also die Zweckbestimmung.
    Dass man zum Beispiel jedes Küchenmesser auch als Waffe
    verwenden kann (wie auch jeden Hammer oder Schraubenzieher),
    spielt für die Erfassung durch das Waffengesetz keine
    Rolle, weil es nicht der ursprüngliche Zweck des Gegenstands
    ist. Für welchen Zweck ein Messer bestimmt ist, ergibt sich
    aus der Typbeschreibung oder der Erfahrung, und gegebenenfalls
    kann ein Nachschlagen in einem Lexikon hilfreich
    sein. Beispielsweise ist ein Bajonett als Kriegswaffe
    für den Einsatz gegen Menschen gedacht und unterliegt
    dem Waffengesetz, eine Machete ist aber
    zum Freischlagen von Dickicht bestimmt und damit
    ein legales Werkzeug.
    RATGEBER

    Eindeutig
    eine Waffe,
    aber nicht
    verboten: Dolch
    mit beidseitig
    scharfer Klinge.

    Wenn ein Messer als Waffe eingestuft ist, heißt das aber noch lange nicht, dass es
    auch verboten ist. Klassische Hieb- und Stoßwaffen wie Säbel und Degen sind ja
    auch nicht verboten, sie unterliegen aber einer Altersbeschränkung. Solche Gegenstände
    dürfen nur an Personen abgegeben werden, die 18 Jahre oder älter sind.
    Zusätzlich gilt für sie das Verbot, sie auf bestimmten Veranstaltungen zu führen, und
    auch die Aufbewahrungspflichten sind reglementiert (dazu später mehr). Das gleiche
    gilt für Messer mit beidseitig scharf geschliffener Klinge, die grundsätzlich
    als Waffe angesehen werden. Das Mindestalter der Volljährigkeit gilt für alle vom
    Gesetz als Waffe eingestuften Messer, also auch für legale Springmesser.
    Alle anderen Messer, die vom Verwendungszweck eben nicht für den Einsatz gegen
    Menschen bestimmt sind, aber wegen einer scharfen Schneide oder Klingenspitze
    geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen
    oder herabzusetzen, sind nur dann Waffen, wenn das Gesetz sie ausdrücklich
    benennt. Diese Gegenstände werden vom Gesetz dann überwiegend
    als verbotene Waffen eingestuft.

    Gibt es eine Einschränkung der Klingenlänge?

    Eine Begrenzung der zulässigen Klingenlänge gibt es nur bei
    Springmessern (dazu später mehr). Bei allen anderen Messern
    (auch solchen, die als Waffe eingestuft sind, weil sie zum Beispiel
    eine beidseitig scharfe Klinge haben) existiert keine Beschränkung!
    Die Einstufung eines Messers als Waffe ist
    ebenfalls unabhängig von der Klingenlänge.
    An dem hartnäckigen Gerücht, jedes Messer ab
    einer Klingenlänge von 25 Zentimetern sei eine Waffe
    (oder jedes Taschenmesser ab zehn Zentimetern),
    ist nichts dran. Auch ein Bowie-Messer (und sei es
    noch so groß) ist keine Waffe – es sei denn, die
    Klinge ist beidseitig scharf. Das bedeutet, dass es
    auch bei Klappmessern keine Begrenzung der
    Klingenlänge gibt.
    MESSER-RECHT
    Keine
    Begrenzung:
    Messerklingen
    können
    so lang sein
    wie sie wollen.
    Ein Messer wird dadurch
    nicht zur Waffe.
    6
    Welche Messer sind verboten?

