#1 2. Mai 2009 Hey RR-ler. Mein Fall sieht so aus: Ich habe gerade mein Abitur gemacht und habe voraussichtlich im Juni bestanden und bin bis zum 31.06.2009 schulpflichtig. Ich werde ab dem 1.10 studieren und frage mich deswegen, ob ich mein Kindergeld für Juli,August und September noch erhalte oder ob ich irgendwie noch einen Nachweis vorlegen muss für meinen Studiumbeginn? Ich wohne noch bei meinen Eltern und bin über 18 und unter 25^^ Es sind ja nur 3 Monate aber das Geld würde mir bei der Wohnungssuche und Autosuche schon helfen. Wäre dankbar für eure Hilfe und Meinungen! Schönes Wochenende noch + Multi-Zitat Zitieren
#2 2. Mai 2009 AW: Kindergeld in der Überbrückungszeit Ja du musst nachweisen, dass du zur Schule/Uni gehst. Sobald du denen vorweist, dass du auf der Uni angenommen bist, also praktisch weiter lehrnst, bekommst du dein Geld. Also wie gewohnt. Ist bei meinem Bruder auch so, aber bei ihm waren es 6 Monate Überbrückungszeit. MfG H5N1 + Multi-Zitat Zitieren
#3 2. Mai 2009 AW: Kindergeld in der Überbrückungszeit erkundige dich am besten mal....schlimmste am kindergeld ist oft, dass man es im Oktober nachgezahlt kriegt weil die es nicht auf die reihe bekommen die unterlagen zu bearbeiten + Multi-Zitat Zitieren
#4 3. Mai 2009 AW: Kindergeld in der Überbrückungszeit wenn du immatrikuliert bist bekommst du von der uni ein datenblatt das für versicherungen etc ist. das wolln die haben. für die zwischenzeit reicht es häufig aus, wenn man denen die kopie einer bewerbung schickt damit die wissen das du deine studium antreten möchtest + Multi-Zitat Zitieren
#5 4. Mai 2009 AW: Kindergeld in der Überbrückungszeit ich hatte so ein ähnliches problem: ausbildung fertig im januar und mache mein fachabi im august...die wollten mir dann kein kindergeld mehr zahlen, doch meine eltern haben das eingeklagt, da ich nicht als geselle arbeiten gehe und jetzt bekomme ich das weiterhin = ) + Multi-Zitat Zitieren