Neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit der TK-Vorratsdatenspeicherung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von Melcos, 16. August 2006 .

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  1. 16. August 2006
    Neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit der TK-Vorratsdatenspeicherung

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten starke Zweifel an der Umsetzbarkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten ins nationale Recht angemeldet. "Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die Richtlinie in der beschlossenen Form mit dem Europarecht vereinbar ist", heißt es in der heise online vorliegenden Studie. Dies betreffe zum einen die Wahl der Rechtsgrundlage, zum anderen die Vereinbarkeit mit den im EU-Gemeinschaftsrecht anerkannten Grundrechten. Sollte der Bundestag dennoch ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erlassen, sehen die Parlamentsforscher zudem hierzulande Unvereinbarkeiten mit Anzeige dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Telekommunikationsgeheimnis vorprogrammiert.

    Die Pläne zu einer europaweit einheitlichen Speicherung von Verbindungs- und Verkehrsdaten waren stets als Frage der justiziellen Zusammenarbeit in der so genannten "dritten Säule" der Union beraten worden und deshalb auch ursprünglich als Entwurf zu einem Rahmenbeschluss vorgelegt worden, hält der Wissenschaftliche Dienst fest. Als deutlich wurde, dass für die Pläne nicht die erforderliche Einstimmigkeit erreicht werden konnte, sei man auf einen Richtlinienentwurf ausgewichen. Für dessen Annahme habe die qualifizierte Mehrheit im gemeinsamen Entscheidungsverfahren mit dem EU-Parlament ausgereicht. Allerdings dienen solche Regelungen der Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Verbesserung des Funktionierens des europäischen Binnenmarktes, weshalb sich die Verfasser der Studie anderen Bedenkenträgern zur Rechtmäßigkeit des gewählten Verfahrens anschließen.

    Auch bei der nun erforderlichen Implementierung der Brüsseler Vorgaben ins nationale Recht erscheint es den Forschern zweifelhaft, "dass dem Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Umsetzung gelingen wird". Entscheidende Stellschrauben für den Bundestag sehen sie bei der Frage der mindestens sechs Monate langen Speicherdauer und der zu erfassenden Daten. Dabei sei für jeden Einzelteil der Umsetzung gesondert zu prüfen, wie sehr die Datenspeicherung in den privaten Bereich der Betroffenen eindringt. Die in der Richtlinie vorgesehene verdachtsunabhängige Aufzeichnung von Namen und Anschrift jedes Kommunikationspartners werde in diesem Hinblick größere Probleme auf als eine "schlichte Speicherung der Telefonnummer ohne direkte Rückführungsmöglichkeit zum Betroffenen".

    Die Studie verweist weiter darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rasterfahndung-Entscheidung jüngst erst Maßstäbe aufgestellt hat, welche die verfassungsmäßige Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erschweren. Karlsruhe habe sich ausdrücklich gegen die "globale und pauschale Überwachung" nicht näher konkretisierbarer Fernmeldebeziehungen gewandt. Bei der geforderten Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten nach der Richtlinie würden zudem nicht einmal fahndungsrelevante Gruppen abgesondert, sondern alle Telekommunikationsteilnehmer gleichermaßen einbezogen. Dieser Problematik müsse sich der Gesetzgeber bei der Umsetzung der Direktive "mit besonderer Sorgfalt zuwenden".

    Gegen das Umsetzungsgesetz kann vor dem Bundesverfassungsgericht laut der Studie mittels Verfassungsbeschwerde, abstrakter Normenkontrolle und konkreter Normenkontrolle vorgegangen werden. Diese Möglichkeiten will die Linkspartei, die das Gutachten in Auftrag gab, beizeiten prüfen. "Wenn schon nicht aus Gründen der Wahrung der Bürgerrechte, so doch mindestens aus juristischen Gründen sollte die Bundesregierung jetzt einlenken und von der Vorratsdatenspeicherung Abstand nehmen", erklärt Jan Korte, Mitglied des Innenausschusses für die Fraktion "Die Linke". Angesichts der Faktenlage wäre es vollkommen absurd, weiterhin an einer Umsetzung festzuhalten.

    Die Linkspartei will daher unmittelbar nach der Sommerpause die Bundesregierung mit einem Antrag auffordern, keinen gesetzgeberischen Vorstoß in Richtung Vorratsdatenspeicherung zu machen, bis der Europäische Gerichtshof über die anhängigen Nichtigkeitsklagen Irlands und der Slowakei entschieden hat. Andernfalls sei der Gang nach Karlsruhe vorgezeichnet. Ähnliche Forderungen haben auch bereits Datenschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen gestellt.

    source: heise.de
     
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