Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von subx, 25. April 2009 .

  1. 25. April 2009
    Bereits vor mehreren Wochen veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir die These aufstellten, dass der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, um an die Daten von Uploadern bei One-Click-Hostern zu gelangen.

    Heute Morgen haben wir per E-Mail die Bestätigung erhalten, dass unsere Theorie mehr als nur ein Gedankenspiel war.

    UPDATE: Bereits am 14. März berichtete MSX von der gulli-Redaktion über eine Hausdurchsuchung, welche bei einem Uploader von Rapidshare durchgeführt wurde. Dieser hatte das Album "Death Magnetic" von Metallica einen Tag vor dem weltweiten Release bei dem Filehoster hochgeladen. Es dauerte einige Wochen, als bei der Person schließlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Der Hausdurchsuchungsbeschluss war kurze Zeit online verfügbar und gelangte dabei auch in die Hände meines Kollegen MSX. Zuerst schien es sich um einen ganz gewöhnlichen Beschluss zu handeln, lediglich mit dem Detail, dass es eben einen Uploader von Rapidshare erwischt hatte. Es hätte wohl tausende Möglichkeiten gegeben, wie man an dessen IP-Adresse gelangte. Der gescannte Beschluss wurde mir von meinem Kollegen übermittelt, so dass ich ihn mir genauer durchlesen konnte. Dabei kam die Unstimmigkeit ans Licht, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt an die IP-Adresse des Uploaders gelangt war. Eine E-Mail, welche kurze Zeit später von einem User an uns weitergeleitet wurde, und vom Rapidshare-Support stammte, bestätigte unseren ersten Verdacht. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch musste hierfür eingesetzt worden sein. Dieser trat am 01.09.2008 in Kraft und ermöglichte den Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden, an die Adressdaten von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu gelangen. Eine Liste von IP-Adressen konnte an einen Richter herangetragen werden, wenn dieser den Auskunftsanspruch genehmigte, mussten die Provider den Namen zur ermittelten IP-Adresse aushändigen. Markant ist dabei jedoch, dass dieser Anspruch augenscheinlich nicht nur die Provider betrifft.

    Kurze Zeit später, nach einer sorgfältigen Analyse unseres Gedankenansatzes, veröffentlichten wir einen Artikel zum Sachverhalt. Dieser erläuterte das Vorgehen, welches seitens der Rechteinhaber scheinbar mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geplant war. Filehoster, deren Server sich in Deutschland befinden, können mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches zur Herausgabe von IP-Adressen gebracht werden. Eine schriftliche Bestätigung wollte uns bedauerlicherweise niemand geben, eine jüngst wahrgenommene Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft ist bislang noch ohne Inhalt. Wir bezweifelten jedoch stark, dass man uns eine Bestätigung unsere These vorlegen würde. Die E-Mail, welche nun jedoch bei uns eingegangen ist, bestätigt unsere Theorie.

    Gegenwärtig liegt uns ein PDF vor, welches eine Abmahnung der Kanzlei Rasch enthält. Die Kanzlei Rasch kämpft in Zusammenarbeit mit der proMedia gegen Filesharer und unterhält bereits seit geraumer Zeit intensiven Kontakt zur Rapidshare AG. Es war bereits vor einiger Zeit bekannt, dass man bei proMedia über ein Lösch-Tool verfügt, mit dem man Uploads beim Filehoster Rapidshare löschen kann. In der uns nun vorliegenden Abmahnung geht es ebenfalls um mehrere Uploads bei Rapidshare, die vom besagtem User auch nach der Löschung erneut hochgeladen wurden. Besonders markant ist jedoch nachfolgender Abschnitt.

    {bild-down: http://www.gulli.com/img/RapidshareAbmahnung.jpg}

    Wie im zweiten Absatz deutlich zu erkennen ist, ist man an den Provider 1&1, die Deutsche Telekom, sowie die Rapidshare AG unter dem Paragrafen 101 des Urheberrechtsgesetzes herangetreten. Dieser stellt den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch dar. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, hat augenscheinlich das Landgericht Bielefeld den Beschluss unterzeichnet. Wie aus dem Rest des Dokumentes hervorgeht, werden dem Betroffenen Uploads bei rapidshare.com vorgeworfen.

