#1 21. April 2009 Folgendes Problem: Ich war gestern mit meiner Freundin eine Wohnung anschauen, da wir uns zusammen eine Wohnung kaufen wollen und zusammeneinziehen möchten. Folgende Personen waren vor-Ort: Ich, meine Freundin, Besitzer, Mieter(Frau, zwei kleine Kinder). Habe gestern Abend einen Anruf bekommen vom Mieter(Mann) der zurzeit noch drin wohnt: Er beschuldigt mich, dass ich eine Digitalkamera geklaut hätte!!! Ich soll die Cam morgen in den Briefkasten schmeißen oder er zeigt mich an. Die kleine Tochter hätte das anscheinend gesehen. Ich: Ja ok, rufen Sie bei der Polizei an. Ich weiß, dass ich nichts hab. Dann, 30min später ruft die Frau an und erklärt mir, dass die Bilder auf der Cam usw. sehr wichtig für sie sind, ich soll wenigsten die SD Karte in den Briefkasten schmeißen, bla bla. Ich habe ihr erklärt, dass ich nichts in den Briefkasten schmeißen kann, wenn ich nichts hab. Sie soll doch bitte nochmal das ganze Haus durchsuchen und so, weil ich sie wirklich nicht habe. Daraufhin hat sie gesagt ok, aber wenn sie die Kamera heute nicht finden, müssen die mich anzeigen. Ich: Ok, hab kein Problem, weil ich weiß dass ich noch nie was angestellt habe und die Kamera nicht hab. Sooo, jetzt meine Frage: Was kann noch passieren, wenn die mich z.B. anzeigen?? Kommt die Polizei und durchsucht mein Haus (wohne noch bei meinen Eltern) ? + Multi-Zitat Zitieren
#2 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige durchsuchen wegen einer cam werden se nicht machen! beide seiten werden befragt und wenns aussage gegen aussage steht kann man ja eh nichts machen! da brauch man sich keinen kopf drüber machen wenn man nichts geklaut hat! aber wenn doch dann würd ich se in den briefkasten werfen... + Multi-Zitat Zitieren
#3 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige mach dir mal keine sorgen, wegen ner digicam ist noch keine tür eingetreten worden. Zunächst liegt hier erstmal die beweislast beim Beschuldiger (Mieter) die Aussage von einem kleinen Mädchen wird gegen die von dir deiner freundin und dem besitzer der ja auch zugegen war abgewogen werden. ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, dass bei aussage gegen aussage ein verurteilung o.ä. zustande kommt. Aber ruf doch mal den besitzer an und leg ihm den Sachverhalt dar, schließlich war er ja auch dabei. Und im zweifelsfall: In dubi pro reo! (Im zweifel für den angeklagten) + Multi-Zitat Zitieren
#4 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Ok, erstmal danke. Ausgesagt wird ja warscheinlich bei der Polizei. Wie ist es wenn die mit einem Anwalt gegen mich weiter vorgehen und ich keinen habe? Dann hab ich auch ein kleines Problem oder? Muss mir ja dann schließlich auch einen besorgen und für den einiges zahlen!? + Multi-Zitat Zitieren
#5 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Nein muessen tust du nichts. Wenn es wirklich so weit kommt, dass die vors Gericht gehen wegen ner dummen Cam die nicht mal ansatzweise so viel Wert ist wie das Verfahren und du keinen Anwalt hast, wird dir im Gericht ein Verteidiger gestellt. + Multi-Zitat Zitieren
#6 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige dir passiert nichts. steht aussage gegen aussage und du hast dir anscheinend echt nichts vorzuwerfen. durchsuchen tun die wegen sowas auch nicht. mach dir kein kopf. + Multi-Zitat Zitieren
#7 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige ja brauchst keine angst zu haben, das einzige was sein wird, wie meine vorposter auch schon sagten, anzeige gegen anzeige mehr wird dir nichts passieren und die bullen machen auch keinen aufwand wegen so ner cam und kommen zu dir nach hause oda so... kanns in ruhe die sonnigen tage genießen LG + Multi-Zitat Zitieren
#8 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Dir kann garnix passieren. Es gibt keine zeugen. Was die tochter sagt interessiert niemanden. Selbst wenn die was aussagt wird die vor gericht sowieso auspacken das es ne lüge war vorrausgesetzt du hast nen guten anwalt. Kann ja jeder sagen das jemand was mitgehen gelassen hat. Selbst wenn der richter das glauben würde gibts keine beweise. Ich weiß nich wie alt die tochter war aber wenn sie älter ist hat die die scheinbar irgendwo verloren + Multi-Zitat Zitieren
#9 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Dürfte ich mal fragen wie alt die Tochter war? Das ist auch entscheident ,weil ne Aussage von nem kleinen drecks Put nicht wirklich Aussagekraft hat. + Multi-Zitat Zitieren
#10 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Ach die Kinder sind überhaupt nicht alt. Schlecht im schätzen, aber eine war 2-4, die andere 4-7 oder so... + Multi-Zitat Zitieren
#11 21. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Dir passiert nichts. Nur wenn du beweisen kannst, dass die dich zu unrecht beschuldigen dann passiert dem Typen nämlich was + Multi-Zitat Zitieren
