Raid Lenkrad

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von HiTtHeR0aDjAcK, 31. Mai 2009 .

Schlagworte:
  1. 31. Mai 2009
    Hi, habe mir von Raid HP ein Sportlenkrad mit ABE gekauft. alles gut und schön, bloß ist auf der beidseitig bedruckten ABE ein Abschnitt zum Ausfüllen dabei:" Abnahmebestätigung nach§19 Absatz 3 StVZO"
    und darunter stehen Angaben wie Fahrzeughersteller,Fahrzeugtyp, usw. und ganz unten ordnungsgemäßer Einbau wird hiermit bestätigt mit Angaben für Fahrzeugpapiere.

    Fahrzeug hat keinen Serienmäßigen Airbag

    nun meine Fragen:
    1. darf ich das Lenkrad selbstständig einbauen
    2. ist das überhaupt eine ABE oder muss das vom Tüv ausgefüllt werden (Abnahme)

    Gruß HiTtHeR0aDjAcK
    thx im Vorraus; bw sind drinne
     
  2. 2. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    §19 Absatz

    Das heißt,dass du nachdem der einbau erfolgt ist zum TÜV musst und die Abnahme bestätigen lassen. Wer das einbaut ist egal, es muss nur Ordnungsgemäß sein


    Gruß
     
  3. 2. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    ES GIBT aber Autoteile wo man nicht UNBEDINGT zum TÜV muss!! Lies in den "Papieren" oder was auch immer vom Lenkrad. Wenn deine Automarke und Modell drin stehen, dann musst du gar nicht zum TÜV. Da du keinen Serienmäßigen Airbag hast. Einfach diese "Papiere" immer im Auto liegen lassen, und falls die Polizei wegen dem Lenkrad fragt - zeigen.

    PS: bin gespannt was die anderen sagen, aber soviel ich weis, stimmt das was ich geschrieben habe.
     
  4. 2. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    ich habe auch gedacht das sei ne ABE aber dieser Abschnitt irritiert mich bisle^^
     
  5. 2. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    Hi ganz klar bei so einem absatz in der ABE musst du zum tüv fahren und es eintragen lassen du führst ja an dem fahrzeug ne veränderung vor deswegen führt kein weg dran vorbei

    mfg:golf3v8
     
  6. 2. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    Dann ist das doch wohl eher ein Teilegutachten und keine ABE, oder?
    Weil, wenn man für etwas eine ABE hat, dann muss man doch eigentlich nichts eintragen lassen.
     
  7. 2. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    genau das irritiert mich!!
     
  8. 3. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    Naja, bei so vielen verschiedenen Meinungen würde ich einfach mal zum TÜV fahren, Fragen kostet nichts.
     
  9. 4. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    Hi, also ich war heute beim Tüv mit dem Lenkrad: das muss trotz der ABE von einem Sachverständiger ausgefüllt werden, damit sie gültig wird
    Anders wie bei einem Teilegutachten, werden hier keine Daten in Fahrzeugschein oder Brief übernommen sondern stehen auf der ABE, die man im Gegensatz zum Teilegutachten mitführen muss
    achso: Blinkerrückstellung und Hupe hat er noch grad getestet

    mfg HiTtHeR0aDjAcK
     
  10. 5. Juni 2009
    AW: Raid Lenkrad

    Joar wie ich gesagt habe.

    Genau das sagt §19 Absatz aus .
     
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