Alles zur Führerscheinprobezeit

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von yxx, 4. Juni 2009 .

  1. 4. Juni 2009
    Oft wird gefragt, welche Strafe einem droht, wenn man eine gewisse Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, wieviel abgezogen wird etc. Da ich mich selbst mal mit der Materie beschäftigen musste (23 km/h zu schnell > Aufbauseminar > Probezeitverlängerung) liste ich hier mal eine Art "Bußgeldkatalog" auf:


    Allgemeines

    Es wird in A-Vergehen und B-Vergehen unterschieden. Zur einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre mit dazugehörigem Aufbauseminar für Fahranfänger führt ein A-Vergehen oder zwei B-Vergehen.

    Diese Vergehen Teilen sich folgendermaßen ein:

    A-Vergehen:

    Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge (z.B. ohne Betriebserlaubnis), verbotene Fahrgastbeförderung, Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit (ab 21 km/h Überschreitung), mangelnder Sicherheitsabstand, falsches Überholen, falsches Abbiegen, unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren, falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, an Zebrastreifen, falsches Verhalten an Ampeln, am STOP-Schild, bei Haltzeichen von Polizeibeamten, Missachten der Vorfahrt.

    B-Vergehen:

    Kennzeichenmissbrauch. Sonstige Straftaten und Verkehrsverstöße aus dem Bußgeldkatalog, die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten.

    (DANKE an JimmyBob | BW bitte!)
    Im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog kann man genau nachschlagen, welche Verstöße zu welchen Buß- oder Verwarngeldern führen, und ob Verstöße als A- oder B-Verstoß gewertet werden.

    hier ein Link zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als .pdf
    http://www.kba.de/cln_015/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/bkat__owi__01022009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01022009_pdf.pdf
    (da zum interessanten Teil: auf Seite 438/500 (pdf-Symbolleiste) ist eine Tabelle zu Geschwindigkeitsverstößen)

    Nun zur eigentlichen Ergänzung:
    Es gibt Verstöße, hinter denen in Klammern auch ein Punkt-Wert und "A" oder "B" steht. (Bsp: 11-15km/h zu viel innerhalb geschlossener Ortschaften --> 25€ (A-1)

    25€ (A-1) bedeutet folgendes:
    Wenn ihr mit 11-15km/h zu viel angehalten werdet und dem Beamten sagt "ach komm scheiß drauf, ist ja eh kein A-Verstoß, juckt mich also nicht die Bohne, hier hast de 25€ und dann piss of" dann kann folgendes passieren:
    Der Grüne/Blaue schreibt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit seiner Zeugenangabe wie ihr euch verhalten habt, das Ding geht an die Bußgeldstelle und die sagt "Hey, was ist denn der Jungspund am Steuer fürn mieser *****? Für diese Aktion bekommt der nen Punkt und nen A-Verstoß".

    Da es oft Geschwindigkeitvergehen gibt, hier der aktuelle Bußgeldkatalog (rot markierte Geschwindigkeitsüberschreitungen führen zur Probezeitverlängerung/Aufbauseminar):

    Ab 40 Euro kommen 23,50 Euro Gebühren hinzu.

    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR

    21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR

    21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Dies sollte alles Allgemeine sein. Weiter gehts zur:

    Infos zur Probezeit(verlängerung)

    Die gesetzliche Probezeit bei Fahranfängern beträgt im Allgemeinen zwei Jahre. Sollte ein A- bzw. zwei B-Verstöße erfolgt haben, führt dies zu einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre. Diese kann nur einmal ausgesprochen werden. Heißt: Man kann maximal 4 Jahre Probezeit haben. Innerhalb der Probezeit kann man drei Mal mit einem A-Verstoß auffallen. Dies staffelt sich folgendermaßen:

    1. Verstoß: Probezeit + 2 Jahre / Aufbauseminar
    2. Verstoß: Ermahnung durch die zuständige Behörde
    3. Verstoß: Anordnung einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU > Idiotentest)

    Aufbauseminar

    Das Aufbauseminar wird nach einem Verstoß erteilt. Wenn man zu diesem innerhalb einer sechsmonatigen Frist nach Begehung des Verkehrsverstoßes nicht hingeht gibt es eine Entziehung der Fahrerlaubnis. Dann ist der Führerschein eingezogen ohne Neuerteilung und einer gewissen Sperrfrist für das erneute Erhalten des Führerscheines.

