ALGII und Umzug in andere Stadt!

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von MantiCore, 1. Mai 2009 .

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  1. 1. Mai 2009
    Hey Raid-Rush0r,

    zur Zeit bezieht ein Kollege von mir ALG2 in einer Großstadt. Die Wohnung liegt im 2. OG und er ist Schwerbehindert. Nun möchte er umziehen in einen Vorort, wo er in eine Wohnung ziehen kann, die im Erdgeschoss liegt.

    Das Amt verweigerte den Umzug außerhalb der Stadt. Ist dies Rechtes, da mein Aufenthaltsbestimmungsort frei wählbar ist laut Grundgesetz...

    Eine Begründung lag nicht vor und da er sich selbst nicht so 100%ig mit den Rechten von Hartz4 auskennt, bat er mich, hier mal nachzufragen, ob jemand das selbe Problem hatte. (bis auf die Schwerbehinderung)

    P.S.: Die %Zahl der Schwerbehinderung liegt bei 60%, wobei das ja eigtl. nicht der Hauptgrund sein kann, das dieser Umzug verweigert wurde.

    Es ist bekannt das eine Gehbehinderung vorliegt und dies Probleme beim Treppensteigen macht. Die Wohnung wurde ihm von einem Kollegen angeboten und is angemessen von dem MietSpiegel und der zustehenden Größe der Wohnung.

    so long
    pampers
     
  2. 1. Mai 2009
    AW: ALGII und Umzug in andere Stadt!

    naja, wenn die Wohnung, die er jetzt hat barrierefrei ist, bzw. er in die jetzige wohnung ohne einschränkung kommt und nicht wirklich in der jetzigen wohnung eingeschränkt ist, kann das amt den umzug verweigern. Nun wenn es eindeutige indikationen (gutachter müssen das bestätigen) kann er umziehen. er kann auch vor dem sozialgericht klagen (das ist kostenlos), wenn er mit der entscheidung des amtes nicht einverstanden ist.
     
  3. 1. Mai 2009
    AW: ALGII und Umzug in andere Stadt!

    Wieso bekommt der mit 60% iger Behinderung überhaupt ALG2?
    Er ist doch Erwerbsunfähig oder? Was für kosten hat er denn beantragt ? den Umzug, die Miete( wenn ja ist die höher als vorher?)?
    Eventuell bezahlen die immer einen Weg zur Behindertenwerkstadt? der dann teurer wird.
    Und meistens wenn er ein Gespräch mit dem Amt hat sagen die auch warum abgelehnt wurde.
     
  4. 1. Mai 2009
    AW: ALGII und Umzug in andere Stadt!

    am besten ist das immer euer vorhaben ordentlich zu begründen. warum ist dies (unbedingt) notwendig? wer bezahlt den umzug(evtl du selber?), also was für kosten entstehen? warum jetzt gerade?

    naja nach wiederspruch neun antrag stellen und dann mal ordentlich argumentieren warum das sein soll/muss.

    viel glück und immer schön stress machen sonst schlafen die da ein, aber freundlich bleiben!
     
  5. 2. Mai 2009
    AW: ALGII und Umzug in andere Stadt!

    Am besten er schreibt einen Brief. Die Rückantwort (bei Ablehnung) muss begründet sein.

    Wieso bekommt er als von dir genannter Schwerbehinderter eigentlich ALG2?

    Ich denke er hat einfach "nur" eine Gehbehinderung ist aber dadurch erwerbstätig...(Bürojobs etc.)

    Es gibt aber leider nunmal zig Gründe warum er nicht umziehen kann/darf (Größe der Wohnung zum Beispiel)

    also wie gesagt am besten Brief hin...mit Klage drohen (wirkte bei meinem Vater wunder) und auf die Rückantwort warten)
     
  6. 2. Mai 2009
    AW: ALGII und Umzug in andere Stadt!

    Alles klar...Danke für eure Antworten..

    Problem ist, das er nicht arbeitfähig ist, da er ziemlich viele Medi´s zu sich nehmen muss
    (u.A. Morphium, Tilidin usw.)...

    Naja, werd ihm mal ausrichten, was ihr hier geschrieben habt...

    so long
    pampers
     
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