frage zum beamtenrecht bzw. verwaltungsrecht

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von A_P_K, 2. Juni 2009 .

  1. 2. Juni 2009
    wann is das grundverhältnis und wann is das betriebsverhältnis betroffen?
    bezogen auf das verwaltunsakt merkmal der aussenwirkung!
     
  2. 3. Juni 2009
    AW: frage zum beamtenrecht bzw. verwaltungsrecht

    bei einem Eingriff nur in das betriebsverhältnis gibts keine außenwirkung. ist nur eine dienstliche anweisung.

    ein eingriff in das grundverhältnis ist dagegen ein eingriff in die persönlichen rechte oder den status einer person (beispiel: versetzung). hier liegt dann ein VA mit außenwirkung vor
     
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