Letzte Mahnung von www.win-loads.net

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ~Illuminatus~, 4. Juni 2009 .

Schlagworte:
  1. 4. Juni 2009
    Hallo,

    ich habe soeben einen Brief von der oben genannten Seite bekommen. Als Lieferadresse ist mein Name angegeben aber nicht meine Straße. D.h. ich hab den Brief von demjenigen an den der Brief geliefert wurde abgeholt. Es handelt sich um eine letzte Mahnung in Höhe von 107 Euro.

    Darin steht, dass die 2 anderen Mahnungen per Email gekommen sind (klingt doch schonmal sehr unseriös), jedoch hab ich noch nie eine Mail von der Seite bekommen und ich kenn sie noch nicht einmal.

    Kennt einer diese Seite?

    Ich nehm mal an ich sollte diese Mahnung ignorieren oder?

    Gruß
     
  2. 4. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Ja sollst du. Mehr gibts dazu nicht zusagen. vllt kommen noch 1-2 und das wars dann.
     
  3. 4. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Seite scheint ziemlich Fragwürdig zu sein, in WOT steht ne Kundenangabe:

    NICHT ANMELDEN! Schon durch Klicken des "Anmelden" Button geht man einen nicht gültigen Vertrag ein!!!

    Quelle

    Abo scheint aber erst zu kommen, wenn du dich da anmeldest..

    Haste evtl. schon den gefragt, an dem der Brief ging? Vielleicht stimmt ja die Adresse aber nicht der Name....

    Wenn du nirgendswo geklickt hast und auch wirklich nicht kennst, eher Ignorieren.
     
  4. 4. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Ich sag ma so einfach ignorieren...

    Wenn sie dir denn mit gericht oder so ein blubb drohen und sag einfach das du nie was bestellt hast etc.
     
  5. 4. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    in dem fall, wenn du eh keine kosten verusacht hast, bzw dich dort kostenpfl. angemeldet oder sonstwas in der art gemacht hast, kannst du den wisch nehmen und dir damit den allerwertesten abputzen
     
  6. 4. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Ruf einfach mal beim Verbraucherschutz an und frag nach! Nebenbei ... GMX und Web.de sind auch alte Bekannte ;-)

    Wegen falschen Daten:

    Kann die Seite nicht mal öffnen. Scheinbar ABP hat was dagegen
     
  7. 5. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Warnung vor win-loads.net der media intense GmbH

    ...schaut mal hier [http://www.abzocknews.de/2008/12/29/warnung-vor-win-loadsnet-der-media-intense-gmbh/]
    -ist so wie viele andere "Firmen" reine Abzocke etc.

    Um sich beim Anmelden nicht mit seiner IP indentivizieren zu lassen - ganz einfach:

    1. Jawa aus
    2. Elite Proxy benutzen, z.B. hier ---->>>> e-pr0xy.com
    3. FakeNamen und das war's dann.....

    -im übrigen kann man daraus eine Volkssport machen, denn diese Abzockerfirmen haben es nicht anders verdient. Die Sache mit "Betrug" seh ich gelassen---wer betrügt hier wem?

    Wer bezahlt schon für Trialversionen und absoluter freier Software, die überall im Web kostenlos angeboten werden.

    @~Illuminatus~ Kann auch sein, dass sich dein "Nachbar" oder wer auch immer deine Adresse "geliehen" hat.
    Freundlichst
    shitforfun
     
  8. 5. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Warnung vor win-loads.net der media intense GmbH | Abzocknews.de


    ein wenig googlen..is ne abzock firma...dir wird NIX passieren
     
  9. 5. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht und kann somit nicht als rechtsgültiger Beweis angesehen werden.
    Außerdem ist es nicht rechtens für Freesoftware Geld zu verlangen/bezahlen und deshalb kannst du den ganzen Scheiß von denen getrost ignorieren
    Ich wart nur noch, bis die Seiten wegen Betrug und arglistiger Täuschung ein Verfahren am Hals haben...

    razr2k
     
  10. 5. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Ja, da gibt es tausene von fällen, einfach nicht beachten und fertig!
     
  11. 5. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Da der Brief per POst kam, kann man den net unbedenkt lassen!

    emails löschen is ja kla, aber Post hat da einen anderen Wert, ich würde ganz ehrlich nen Anwalt fragen!
     
  12. 5. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Nein die Seite kenn ich leider oder zum Glück nicht!