    Es gibt eine Reihe von Messern, die
    laut § 1, Absatz 4 des Waffengesetzes
    als verbotene Gegenstände gelten. In
    der Anlage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt
    1, Unterabschnitte 1.4.1 bis
    1.4.3) werden diese Messer aufgelistet.
    Verboten sind folgende Messer:
    • alle Fallmesser
    • Springmesser (bis auf die ausgenommenen
    Typen, dazu gleich mehr)
    • Faustmesser („mit einem quer zur
    feststehenden Klinge verlaufenden
    Griff, die bestimmungsgemäß in der
    geschlossenen Faust geführt oder
    eingesetzt werden“)
    • Faltmesser mit zweigeteilten,
    schwenkbaren Griffen (Butterflymesser
    oder Balisong-Messer)
    In der Anlage 1 (Abschnitt 2.1.1) werden die Begriffe Spring- und Fallmesser näher
    erläutert. Demnach handelt es sich dabei um „Messer, deren Klingen auf Knopfoder
    Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser)“,
    bzw. um Messer, „deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch
    ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen
    und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)“.
    Vorsicht ist auch bei Hieb- und Stichwaffen geboten, deren Eigenschaft man nicht
    sofort erkennt: In der Anlage 2 zum Waffengesetz werden unter Punkt 1.3.1. auch
    solche Hieb- und Stoßwaffen als verbotene Gegenstände aufgeführt, die „ihrer Form
    nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegen-
    RATGEBER
    Fallmesser
    Faustmesser
    Stiletto
    Schlagring- oder
    Knöchelmesser
    Schwertstock
    Kugelschreiber-Messer
    Butterfly
    Verbotene Messer:
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    ständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“. Dazu zählen zum Beispiel Gürtelschnallen
    mit eingebautem Dolch. Ebenfalls verboten sind Messer, deren Griff als
    Schlagring ausgeformt ist – weil Schlagringe grundsätzlich nicht erlaubt sind. Allerdings
    sind Taschenmesser in Form einer Gürtelschließe oder in einem Stift oder
    Feuerzeug legal, weil es ich dabei ja nicht um Waffen handelt.

    Welche Folgen hat es, wenn ein Messer verboten ist?

    Messer, die als verbotener Gegenstand eingestuft sind, darf man grundsätzlich
    nicht besitzen. Solche Gegenstände dürfen in Deutschland weder hergestellt noch
    importiert, gehandelt oder bearbeitet werden, noch darf ein Sammler solch einen
    Gegenstand besitzen. Das bedeutet natürlich auch, dass man sie nicht erwerben
    (auch nicht durch Erbschaft oder Schenkung) oder verkaufen und schon gar nicht
    mit sich führen darf. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat! Wenn man
    deswegen verurteilt wird, ist man vorbestraft. Es empfiehlt sich also dringend, kein
    Risiko einzugehen, sondern verbotene Messer zu vernichten oder unbrauchbar zu
    machen (dazu später mehr). Verbotene Waffen bei der Polizei abzugeben, ist mit einem
    Risiko verbunden: Seit August 2003 droht die Gefahr der Strafverfolgung,
    auch wenn man einen solchen Gegenstand freiwillig bei den Behörden abgibt!
    Welche Springmesser sind noch erlaubt?
    Auf Initiative der Messerindustrie hat der Gesetzgeber einige Springmesser (nicht
    Fallmesser!) von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen
    erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt
    1.4.1) erläutert. Demnach sind Springmesser erlaubt, wenn
    • die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus)
    • der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang ist
    • die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der
    Klingenlänge entspricht
    • die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist
    • die Klinge einen durchgehenden Rücken hat
    MESSER-RECHT
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    Alle diese Eigenschaften muss ein Springmesser erfüllen, um legal zu sein.Wenn
    bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal! Andersrum ausgedrückt
    ist ein Springmesser immer dann verboten, wenn die Klinge länger als 8,5
    Zentimeter ist oder in gerader Linie nach vorn aus dem Griff springt. Beidseitig
    scharfe Klingen sind ebenso verboten wie zu schmale Klingen. Auch Klingen mit
    Rückensäge sind vom Verbot betroffen. Die Breitenregelung von mindestens 20 Prozent
    der Klingenlänge muss man genau lesen: Es heißt „in der Mitte“. Das bedeutet,
    dass man die Klingenbreite nicht in der Nähe des Griffs messen darf, sondern
    wirklich in der geometrischen Mitte der Klinge (bei einer acht Zentimeter langen
    Klinge also vier Zentimeter vom Griff entfernt).
    Eine gummiweiche Formulierung im Gesetzestext ist der „durchgehende Rücken,
    der sich zur Schneide hin verjüngt“. Ob eine falsche Schneide im vorderen Bereich
    des Klingenrückens und ein kleiner Absatz zum Rest des Rückens zulässig ist, darüber
    streiten sich noch die Experten.

    Wann darf man ein verbotenes Messer behalten?

    Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden eine
    Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dieser Weg ist im Gesetz (WaffG § 40,
    Absatz 4) vorgesehen. Dabei muss man nachweisen, dass das verbotene Messer Teil
    einer „kulturhistorisch wertvollen Sammlung“ ist (hier sind Phantasie und Überzeugungskraft
    nötig). Wichtig ist, dass die Genehmigung für jedes einzelne Messer
    erteilt werden muss! Eine generelle Sonderregelung gibt es bei den so genannten
    Faustmessern: Inhaber eines Jagdscheins und Angehörige von Leder oder Pelz verarbeitenden
    Berufen dürfen diesen Messertyp verwenden (WaffG, § 40, Absatz 3).
    RATGEBER
    Springmesser: So lang darf und so breit muss die Klinge sein
    Klingenlänge (überstehend): maximal 8,5 cm
    Klingenbreite: minimal 20% der Klingenlänge
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    Für Spring- und Fallmesser gilt:Wenn die Klinge nicht springt oder fällt, handelt es
    sich nicht um ein Spring- oder Fallmesser. Das bedeutet, dass man den entscheidenden
    Mechanismus außer Funktion setzen muss. Das kann man erreichen, indem
    man die beweglichen Teile verschraubt oder die Klinge auf andere Weise dauerhaft
    blockiert.
    Unser Tipp: Dem Gesetz ist eindeutig auch Genüge getan, wenn man ein verbotenes
    Spring- oder Fallmesser zerlegt. Denn im Gegensatz zu Schusswaffen sind
    bei Messern keine wesentlichen Teile definiert, die schon für sich allein dem
    Waffengesetz unterliegen (wie zum Beispiel ein Pistolenlauf). Bei einem zerlegten
    Springmesser handelt es sich also nur noch um eine Anzahl von mechanischen
    Bauteilen. Erst zu einem Messer zusammen montiert, bilden sie unter Umständen
    einen verbotenen Gegenstand.

    Welche Messer darf man führen?

    Grundsätzlich darf man alle Messer, die nicht verboten sind, in der Öffentlichkeit
    führen, also zugriffsbereit bei sich haben. Eine Einschränkung gilt jedoch für
    öffentliche Veranstaltungen: Paragraph 42 des Waffengesetzes (Absatz 1) stellt
    fest: „Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,
    Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt,
    darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.“ Als Veranstaltungen im Sinne
    dieses Paragraphen gilt aber nicht die allabendliche Party in der Dorf-Disco. Man
    dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die
    Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt.
    Messer, die nicht als Waffe eingestuft sind, kann man sogar zu Veranstaltungen
    im Sinne des Gesetzes mitnehmen. In der Praxis empfiehlt es sich allerdings, keinen
    unnötigen Ärger zu provozieren.Wer ins Fußballstadion ein Messer mitnimmt, sollte
    sich nicht wundern, wenn es bei einer Personenkontrolle beschlagnahmt wird, weil
    der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch macht und die Staatsanwaltschaft
    deshalb ein Verfahren einleitet. In solchen Fällen sind juristische Diskussionen über
    die Waffeneigenschaft eines Messers und die Anwendbarkeit des Paragraphen 42
    wirklich überflüssig.
    MESSER-RECHT
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    Wie darf man ein Messer bei sich tragen?

    Diese Frage ist schnell beantwortet: In welcher Weise man
    ein Messer mit sich führt, ist dem Gesetzgeber völlig egal.
    Es spielt also keine Rolle, ob man es am Gürtel oder in der
    Hosentasche, in der Jacke oder am Rucksack trägt. Es ist auch
    unwichtig, ob das Messer für andere sichtbar oder unsichtbar
    ist. Die Unterscheidung der waffenrechtlichen Begriffe
    „Führen“ (zugriffsbereit) und „Tragen“ (Transportieren ohne
    direkte Zugriffsmöglichkeit), wie sie zum Beispiel bei Schusswaffen
    wichtig ist, hat bei Messern keine Bedeutung.

    Wie muss man Messer aufbewahren?

    Aufbewahrungsvorschriften gelten grundsätzlich nur für Messer, die als Waffen eingestuft
    sind. Hier schreibt das Gesetz (§ 36) vor: „Wer Waffen oder Munition besitzt,
    hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
    abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.“ Dieser Satz gilt
    auch für Hieb- und Stoßwaffen, wie das Bundesinnenministerium inzwischen klar gestellt
    hat, und damit auch für legale Springmesser.
    Für legale Hieb- und Stoßwaffen sowie Springmesser, die als erlaubte Messer dem
    Waffengesetz unterliegen, gelten jedoch nicht die verschärften Aufbewahrungsvorschriften,
    die an Schusswaffen und Munition gestellt werden. Es genügt, wenn diese
    Gegenstände in einer normal abgesicherten Wohnung aufbewahrt werden. Problematischer
    ist es, wenn Minderjährige Zugang zu der Wohnung haben, denn das
    Gesetz erlaubt nur volljährigen Personen den Umgang mit Waffen. In diesem Fall reicht
    es aber aus, wenn Hieb- und Stoßwaffen in einem mit Schloss abgesicherten Schrank
    oder einer abgesperrten Vitrine aufbewahrt werden. Minderjährige dürfen selbstverständlich
    keinen Zugriff auf den Schlüssel haben!
    Nochmal: Diese Vorschriften gelten nur für Messer, die laut Paragraph 1 des Waffengesetzes
    als Waffe anzusehen sind. Neben den Hieb- und Stoßwaffen zählen dazu auch
    erlaubte Springmesser. Sie gelten zwar nicht als verbotener Gegenstand, wohl aber als
    Waffe. Für alle anderen Messer gibt es keine Vorschriften.
    Selbstverständlich müssen auch Jäger und Mitarbeiter in Pelz verarbeitenden Berufen
    RATGEBER
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    die zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigten Faustmesser vor dem Zugriff anderer
    Personen geschützt aufbewahren. Schon aus Eigeninteresse sollte man diese Messer
    vor dem Abhandenkommen schützen, denn das Gesetz verbietet die Herstellung und
    den Handel derartiger Messer, so dass ein Ersatz nicht mehr möglich sein wird.

