Geplante Kinder:love:o-Sperre könnte andere Sperrverfügungen erleichtern

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 18. Mai 2009 .

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  1. 18. Mai 2009
    Geplante Kinder o-Sperre könnte andere Sperrverfügungen erleichtern

    Nur auf den ersten Blick können sich die deutschen Zugangsanbieter über ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg freuen, dass jüngst öffentlich wurde. Der Provider Hansenet/Alice hatte erfolgreich eine einstweilige Verfügung abgewehrt. Er sei nicht verpflichtet, den Zugriff auf Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren, entschieden die Hamburger Richter.

    Doch in Provider-Kreisen stößt das noch nicht rechtskräftige Urteil auf Unverständnis, es wird zurzeit mit großer Sorge diskutiert. Im Hinblick auf die bevorstehende Verpflichtung zur Sperrung von Webseiten mit Kinder o-Inhalten könnte der Richterspruch den Befürchtungen zufolge eine neue Dimension erhalten. Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten, so die Argumentation, könnten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider zwangsweise bald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

    Basis solcher Überlegungen ist der Kernaspekt des Hamburger Urteils. Das Gericht hat die sogenannte Störerhaftung nicht nur für Webhoster, sondern sogar für Zugangsanbieter angewandt, obwohl das für die Haftung im Internet einschlägige Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 8 eindeutig vorsieht, dass Access-Provider für Handlungen ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen sind.

    Wenn nun beispielsweise ein Kunde von Alice über seinen DSL-Anschluss urheberrechtswidrige Inhalte erreicht, könnte der Provider dem Gericht zufolge mithaften. Er müsste es dann grundsätzlich unterlassen, dem Kunden derartiges zu ermöglichen. Im konkreten Fall hatte das Gericht allerdings erklärt, dies sei dem Provider nicht zuzumuten, weil die in Frage kommende DNS-Sperrtechnik nur "beschränkt geeignet" sei.

    Dennoch: Das LG Hamburg hat hier ein neues Fass geöffnet. Von heise online dazu befragt, kritisierte Nikolaus Forgó, Juraprofessor und Leiter des Institut für Rechtsinformatik (IRI) in Hannover, die Hamburger Richter hart. Man habe "die ohnehin schon problematische und vielfach kritisierte Rechtssprechung zur Störerhaftung" von Host-Providern auf Access-Provider erweitert. Und weil sich das Gericht auf die Störerhaftung einlasse, gelange es zur Zumutbarkeitsprüfung. Diese sie aber recht unbestimmt: "Es ist schwer vorstellbar, wie ein ganzer Industriezweig sich auf Dauer auf derart dünnem Boden bewegen soll, und diese Rechtssprechung schadet daher Providern schon jetzt massiv, obwohl sie hier vordergründig 'gewonnen' haben."

    Die Situation könne sich noch erheblich verschlimmern, wenn die Pläne der Bundesregierung zu DNS-Sperren Gesetz werden sollten. erläuterte Forgó: "Das Gericht hat die Ablehnung des Anspruchs nämlich wesentlich auch mit dem wirtschaftlichen Aufwand begründet, den der Provider leisten müsste, um eine DNS-Sperre durchzuführen. Fiele dieser Aufwand weg, weil aus ganz anderen Gründen sowieso DNS-Sperren bestehen, dann lässt sich diese Argumentation so nicht mehr weiterführen und dann ist man als Provider auf hoher See und vor einem Hamburger Gericht noch mehr in Gottes Hand als bisher, wenn man es mit Inhabern von Urheberrechten zu tun bekommt."

    Schlussendlich gibt Forgó zu bedenken: "Die angedachten und meines Erachtens zu Recht sowohl technisch wie rechtlich kritisierten Sperrungen zum Zwecke der Vermeidung von Kinder ografie können Kollateralschäden entstehen lassen, die in der Diskussion um die angedachten Maßnahmen jedenfalls mit zu berücksichtigen sind." Es werde künftig wohl noch schwieriger, in Deutschland Internetdienste "auf einigermaßen rechtssicherem Boden" anzubieten. Dies schade dem Wirtschaftsstandort.


    quelle: heise online
     
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