    Aber ich kann dir sagen, dass du lieber darauf nicht reagieren solltest! Wenn der Brief nicht richtig an dich Adressiert ist! Einfach nicht darauf reagieren die können dir nichts schlimmes anhaben das die eh erwarten das du zahlst um geld zu machen!!

    Wenn es wirklich wichtig wird bekommt du ein Schreiben von bestimmten Institutionen!
     
  13. 6. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    frag deinen anwalt. Also per e-mail waere das ja noch so ne sache aber per post ist schon etwas schwieriger. Geh zum anwalt und lass dich da beraten
     
  14. 6. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    wenn du auf der seite nicht abonniert hast einfach ignorieren ansonsten falls die dich weiter belästigen schalte da mal ein anwalt ein falls du rechtschutz hast da die dir sonst keine ruhe geben werden !!!


    mfg:golf3v8
     
  15. 6. Juni 2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    Vertragsfallen - RR:Board

    Spoiler
    0. Ich hab ‘ne Rechnung bekommen war aber nie auf der Seite bzw. habe mich überhaupt nicht angemeldet. Muss ich nun zahlen?

    Nein, natürlich nicht. Wenn man sich nicht angemeldet hat, besteht auch kein Vertrag. Es genügt nicht, wenn die Betreiber der Seite behaupten, man habe sich angemeldet - dies müssten sie auch beweisen.

    1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?

    Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.

    Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).

    Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).

    2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?

    In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“).

    3. Wenn ich der Forderung nun widerspreche und die Zahlung verweigere, geben die dann Ruhe?

    Nein, man muss damit rechnen, dass die betreffenden Firmen trotz eines solchen Schreibens weiter an der geltend gemachten Forderung festhalten und weitere Mahnungen verschicken. Dies dient jedoch nur einem Zweck: man will Sie mürbe machen, einschüchtern und so zur Zahlung bewegen. Aber Mahnungen müssen einen wirklich nicht verunsichern. Papier ist geduldig. Dennoch geben viele Leute irgendwann entnervt auf und zahlen letztlich doch. Genau darauf bauen die Betreiber dieser Seiten. Am Besten also: weitere Mahnungen (auch von Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt) abheften und nicht verunsichern lassen (siehe oben).

    4. Haben die überhaupt schon mal geklagt?

    Nein, bislang ist noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem einer der Betreiber der entsprechenden Seiten Drohungen wahr gemacht und gerichtliche Schritte eingeleitet hat. Es wurde bislang weder ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, geschweige denn eine Klage erhoben. Offenbar weiß man sehr genau, dass man Schiffbruch erleiden würde. Daher ist die Sache bislang immer im Sande verlaufen, wenn die Betroffenen standhaft geblieben sind und die Zahlung verweigert haben.

    Nachtrag: Inzwischen gibt es doch ein Urteil, allerdings ein positives. Die Seitenbetreiber haben also verloren. Näheres hier

    5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?

    Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.

    Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.

    Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.

    6. Die sagen, dass die meine IP gespeichert haben. Bekommen die damit auch meine Adresse?

    Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber selbst überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen. Aber dafür müsste 1. Strafanzeige erstattet werden und 2. müsste die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen. Insbesondere Punkt 2 ist bei der derzeitigen Sachlage äußerst unwahrscheinlich - und soweit bekannt - auch noch nicht vorgekommen.

    7. Können die mir auch den Gerichtsvollzieher nach Hause schicken?

    Nein, ein Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach, weil jemand behauptet er habe eine Forderung gegen einen anderen. Ein Gerichtsvollzieher kommt nur dann, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Welt ist – das wäre entweder ein gerichtlicher Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid oder aber ein rechtskräftiges Urteil. Wie gesagt wurden bislang aber noch nie gerichtliche Schritte eingeleitet.

    8. Und muss ich damit rechnen, dass die vom Inkasso-Büro zu mir nach hause kommen?

    Nein. Es sind offenbar ziemliche Horrorvorstellung über die Tätigkeit von Inkassounternehmen im Umlauf. 99,9 % aller Inkassounternehmen schreiben lediglich Briefe oder rufen (aber auch nur das ganz selten) mal an. Alles andere wäre auch viel zu teuer und würde sich nicht lohnen, schon gar nicht für knapp 100 Euro. Die Kostet hierfür könnten nämlich nicht erstattet verlangt werden, so dass der Gläubiger in jedem Fall darauf sitzen bliebe.

    9. Bekomme ich einen Schufa-Eintrag, wenn ich die Zahlung verweigere?

    Das ist nicht zu erwarten. Zunächst kann ein Schufa-Eintrag nur von Vertragspartnern der Schufa Holding AG veranlasst werden.

