Drogen dealen welche Haftstrafe?!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von LeAn, 21. April 2009 .

Schlagworte:
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 21. April 2009
    hallo,

    ich habe google geused aber da ist nichts richtiges, mich würd mal interessieren was man bekommt wenn man drogen dealt und zwar so 5-6 kilo oder so halt in die richtung und wenn ich sage dass ichs nicht mache dann meine ich das ernst, ich kenne da nur welche.. und jetz würde mich mal interessieren was auf die warten koennte, wenn se erwischt werden mit soviel shice und koennte man wenn man vorher noch nichts gemacht hat mit so ner menge auf bewährung bekommen?

    bw ist sicher

    hdl
     
  2. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    was für drogen? für hasch bekommste ne andere strafe als für koks oder heroin

    ansich denke ich bei der menge aber geht ne bwährungsstrafe net mehr klar
     
  3. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    bamm
    § 30a BtMG
    (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie ein- oder ausführt (§ 29 Abs. 1 Nr. 1) und dabei als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
    close,kommt eh nur noch spam und dummes halbwissen.
     
  4. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    ist das auch die strafe bei hasch creative..
    außerdem gilt das für gruppen^^
     
  5. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    wir reden hier doch über thc oder habsch was verpasst?
    BGH - Beschluß v. 19.09.2001 AZ.: 3 StR 268/01

    1. Hat ein Angeklagter Rauschmittel zum späteren Weiterverkauf erworben, so erfüllt dies hinsichtlich der erworbenen Gesamtmenge die Voraussetzungen des unerlaubten Handeltreibens mit dieser selbst dann, wenn er nachträglich einen Teil zum Eigenverbrauch abzweigt

    2. Hat jedoch ein Täter Rauschmittel in einem Vorgang teils zum Weiterverkauf und teils zum Eigenverbrauch erworben, darf der Tatrichter ähnlich wie bei der Einfuhr von nur teilweise zum Handeltreiben bestimmten Drogen wegen der unterschiedlichen Auswirkungen bei der rechtlichen Einordnung und bei der Strafzumessung nicht offen lassen, welcher Anteil für den späteren Verkauf vorgesehen war. Er muß dies feststellen und notfalls unter Beachtung des Zweifelssatzes schätzen

    3. Die rechtliche Einordnung solcher Erwerbsvorgänge mit unterschiedlicher Zweckbestimmung richtet sich sodann nach den jeweiligen Einzelmengen.

    a) Liegt bereits die erworbene Gesamtmenge unter dem Grenzwert zur nicht geringen Menge, ist unerlaubtes Handeltreiben in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gegeben.

    b) Übersteigt jedoch die Gesamtmenge den Grenzwert, so kommt es auf die jeweiligen Teilmengen an: Bei einer nicht geringen Handelsmenge liegt unerlaubtes Handeltreiben mit einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG vor. Ist auch die restliche Eigenverbrauchsmenge nicht gering, ist Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG gegeben, bei einer darunter liegenden Eigenverbrauchsmenge dagegen Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
     
  6. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    SPAM!!

    Ganz einfach lass die Finger davon " oder die, die mit dem Zeug handeln "

    Strafe ist Strafe und sicher gibts da auch ne ordentliche strafe sonst würden es doch alle verkaufen wenn man sowieso beim ersten mal erwischen auf bewährung kriegt
     
  7. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    der aufwand is bei drogen einfach viel zu groß um es in großen mengen zu verchecken ...
    je höher die menge umso mehr leute wissen auch wer es vercheckt
    und es passiert leichter mal ein dummer zufall ne

    drogen verchecken für den profit bringts irgendwie nich so richtig ... höchstens um seinen eigenbedarf zu decken.
     
  8. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    wenn du ernsthaft leute kennst, die 5-6 kilo zu hause lagern und das dann in natürlich normalen mengen selber immer wieder bischen loskriegen wäre ich sogar dafür, dass sie für diese dummheit richtig bestraft werden

    also ich weiß nur von einigen die paar platten zu hause hatten und vertickt haben, haben halt nen paar wochen absitzen müssen und ggf noch sozialstunden..
     
  9. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    hi all ich weis nicht aber ich denke nicht mehr als 10 jahre!!
    wenn man überlegt wieviel die leute wegen vergewaltigung bekommen (was ich wesentlich schlimmer finde)könnte das mit den 10 jahren hinhauen.
    also ich kenne einen der war auf bewährung und hat 600 gramm gedealt hat jetzt 2 jahre und 4 monate bekommen
    ich muss aber auch dazu sagen das der ne lange akte hat mit allen themen von rollertuning bis raubüberfall zur schlägerei und halt die sache mit den drogen

    LG flm
     
  10. 21. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    wie die anderen schon gesagt haben, es kommt zum einen erstma auf die droge an, aber wenn de 5kilos grünes zuhause hast und die dich dabei erwischen kannste locker 4 jahre in bau, also is die frage obs sich lohnt.... aba man kriegt natürlich auch ne menge holz dafür, aber meiner meinung nach sollte man sein geld lieber in legaler weise verdienen
     
  11. 22. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    bekannte thema
    kommt auch drauf an, ob er schon mal was damit zu tun hatte, zum 2. mal kommt es meißtens mit bewährung, aber nur bei geringer menge...
    ab kg, geht erst mal auf der stelle in u-haft... und wird innerhalb 3 tagen zur haftrichter vorgeführt....
    wie eine der kollege mit den § schreibte, max 5 jahre...
    aber wenn mann das machen will, muss man erwachsen sein, und die regeln nicht brechen....
    auf gar keinen fall...
    ich gönns keinem, ist schon it mit den drogen zu handeln, nur risiko...
    und spart ne menge...
     
  12. 22. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    Das kann man so pauschal garnicht sagen da spielt vieles eine rolle.

    1. Welche Drogen?
    2. Vorstrafe.
    3. Was für Vorstrafen
    4. Alter
    5. Umstände

    für 5-6 Kilo kriegen sie aber denke ich (weiß ich nicht sicher) 5+ Jahre
     
  13. 22. April 2009
    AW: Drogen dealen welche Haftstrafe?!

    Schon mal was von Draußen bunkern gehört ? :]
     
  14. 22. April 2009
    AW: Drogen dealen welche haftstrafe?!

    So siehts aus.
    Da gibt es keine feste Strafe, deswegen einfach mal abwarten bis sie hochgehen.

    Gruß BenQ
     
  15. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.