#12 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Ok, dann bin ich mal beruhigt. Dass heißt, wenn ich wegen Diebstahl angezeigt werde und dann beweisen kann, dass ich unschuldig bin, zeig ich ihn wegen unrechter Beschuldigung an. Würde dann geldmäßig auch was für mich rausspringen oder wie ist das? + Multi-Zitat Zitieren
#13 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige StGB - Einzelnorm ble Nachrede und Verleumdung - Lehrer-Online hier steht nur was von freiheitsstrafe :] zur not einfach mit nem anwalt zusammen setzen? da kann man sicherlich geld rausholen :] mfg. achja: keine angst ^^ da kann nix kommen :] + Multi-Zitat Zitieren
#14 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Also deinen AUssagen entnehme ich, dass du keinen Rechtsschutz hast. Ich weiß jetzt nicht wie alt du bist oder so, aber viele Versicherungen machen es so, dass sie die Kinder etc mit versichern. So war es z.B. bei mir bis ich durch die ausbildung durch war, also das ich im rechtsschutz meines Vaters mit versichert war. Vllt. ist das bei dir ja auch so, würde ich einfach mal prüfen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Ja, das ist das Problem, dass ich nämlich keinen Rechtschutz habe. Und auch nicht über meine Eltern, da ich mit meiner Ausbildung fertig und nun angestellt bin. (Halte es nämlich nicht für nötig unbedingt einen Rechtschutz abzuschließen und ständig dafür zu bezahlen, obwohl man vlt. alle 5 Jahre mal zum Anwalt muss.) + Multi-Zitat Zitieren
#16 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Den Anwalt brauchst du erst wenn es zur Anklage kommt, und ich glaube das wird wegen geringfügigkeit eingestellt. Mach dir mal keinen Kopp + Multi-Zitat Zitieren
#17 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige hey wenn du die cam hast Uploade sie im bereich =) (kann mir schon vorstellen was drauf ist) kleiner scherz B2t: die brauchen zeugen, eine aussagen von einem Kind ist ungültig. evtl haben die es sogar mit gehen lassen^^ ich würde mir keine sorgen machen, es kann nichts passieren evtl wirst du ein Brief bekommen aber mehr auch nicht. + Multi-Zitat Zitieren
#18 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige ich weiss nicht wo ihr immer euer halbwissen herbezieht. eine rechtschutzversicherung würde ihm in diesem fall nichts bringen. es läuft wohl auf aussage gegen aussage hinaus,wobei man die aussagen der angehörigen zb der familie bzw die deiner freundin eh nicht verwenden wird. kannst ihn wegen übler nachrede anzeigen.geld wirst du dafür aber auch nicht sehen.mach dich nicht verrückt und wart erstmal ab. es wird nichts so heiss gegessen wie.... + Multi-Zitat Zitieren
#19 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige D.h die Rechtschutzversicherung würde nicht einspringen, auch wenn ich/man weiß, dass ich unschuldig bin oder was? + Multi-Zitat Zitieren
#20 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige eh du weiter mit uns laien rumeierst meld dich doch einfach hier an Familienrecht und schildere ihnen den sachverhalt. hier bekommst du eh keine adäquate antwort + Multi-Zitat Zitieren
#21 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige du musst sie überhaupt nicht von deiner unschuld überzeugen bzw. irgendwas beweisen. in unserem rechtssystem muss die schuld bewiesen werden und nicht die unschuld. und wie bereits mehrfach erwähnt wurde: im zweifel für den angeklagten.. also chillen und abwarten was noch kommt (höchstwahrscheinlich gar nix^^) + Multi-Zitat Zitieren
#22 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Gleiche situation hatte ich auch mal.Nur das es bei mir keine kamera war sondern 500 euro.Die können dir garnichts anhaben aber auch echt garnichtssss ^^ Wie ein paar hier schon sagten es wird Aussage gegen aussage stehen und dir wird keiner was anhaben können.Mach dir da mal keinen kopf dir passiert eh nichts.Und wen der polizist sagt du warst es (MACHEN MANCHE) sag einfach ja sie waren auch dabei und haben das gesehen dan its er ruhig ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#23 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige na also.... wenn das so ist, sollen die das erstmal beweisen, dass ich was geklaut habe. + Multi-Zitat Zitieren
#24 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Ich sag dir was du machst: Warte bis du Post von der Bullerei kriegst (ne Vorladung) und schmeiß den dann einfach weg. Du brauchst dich erst vor Gericht zu äußern. Entweder kriegst du dann irgendwann nen Brief wo drin steht das das Verfahren wegen Paragraf 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist oder es kommt zu ner Verhandlung (sehr unwahrscheinlich), wo du dann aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen wirst In jedem Fall werden dadurch Steuergelder verschwendet + Multi-Zitat Zitieren
#25 22. April 2009 AW: Diebstahl Vorwurf - Anzeige Gibts auch ne andere Möglichkeit außer den Brief wegzuschmeißen? + Multi-Zitat Zitieren