#1 27. Mai 2009 Hi Leute und zwar müsste ich relativ schnell wissen, wieviel Arbeitslosengeld 1 ich bekomme. Ich stehe gerade in einem Arbeitsverhältnis. Die Firma ist bereit mich so zukündigen, das ich keine 3 Monatige sperre bekomme. (warum ich das mache ist nebensache) Wie wird das Arbeitslosengeld 1 ausgerechnet? Werden die letzten 12 Monate berechnet? und davon den Durchschnitt? Werden Zuschläge wie Nachtschicht, Urlaub, Prozente, Überstunden dazu gerechnet. Kennt jemand einen guten Online Rechner? Ich finde nur den Gehaltsrechner.... mfg cring + Multi-Zitat Zitieren
#2 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Glaube das war 70% von deinem normalen geld ohne überstunden weiss es aber nicht genau + Multi-Zitat Zitieren
#3 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Arbeitslosengeldrechner: Berechnung Arbeitslosengeld probier mal + Multi-Zitat Zitieren
#4 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 der rechner macht keinen sinn.... komisch, trotzdem danke + Multi-Zitat Zitieren
#5 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 ungefähr 73% von deinem alten lohn, musst mindestens 1jahr gearbeitet haben. + Multi-Zitat Zitieren
#6 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 du bekommst 70 % von den letzten 12 Monaten...Provisionen werden dabei auch mitgezählt (war zumindest bei mir damals so) hilft dir ja jetzt eh nix...geh zum amt und lass es ausrechnen -.- @ wormsak...nein...er muss nicht ein jahr dort gearbeitet haben...er muss allegmein ein Jahr gearbeitet haben. Wenn ein Firmenwechsel bestand ist das kein prob + Multi-Zitat Zitieren
#7 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Dann probiers mal hier: Arbeitslosengeldrechner | geldsparen.de + Multi-Zitat Zitieren
#8 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 so war es auch gemeint. =) 1jahr arbeit oder 2 jahre ausbildung^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 mhh, ich habe von einigen gehört bei Steuerklasse 1 sind es 60%. Ich wollte es mal selber grob ausrechnen. habe mehr als 1 Jahr gearbeitet + Multi-Zitat Zitieren
#10 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Grob 60% sind korrekt - vom Nettolohn. Genau 60% sind korrekt - vom "Leistungsentgelt" Mehr dazu hier: Höhe + Multi-Zitat Zitieren
#11 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 sorry hast recht sind 60 % ich bekomm knapp 70 weil ich mama werde + Multi-Zitat Zitieren
#12 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Mahlzeit!! Also bei mir war es, ist aber auch schon ne ganze Weile her....Allerdings war es auch direkt nach der Ausbildung, das ist ja aber auch ladde. Und zwar habe ich bekommen: 50% vom gesellenlohn und davon nochmal nur 60%. Ich denke da wird sich aber auch nich so viel geändert haben. Einfach mal anrufen aufm Amt, die haben da ne hotline, kostet allerdings n paar Cent und dauert auch n bisschen bis da mal jemand rangeht ........... Naja, dann viel Erfolg!! Edit: Sorry für die beschissene Satzstellung ......... + Multi-Zitat Zitieren
#13 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 ok thanks für das raus suchen. Kennt jemand eine Seite wo genau drine steht was im Arbeitslosengeld 1 bei der Berechnung der letzten Monatsgehälter mit einbezogen wird? + Multi-Zitat Zitieren
#14 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Arbeitslosengeld, ALG I 1 da kannste wirklich alles nachlesen.... und es gibt auch einen rechner aber wieso fragt man in einem forum, anstatt einfach mal bei der zuständigen stelle anzurufen, um sich einen termin für ne beratung geben zu lassen. + Multi-Zitat Zitieren
#15 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 weil es einfach kurzfristig ist. in den letzten tagen hat sich viel ergeben, deswegen etwas Zeitnot naja passiert. thanks für die Zahlreichen Info´s BW´s sind alle raus Edit: Wer noch Tip´s hat immer her damit ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#16 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 Noch ne frage kriegst du auch ne abfindung ? + Multi-Zitat Zitieren
#18 27. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 eine abfindung können sie mir nicht geben. da ich mich kündigen lasse, obwohl sie es nicht wollen.......die Firma will das ich da weiter arbeite, aber meine Zukunftspläne sehen anders aus. Würde ich kündigen bekomme ich eine sperre vom Arbeitslosengeld, von maximal 3 Monaten und das wäre schlecht + Multi-Zitat Zitieren
#19 28. Mai 2009 AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1 ähmm wenn deine zukunftspläne anders aussehen dann frag ich mich gerade ob du dir nur alg1 und dann 2 in den kopp gesetzt hast.. kündige doch einfach selber und zwar dann wenn du was neues hast... + Multi-Zitat Zitieren
#20 28. Mai 2009 AW: Berechnung des Arbeitslosengelds I es werden die letzen 12 monate genommen und zwar die geldwerte, die auf deiner arbeitsbescheinighung stehen. die arbeitsbescheinigung bekommst du von der arbeitsagentur und gibst sie deinem arbeitgeber. dort traegt er das brutto ein, und das is dann auch mit ueberstunden, nachtzuschlag etc. dann werden diese werte alle zusammengerechnet und durch die tage geteilt, an denen du geld fuer die arbeitslosenversicherung gezahlt hast. und das werden bei dir vermutlich ganze 12 monate sein (365 tage). es ergibt sich dann das taegliche bemessungsentgeld. hiervon werden 21% sozialversicherungspauschale und lohnsteuer und solidaritaetszuschlag abgezogen. dann bekommst du wenn du kein kind hast 60% davon. mit kind 67%. das ist dann dein taegliches arbeitslosengeld. wenn du es monatlich wissen willst einfach *30 nehmen. man sagt es is knapp 60% vom netto was du so monatlich im schnitt bekommst. das schwankt jedoch um die 60% rum, weil beim arbeitslosengeld eine sozialsversicherungsPAUSCHALE abgezogen wird und nich die tatsaechlichen kosten die du monatlich gezahlt hattest als du noch verdient hast. es is wirklich besser wenn die firma dich kuendigt aus "betrieblichen gruenden" und nich wenn du kuendigst! denn sonst gibt es wie du schon sagtest eine sperrzeit von 12 wochen. + Multi-Zitat Zitieren