#1 2. Mai 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. April 2017 http://www.heise.de/newsticker/Zivi...greift-auch-bei-Sharehostern--/meldung/137132 + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern die Zukunft des filehoster is jetz nich mehr so bequem , aber das war von anfang an so KLAR das es so kommen musste + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern Wobei mich interessieren würde, wie die Rechtslage denn Länderübergreifend aussieht und welche Hoster noch Save sind. Das Rapidshare IP's rausrückt, ist ja eh klar, aber was ist mit den anderen Sharehostern? + Multi-Zitat Zitieren
#4 2. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern das RS die IP als erstes die IP´s rausgegeben hat ist klar, weil RS einfach der größte Hoster ist. Die andren müssen das genauso machen wie RS, also ist Uploaded auch nicht sehr sicher Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#5 3. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern RS musste die IPs nur rausgeben, weil sie auch Server in Deutschland haben. Wo stehen die Uplaoded server? Würde mich mal Interessieren. + Multi-Zitat Zitieren
#7 3. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern Ausnahmenslos in Deutschland, das wird mit Sicherheit auch so bleiben, wie bei vielen anderen großen Hostern. Deutschland / NIederlande, da sind die Leitungen einfach sehr ausgereift. + Multi-Zitat Zitieren
#8 3. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern naja billiger trift es besser, keiner wird son ding nach panama oder china stellen da zahlste ja fürs gb schon extrem + Multi-Zitat Zitieren
#9 3. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern Falsch, die Leitungen sind einfach schlecht. In solchen Bereichen zahlst du nicht mehr "fuer den GB", du kaufst den Traffic richtig ein, du kaufst die ganzen Leitungen. Du glaubst nicht ernsthaft dass Rapidshare hergeht und irgendwo "paar GB kauft". Die kaufen richtig dick bei Lambdanet / DE-CIX / AMSIX etc. ein, hier sei erwaehnt dass der Chef von Rapidshare ganz oben bei Lambdanet steht, also sind die Kosten deutlich geringer fuer Rapidshare als fuer andere Hoster. Es wird sich am Serverstandort auch nichts aendern, wenn es nicht Deutschland ist, wird es Niederlande sein, werdet ihr sehen. + Multi-Zitat Zitieren
#10 3. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern meinte das eher für andere hoster als rs weil wenn man sich so umschaut Leaseweb: Filebase Filefactory Megaupload/Video + Multi-Zitat Zitieren
#11 3. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern Filebase ist bei OVH, bis auf den Mainserver. Megavideo / Upload hat viele Server im RZ von Evoswitch, das ist wiederrum das RZ von Leaseweb, aber da stehen auch nicht alle Server, nur die wo dann die Anfrage aus Europa kommt, kannste mal mit US Proxie oder so testen. + Multi-Zitat Zitieren
#12 5. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern Welche einigermaßen bekannte, stabile und nicht allzu langsame Hoster haben denn ausschließlich Server außerhalb DE? + Multi-Zitat Zitieren
#13 5. Mai 2009 AW: Auskunftsanspruch bei Sharehostern musste hier mal schauen. Sind bestimmt einige dabei: http://birnchen.ath.cx/Filehoster.html + Multi-Zitat Zitieren