    Geht man jedoch fristgemäß zum Aufbauseminar muss man zunächst von einem Kostenbeitrag von 150 € - 400 € rechnen. Der Betrag ist je nach Region, Stadt und Fahrschule unterschiedlich. Das Seminar findet in vier Sitzungen á 105 Minuten statt. Im Aufbauseminar werden Verkehrsfehler besprochen die man während seiner Fahrerlaufbahn gemacht hat oder machen könnte und wie man so etwas verhindert. Es werden diverse Situationen besprochen. Zwischen der ersten und zweiten Sitzung gibt es eine sogenannte Fahrprobe: Keine Angst: Man kann nicht durchfallen. In Dreiergruppen wird jeweils 30 Minuten gefahren. Man sollte so fahren wie man immer fährt und muss keine Angst haben, etwas falsch zu machen. Wenn alle drei Teilnehmer die Fahrprobe gemacht haben wird anschließend mit dem Seminarleiter besprochen, welche Fehler man begangen hat (die die anderen und der Fahrlehrer beobachtet haben). Nach den vier Sitzungen erhält man eine Teilnahmebestätigung welche an die zuständige Behörde geschickt werden muss. Oft bringt der Fahrerlehrer die Teilnahmebestätigung direkt am nächsten Tag zum Straßenverkehrsamt.

    Fortbildungsseminar für Fahranfänger

    Für alle Fahrer in der Probezeit gibt es in manchen Bundesländern ein sogenanntes Fortbildungsseminar für Fahranfänger. Das Fortbildungsseminar soll eine bewusste Auseinandersetzung mit den Verhaltensmöglichkeiten im Straßenverkehr bewirken und die Fähigkeiten der Teilnehmer verbessern. Das hilft, zukünftige Probleme zu vermeiden. Die Teilnehmer haben zu diesem Zeitpunkt schon einige Monate Fahrerfahrung, darum kann auf einem ganz anderen Level gearbeitet werden als bei der Fahrschulausbildung. Die Teilnehmer sollen sich in den Sitzungen gut kennen lernen. Sie sollen sich aber auch gegenseitig beobachten und ihr Fahrverhalten miteinander vergleichen. Man tauscht die Erfahrungen aus, die man in der Zeit nach der Führerscheinprüfung gesammelt hat. Es werden Hilfestellungen gegeben (sowohl vom Seminarleiter als auch von allen Teilnehmern). Die Fahrtechnik wird verbessert. Die Kosten liegen zwischen 300 und 400 €. Man kann dann seine Probezeit von 2 auf 1 Jahr bzw. von 4 auf 3 Jahre verkürzen. Anzumerken ist: Nicht in jedem Bundesland ist ein FSF möglich!


    Das müsste es soweit gewesen sein. Hier noch ein paar allgemeine Sachen die man hier öfter liest:

    Blitzer

    Oft werden Fragen gestellt wie man Blitzer "verarschen" kann. Leicht und knackig gesagt: Man kann es nicht. Es bringt nix mit Haarspray das Nummerschild einzusprühen, eine CD an den Rückspiegel zu kleben usw. Diese Tricks sind alle wirkungslos. Achtung beim Trick mit dem "dreckigen Kennzeichen": Wenn die Polizei dies sieht kann es Ärger geben wegen der Nichtlesbarkeit des Nummerschildes (Kennzeichenvergehen => B-Verstoß). Am besten fährt man nicht zu schnell

    Folgende Toleranzen gibt es:
    Unter 100 km/h:
    Toleranz 3 km/h

    Über 100 km/h:
    Toleranz 3 %

    Dazu muss man ebenfalls sagen: Wenn der Tacho 100 km/h zeigt, fährt man reell wenige km/h langsamer (bis ca. 3 km/h). Dies ist eine Vorgabe, die die Automobilhersteller einhalten müssen, da ein Tacho nie zu langsam anzeigen darf.


    =====

    Das müsste es gewesen sein. Müsste eigentlich alles so stimmen wie ich es hier hingeschrieben hab. Würd mich freuen, wenn ich es angepinnt wird, denn es ist doch eine große Hilfe denke ich. Wenn weitere Fragen auftauchen, hier im Thread stellen. Wenn sie neu ist, kann man sie ja Problemlos hier hinzufügen.

    Danke und Gruß,
    yxx
     
  2. 4. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    du meinst wohl nie zu wenig. Sie zeigen ja immer was mehr an als wirklich.
     
  3. 4. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Nein, das ist schon richtig so. Du musst dich ja drauf verlassen können das du nicht schneller als 100 km/h fährst, wenn 100 km/h angezeigt werden. Deswegen zeigen die Tachos immer weniger als die reelle Geschwindigkeit an.
     
