#1 23. Mai 2009 hallo, wenn ich bei einem Laden meiner wahl etwas kaufe und dieser Artikel kaputt ist und ich ihn zurück bringe aber schon ausgepackt habe bekomme ich dann mein Geld wieder zurück oder wird mir nur ein anderer Artikel angedreht? mfg + Multi-Zitat Zitieren
#2 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt ICh denke das du dein geld zurück bekommst. ich meine um heraus zu finden ob das gerät kaputt ist muss du es ja auspacken. kann aber auch sein das du nen neues gerät bekommst oder nen waren gutscshein so das du dir in dem laden halt was anderes kaufen kannst. Genau kann ich es dir aber leider nicht sageb. Ich hatte das schon ein zwei mal und habe da immer nen warengutschein bekommen. + Multi-Zitat Zitieren
#3 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt ist dir überlassen ob du den selben artikel nochmal willst oder dein geld zurückverlangst! mfg sn00p + Multi-Zitat Zitieren
#4 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Der Verkäufer zwei mal hat die möglichkeit den Mangel zu beseitigen. Also liegts an ihm, ob er die Ware austauscht, repariert oder dir dein Geld wieder gibt... + Multi-Zitat Zitieren
#5 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Als soweit ich weiss bis 14 tagen kannst dein geld aufjedenfall zurückhaben. Nach den 14 tagen kann der verkäufer es umtauschen oder reparieren. + Multi-Zitat Zitieren
#6 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Nein, eben nicht. Er hats im Laden gekauft, dort gibts kein Widerrufsrecht... + Multi-Zitat Zitieren
#7 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Ja aber du kannst mir doch net erzählen das ein Laden defekte ware NICHT zurücknimmt, wenn man es gleich zurück gibt. + Multi-Zitat Zitieren
#8 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Was du angesprochen hast ist das 14-Tägige Widerrufsrecht bei Internet/Telefonkauf. Sowas gibts beim Einkaufen im Laden nicht. Das Geschäft ist auch nicht (sofort) verpflichtet dir dein Geld bei defekter Ware zurückzugeben + Multi-Zitat Zitieren
#9 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Ja ok danke jetzt weiss ichs . bw raus Aber wie gesagt ich hatte noch nie probleme. + Multi-Zitat Zitieren
#10 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Richtig! Doch um einfach mal noch den Beweis zu bringen, damit Galaxy sicher sein kann, dass lux88 Recht hat. Laut BGB kann - wenn ein Sachmangel (§434 BGB) vorliegt - der Käufer Nacherfüllung (§439 BGB) von Käufer verlangen. Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Weist die neue Ware erneut einen Mangel auf, dann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern (§§ 346 BGB). http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ Gruß + Multi-Zitat Zitieren
#11 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt also es ist so man hat das recht innerhalb von 2 wochen egal ob kaputt zurück zu geben egal was für ein grund: aber meistens ist es denn Geschäften überlassen ob du geld griegst oder tauschen musst ?( + Multi-Zitat Zitieren
#12 23. Mai 2009 AW: gekaufte ware kaputt Also unter den 14 tagen bekommst du dein geld zurück alles was drüber ist wird ein prob. Liegt dan am Laden was sie machen. + Multi-Zitat Zitieren