Berechnung des Arbeitslosengelds I

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Cring, 27. Mai 2009 .

Schlagworte:
  1. 27. Mai 2009
    Hi Leute

    und zwar müsste ich relativ schnell wissen, wieviel Arbeitslosengeld 1 ich bekomme. Ich stehe gerade in einem Arbeitsverhältnis. Die Firma ist bereit mich so zukündigen, das ich keine 3 Monatige sperre bekomme. (warum ich das mache ist nebensache)

    Wie wird das Arbeitslosengeld 1 ausgerechnet?
    Werden die letzten 12 Monate berechnet? und davon den Durchschnitt?
    Werden Zuschläge wie Nachtschicht, Urlaub, Prozente, Überstunden dazu gerechnet.

    Kennt jemand einen guten Online Rechner? Ich finde nur den Gehaltsrechner....

    mfg cring
     
  2. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    Glaube das war 70% von deinem normalen geld ohne überstunden
    weiss es aber nicht genau
     
  3. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    Arbeitslosengeldrechner: Berechnung Arbeitslosengeld


    probier mal
     
  4. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    der rechner macht keinen sinn.... komisch, trotzdem danke
     
  5. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    ungefähr 73% von deinem alten lohn, musst mindestens 1jahr gearbeitet haben.
     
  6. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    du bekommst 70 % von den letzten 12 Monaten...Provisionen werden dabei auch mitgezählt (war zumindest bei mir damals so)

    hilft dir ja jetzt eh nix...geh zum amt und lass es ausrechnen -.-



    @ wormsak...nein...er muss nicht ein jahr dort gearbeitet haben...er muss allegmein ein Jahr gearbeitet haben. Wenn ein Firmenwechsel bestand ist das kein prob
     
  7. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    Dann probiers mal hier:
    Arbeitslosengeldrechner | geldsparen.de
     
  8. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    so war es auch gemeint. =)
    1jahr arbeit oder 2 jahre ausbildung^^
     
  9. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    mhh, ich habe von einigen gehört bei Steuerklasse 1 sind es 60%. Ich wollte es mal selber grob ausrechnen. habe mehr als 1 Jahr gearbeitet
     
  10. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    Grob 60% sind korrekt - vom Nettolohn.
    Genau 60% sind korrekt - vom "Leistungsentgelt"
    Mehr dazu hier:
    Höhe
     
  11. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    sorry hast recht sind 60 %

    ich bekomm knapp 70 weil ich mama werde
     
  12. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    Mahlzeit!! Also bei mir war es, ist aber auch schon ne ganze Weile her....Allerdings war es auch direkt nach der Ausbildung, das ist ja aber auch ladde. Und zwar habe ich bekommen: 50% vom gesellenlohn und davon nochmal nur 60%. Ich denke da wird sich aber auch nich so viel geändert haben. Einfach mal anrufen aufm Amt, die haben da ne hotline, kostet allerdings n paar Cent und dauert auch n bisschen bis da mal jemand rangeht ...........
    Naja, dann viel Erfolg!!

    Edit: Sorry für die beschissene Satzstellung .........
     
  13. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    ok thanks für das raus suchen.

    Kennt jemand eine Seite wo genau drine steht was im Arbeitslosengeld 1 bei der Berechnung
    der letzten Monatsgehälter mit einbezogen wird?
     
  14. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    Arbeitslosengeld, ALG I 1

    da kannste wirklich alles nachlesen.... und es gibt auch einen rechner

    aber wieso fragt man in einem forum, anstatt einfach mal bei der zuständigen stelle anzurufen, um sich einen termin für ne beratung geben zu lassen.
     
  15. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    weil es einfach kurzfristig ist. in den letzten tagen hat sich viel ergeben,
    deswegen etwas Zeitnot naja passiert.

    thanks für die Zahlreichen Info´s BW´s sind alle raus

    Edit:
    Wer noch Tip´s hat immer her damit ^^
     
  16. 27. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    eine abfindung können sie mir nicht geben. da ich mich kündigen lasse, obwohl sie es nicht
    wollen.......die Firma will das ich da weiter arbeite, aber meine Zukunftspläne sehen
    anders aus.

    Würde ich kündigen bekomme ich eine sperre vom Arbeitslosengeld, von maximal 3 Monaten
    und das wäre schlecht
     
  17. 28. Mai 2009
    AW: WICHTIG Arbeitslosengeld 1

    ähmm wenn deine zukunftspläne anders aussehen dann frag ich mich gerade ob du dir nur alg1 und dann 2 in den kopp gesetzt hast..

    kündige doch einfach selber und zwar dann wenn du was neues hast...
     
  18. 28. Mai 2009
    AW: Berechnung des Arbeitslosengelds I

    es werden die letzen 12 monate genommen und zwar die geldwerte, die auf deiner arbeitsbescheinighung stehen. die arbeitsbescheinigung bekommst du von der arbeitsagentur und gibst sie deinem arbeitgeber.

    dort traegt er das brutto ein, und das is dann auch mit ueberstunden, nachtzuschlag etc.
    dann werden diese werte alle zusammengerechnet und durch die tage geteilt, an denen du geld fuer die arbeitslosenversicherung gezahlt hast. und das werden bei dir vermutlich ganze 12 monate sein (365 tage). es ergibt sich dann das taegliche bemessungsentgeld. hiervon werden 21% sozialversicherungspauschale und lohnsteuer und solidaritaetszuschlag abgezogen. dann bekommst du wenn du kein kind hast 60% davon. mit kind 67%.
    das ist dann dein taegliches arbeitslosengeld. wenn du es monatlich wissen willst einfach *30 nehmen.

    man sagt es is knapp 60% vom netto was du so monatlich im schnitt bekommst. das schwankt jedoch um die 60% rum, weil beim arbeitslosengeld eine sozialsversicherungsPAUSCHALE abgezogen wird und nich die tatsaechlichen kosten die du monatlich gezahlt hattest als du noch verdient hast.

    es is wirklich besser wenn die firma dich kuendigt aus "betrieblichen gruenden" und nich wenn du kuendigst! denn sonst gibt es wie du schon sagtest eine sperrzeit von 12 wochen.
     
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