    Gibt es weitere Regelungen durch das Waffengesetz?

    Neu ist, dass Anzeigen oder Werbeschriften, in denen Waffen angeboten werden,
    nach § 35 mit dem Hinweis „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“
    zu kennzeichnen sind.
    Wichtiger ist folgende Neuerung:Wer eine Waffe führt, muss nach § 38 seinen
    Personalausweis oder Pass mit sich führen. Das betrifft natürlich auch erlaubte
    Hieb- und Stoßwaffen wie zum Beispiel Springmesser!

    Das Messer-Recht in Kürze:

    Verboten sind:

    • Butterfly-Messer (keine Ausnahme)
    • Faustmesser (Ausnahme: Jäger und Pelz verarbeitende Berufe)
    • Fallmesser (keine Ausnahme)
    • Springmesser (ohne Ausnahme, wenn die Klinge nach vorne herausschnellt)
    • Springmesser, die seitlich öffnen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht
    erfüllt werden
    • Hieb- und Stoßwaffen, die einen anderen Gegenstand vortäuschen

    Erlaubt sind:

    • seitlich öffnende Springmesser, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
    • alle übrigen Hieb- und Stoßwaffen, wenn sie kein verbotener Gegenstand sind
    • alle anderen Messer

    Mit sich führen darf man:

    • Erlaubte Hieb- und Stoßwaffen (wie legale Springmesser) als Volljähriger
    (mit Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen und Flugreisen)
    • alle anderen, nicht im Gesetz benannten Messer (nicht bei Flugreisen)
    Aufbewahrungsvorschriften gibt es:
    • nur für Messer, die als Waffe eingestuft sind (damit auch für Springmesser)
    http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/welche-messer-darf-man-tragen-27505/index2.html

    Ansonsten ist diese Seite hier sehr empfehlenswert was solche Sachen angeht
    http://www.egun.de/market/index.php


    .
     
  14. 13. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Hi die die messer was du meinst nennen sich faustmesser aber wird schwer zu kriegen sein !!!!


    Bild

    mfg:golf3v8
     
  15. 13. April 2009
    AW: wie nennen sich solche messer

    Kauf dir nen Edlen Dünnen Spitzen Kugelschreiber aus Stahl der Drehend aufgeht ,damit kommst auch ins Fleisch 8o und du trägst damit auch keine Waffe mit dir rum,waß dir Pluspunkte vor Gericht geben kann.
    Selbst wenn die Cops dich mit nem Normalen Klappmesser Draußen erwischen hast du schon das Image eines Schlitzers bei ihnen.
    Dann musst dich auch net wundern wenn sie dich Jedes Mal auf der Straße anhalten zum Taschen leeren.Und Mitten in der City wenn dich Alle Leute beobachten ist das Megapeinlich ,sag ich dir

    Den Kuli hälst du im Endeffekt wie ein Faustmesser Zwischen Zeige und Mittelfinger und das Ende liegt am Handballen von der Daumenseite auf


    Aber eins ist Sicher ,wenn du anfängst dich mit Messer zu verteidigen,dann wundere dich nicht ,wenn du auch mal abgestochen wirst vom Hinterhalt .
    Mir steckte eine Klinge bestimmt 4 oder 5 cm im Oberschenkel und wär im Bauch gelandet wenn ich nicht abgewehrt hätte.
    Mein Bein hat ganz wild angefangen unkontrolliert zu zittern ,selbst wenn ich locker gehalten habe und von den Schmerzen will ich erst garnicht reden.
    Also ich habe seit da an echt schiss vor Messer und würde beim nächsten,der eins vor mir zieht weglaufen.
     
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