    Bei den vorgeworfenen Dateien handelt es sich - wie durch die beauftragte Kanzlei ersichtlich - um Musikwerke der Majorlabels. Konkret wird dem Uploader vorgeworfen, die TOP 100 der Media-Control-Charts verbreitet zu haben. Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 Euro pro Datei entspräche dies bei 100 Dateien einem Maximalstreitwert von 1.000.000 Euro. Als Rechteinhaber sind Sony, Warner, EMI sowie Universal aufgeführt. Die Kostennote, welcher der Abgemahnte begleichen soll, liegt bei 3.000 Euro.

    Es scheint, als hätte die Industrie mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nun das ultimative Mittel gefunden, um auch gegen Filehoster vorzugehen, deren Server in Deutschland stehen. Es ist zu betonen, dass wohl nur solche durch den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch betroffen sein dürften. Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass sich zahlreiche Rapidshare-Server in Deutschland befinden.

    Wir werden die vorliegenden Dokumente weiter analysieren und bleiben am Ball. (Firebird77)

    http://www.gulli.com/news/rapidshare-abmahnung-f-r-2009-04-25/
     
  2. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Und da soll nochma jemand mich anmachen und sagen "wäh wäh die daten kamen bestimmt net von rapid etc.

    Ich lad da nix mehr hoch. Meine files laufen aus un fertig.
     
  3. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    ^word.

    bin trotzdem mal gespannt was rs.com macht, ob die sich so ihr geschäft vermiesen lassen?
    und wie siehts eig. mit programmen/spielen aus? man hört ja immer nur was über musik und filme...
     
  4. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Ich hab mich schon den ganzen Tag gefragt wie lang es dauern wird, bis es hier im RR autaucht

    Najo seit die News auf Gulli erschien...Gute 8h wenn nicht mehr

    Ich würd abwarten und Tee trinken, Gulli News sollte man nicht immer Hals über Kopf vertrauen
     
  5. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    mh.. ich denke es wird mal zeit von diesem rapidshare trip runterzukommen und mich wieder dem ftp / sft system zu widmen....
     
  6. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Und wer soll die Profi-Killer für die ganzen Sniffer und Deleter bezahlen, damit das richtig funktioniert? Außerdem bricht wahrscheinlich jeder Pub sofort zusammen, wenn man sich mal die Besucherzahlen von den großen Seiten anschaut.
     
  7. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    ^^ der punkt ist einfach, dass ohne 1CHs nicht mehr jedes kiddy ohne weiteres zugang zu warez hat... und RR ist ja ziemlich das einzige größere ftp-board im deutschen raum... und in den UG kommt ja net jeder rein.

    ich würde mal sagen, dass das "System Rapidshare" nicht sofort kollabiert und wenn es das tut die ftp/sft -"szene" und die alt-tracker nicht großartig größer wird.
     
  8. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Joa, da hat er recht.

    Ich uppe auch NIX mehr auf RS oder sonstigen One Click hostern außer Xup^^

    Ich versteh nicht warum RS die ip´s loggt, wenn sie sagen würden sie könnte keine IP´s nennen dann wäre das problem doch vom Tisch !

    Gruß


    //:

    das ****t doch :-/

    Man sollte sich lieber selbst nen Server kaufen und dann kann man darauf schön uppen/fillen...
     
  9. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Irgendwie hat die deutsche Justiz Einfluss auf RS, habs auch nicht ganz verstanden...

    Dann jedenfalls müssen sie denen schon irgendwie entgegen kommen, was sie jetzt auch tun...
     
  10. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Die Server liegen doch in CH??

    Zum Rest des Textes würd ich sagen das wir solangsam am Ende der Filehoster sind..

    Grüße, AslanPower
     
  11. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    de/uk/usa

    +
    kein einziger is in ch


    hm ich finds irgendwo gut das die webscene denn bach runter geht
     
  12. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Mich freuts, solange die Leute endlich ma von diesem och tripp runterkommen. Finde es einfach wie Rapidshare sich an Warez ne goldene Nase verdient und anschließend so tut, als hätte dies garnichts mit dem Wachstum zu tun und auchnoch dagegen vorgeht. Sowas versteh ich einfach nicht...