    Und das auch dann nur, wenn der Verbraucher beim Vertragsschluss ein wirksames Einverständnis zur Weitergabe der Daten erklärt hat. Dieses Einverständnis muss den strengen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes genügen. Schon an diesen beiden Punkten wird eine Schufa-Eintragung in aller Regel scheitern.

    Schließlich dürfen nach den Grundsätzen der Schufa nur unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Wenn man also der Forderung widerspricht und die Zahlung verweigert, erfolgt nach den Schufa-Regeln kein negativer Schufa-Eintrag.

    10. Die schicken mir ständig Mahnungen. Kann ich die deswegen verklagen?

    Grundsätzlich besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage, bei der vom Gericht geprüft würde, ob die Forderung besteht oder nicht. Bei positivem Ausgang hätte man am Ende ein Urteil mit dem Inhalt, dass die Firma xy den geltend gemachten Anspruch nicht hat.

    Aber warum will man sich diese Mühe machen und die damit verbundenen Kosten aufhalsen? Wenn man gewinnt, müsste zwar die Gegenseite die gesamten Kosten tragen – aber erstmal müsste man zumindest die Gerichtskosten vorstrecken. Und auf diesen Kosten bleibt man sitzen, wenn am Ende des Prozesses das Unternehmen insolvent ist und für die Vollstreckung nichts übrig bleibt.

    Der einfachere Weg ist es da wirklich, die ganzen Mahnungen zu ignorieren und sich nicht verunsichern zu lassen.

    11. Kann ich mich an einer Sammelklage beteiligen?

    Auch hier stellt sich wieder die Frage, warum man überhaupt klagen will. Wenn man noch nichts gezahlt hat, dann besteht eigentlich keine Notwendigkeit einer Klage (siehe vorherige Frage) - man kann die Sache auch gut aussitzen. Hat man allerdings bereits gezahlt und möchte das Geld zurückbekommen, dann bestünde natürlich die Möglichkeit einer Zahlungsklage. Eine solche Klage ist allerdings recht risikobehaftet. Vor allem deswegen weil man damit rechnen muss, dass man zwar den Prozess gewinnt, am Ende aber auf den Kosten sitzen bleibt, weil das betreffende Unternehmen (häufig eine Limited) insolvenz ist und man nicht vollstrecken kann.

    12. Ich habe bezahlt und trotzdem mahnen die mich weiter und drohen mit gerichtlichem Mahnbescheid. Was nun?

    Es scheint wirklich häufig vorzukommen, dass selbst die Leute noch massiv gemahnt werden, die schon bezahlt haben. Das zeigt doch nur wie unseriös diese Unternehmen arbeiten. Offenbar meiden sie den Aufwand wenigstens die Personen aus der Mahn-Datenbank herauszunehmen, die schon gezahlt haben. Statt dessen schicken sie ihre Mahn-Serienbriefe an alle Leute, die sie gespeichert haben. Für den einzelnen bedeutet dies auch in diesem Fall: Ignorieren und sich nicht kirre machen lassen.

    13. Und was soll ich nun machen?

    Wenn Ihnen die Informationen hier in den FAQ nicht genügen, dann bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig als sich an einen Anwalt oder an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Dort kann man Sie individuell beraten. Eine individuelle Rechtsberatung kann es hier auf verbraucherrechtliches.de nicht geben.

    Das Wichtigste aber ist: Nicht einschüchtern lassen! Es klingt banal. Aber offenbar muss man vielen Betroffenen doch einhämmern: Man zahlt doch keine Forderung bloß weil die Gegenseite einem massiv auf die Nerven geht und nicht locker zu lassen scheint - man zahlt nur, wenn man dazu rechtlich verpflichtet (!) ist.

    14. Weitere Fragen?

    Vorschläge für weitere Fragen, die hier in die FAQ mit aufgenommen werden sollten, bitte per E -Mail an faq (at) verbraucherrechtliches.de zu richten. Aber: über diese E-Mail wird es ebenfalls keine individuelle Rechtsberatung geben. Derartige Anfragen werden nicht beantwortet.

    Quelle:verbraucherrechtliches... | Infos rund ums Verbraucherrecht
     
  16. 6. Juni 2009
    AW: Letzte Mahnung von www.win-loads.net

    genau so sieht es aus mein schöner

    und nichts anderes sollteste tun!
     
  17. Video Script

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