    Schade finde ich es nur für die Leute die dementsprechend gebustet werden, was ja nur die Leute betrifft die ohne proxies geuppt haben, oder?
     
  13. 25. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    War ja klar das irgendwan mal so etwas kommt, allein schon mit so einer Meldung bekommen schon 10% der 1Klick Nutzer Schiss ud nehmen Abstand. Ich bin mal gespannt was die Zukunft bringt
     
  14. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Hm, man sagt ja dass die Amerikanische Webwarez-Szene ja fast zu 100% auf RS basiert. Was passiert denn dort? Denke dort ist der Anteil ja wesentlich größer oder?
    Weiß einer ob das nur in DE so passiert wie oben beschrieben oder wird in den USA nix großartiges unternommen?
     
  15. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Falsch, entweder sie nennen die IPs oder werden selber haftbar gemacht.
     
  16. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    mir fällt gerade noch was auf: wenn das nur bei servern gilt die in DE stehen, müsste die ganze webwarez szene einfach nur auf andere hoster umsteigen, wie zB Megaupload, oder RS und co müssten lösungen anbieten in denen man den ort auswählt auf denen die files gelagert werden ^^
    -> problem zumindest kurzfristig gelöst
     
  17. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    wohl eher kaum....


    was solls?


    hab nen mu premium acc und uppe nur noch dort....sendspace ist auch nice....gibt genug andere.....kann zwar sein dass ihr nur rs und ul kennt.....gibt aber noch genug andere...was solls? speed war eh
     
  18. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    megaupload hat ihre server bei leaseweb und das würde das problem nich lössen da bei rs sonderecht gilt da es viele de user hat
     
  19. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Dann nenn mir bitte ein großes Forum oder nen Blog der auf andere Hoster upped
     
  20. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    noch nicht, aber mit der veränderten situation ändert sich das vll... menschen sollen ja auch dazulernen können.

    btw: ist megaupload nicht im englischsprachigen raum besonders beliebt/bekannt ?
     
  21. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Das mag vll sein dass sich das ändern könnte, aber das hat nix mit meiner Frage auf Seite 1 zu tun bzw. hat nix mit meinem eigentlichen Post zu tun
     
  22. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    eigentlich habe ich rs gehasst, weil die teile eh lahm waren. es gab eine zeit, bei dem ich nix laden konnte, weil ich eine feste ip hatte... eigentlich ist es ja schön, weil die leute dann woanders hochladen. aber andererseits ist deswegen doku.cc down
     
  23. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Das sind ja mal schlechte nachrichten, wenn man dem trauen kann.

    RS war bis jetzt ne top adresse....
    Aber bis jetzt werden ja "nur" die uploader bestraft, die downloader haben scheinbar (noch) nichts zu befürchten. Und so lange das so bleibt wird es RS auch noch länger geben, weil in anderen Ländern gibts das dämliche gesetz nicht.
     
  24. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Ach ja der nette Herr Rasch mal wieder....
    Ich war früher mal Betreiber eines ziemlich großen Musikforums (blackbeatclub.com - nicht wundern domain wurde verkauft und da läuft jetzt n scheiss ^^).
    Da hatte ich damals auch Post von dem Herrn bekommen.

    Wir haben damals links zu Alben und vor allem Mixtapes angeboten. Unser eigenes Mixtape hatte ich damals auf meinem eigenen Server liegen (in .de)
    Das war mein Fehler, aber damals hatte man sich noch net so Sorgen gemacht (ist schon ca. 5-6 Jahre her)

    Hatte mir n Anwalt genommen etc, aber letzendlich musste ich Zahlen ca. 900€ + Unterlassungsklage. Ansonsten wäre es ca. 30 000€ geworden...

    Hier mal ne nette Page:
    http://www.rasch-vs-djs.de/index.html
     
  25. 26. April 2009
    AW: Rapidshare Abmahnung für Uploader dank Zivilrechtlichem Auskunftsanspruch

    Wenn man auch so dumm ist und die Datei die man hochlädt mit vollen Namen benennt...
    Anstatt das abzukürzen damit die nicht wissen das für eine Datei is...
     
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