  4. 4. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Nein "nie zu wenig" is richtig ....da hat er schon recht ^^ Wenn du 100 fährst darf dein Tacho nicht 90 anziegen (also weniger)
     
  5. 4. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    is n denkfehler von dir ^^

    wenn er schneller anzeigt, dann fährt man in wirklichkeit langsamer...

    also wenn er schon 100 anzeigt, dann fährst du nicht mehr, weil du glaubst schon bei 100 zu sein, in wirklichkeit fährst du aber nur 97 oder so...

    also du hattest nur falschrum gedacht


    wenn er weniger anzeigt dann denkste ja oh toll ich kann noch 5 km/h mehr ^^
    dann wärste aber bei 105 und könntest geblitzt werden

    aber großes thx an dich
    BW is raus
     
  6. 4. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Oh stimmt ;D Aber das Richtige war gemeint, ich änders sofort.
     
  7. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Richtig gute Zusammenfassung. Danke dafür.
    Bewertung hast du erhalten.

    Vote 4 Pin
     
  8. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Mal so ne Frage für ganz Doofe:

    Also bis 20 km/h kann ich in der Probezeit so oft geblitzt werden wie ich will, right?
     
  9. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Jop,

    ab 21km/h nach Abzug von Toleranzen etc gibts einen Punkt -> Verlängerung der Probezeit, Aufbauseminar und eine Menge Kosten
     
  10. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Super das ich direkt mit 29 Km/h in der Probezeit geblitzt werde Ich kenne das Aufbauseminar schon.
    Und das mit der Fahrprobe ist nicht überall, bei uns haben wir nur gelabbert über das was wir gemacht haben und wie sowas vermieden werden kann bla bla bla..
    Hat nichts gebracht außer 2 Jahre Probezeit verlängert und über 400 € KOSTEN ....

    Normalerweise fahre ich immer nach Vorschrift, aber da wo ich geblizt wurde war NIE ein Blitzer und aufeinmal........picture ^^
     
  11. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Nein! 20 km/h ist ein B-Verstoß, darf dir also zwei mal passieren.
     
  12. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Kostet aber nur 35€, also wayne.

    Oh man, es fällt ja so gut wie alles was zwangsläufig irgendwann mal passiert zum A-Verstoß. Hoffentlich bringt das keiner zur Anzeige und hoffentlich sehen das nicht zufällig die Herren in Grün bzw. Blau.
     
  13. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    nicht schlecht der thread muss ich mal meiner perle zeigen was sie darf und was nicht da sie ja noch in der probezeit ist und ich zum glück schon lange nicht mehr =) =)

    mfg:golf3v8
     
  14. 5. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Ah gut ich hatte heute noch eine Frage, die mein Vater aber nicht wusste...

    Mein Auto Probezeit ist jetzt herum und Ende des nächsten Monats auch für Motorrad.

    Wie ist das jetzt eigentlich, wenn ich mit dem Auto " " machen würde, mit der der Auto Probezeit dürfte ja nichts mehr passieren (im Sinne von "Probezeitstrafen" wie auf 4 Jahre erhöhen usw.)
    Aber wie ist das mit Motorrad.

    Müsste doch eigentlich die Probezeit auch erhöt werde in dem Fall oder Irre ich mich?

    Schließlich ist man auch am *****, wenn man als Passanten Besoffski den Verkehr beeinträchtigt.

    Mal aus Neugierde, wie es mit dem Motorrad noch steht.

    Ob man sozusagen beide als "Eigenständige Wesen" betrachten soll, egal ob die eine Probezeit für ein Teil schon herum ist und für die andere nicht
     
  15. 6. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Denn Theard hätte ich mal vor ein paar Monten gebraucht.

    Das haste aber schon gut ausgearbeitet, ist aufjedenfall für jeden der in der Probezeit ist hilfreich.
     
  16. 6. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Nein, es heißt andere nicht aufgeführte Strafen ab 40 € Geldbuße. Alle Geschwindigkeitsüberschreitungen sind "Straftaten" die die Probezeit beeinflussen!
     
  17. 6. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    danke, es war wirklich sehr hilfreich da ich gerade noch den Führerschein mach, konnt ich das gut gebrauchen

    AsAck
     
  18. 6. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Ging ja in dem Teil um die Auswirkungen auf die Probezeit.

    Deshalb ist es für Leute in der Probezeit nicht egal...


    Ps.: Kannst noch ergänzen es gibt ein Seminar zur Probezeitverkürzung um 1 Jahr, kostet auch an die 300
    Euro bzw. je nach Gegend mehr oder um einiges weniger.

    Btw. habe momentan noch meine 4 Jahre lange Probezeit wegen nem dummen Unfall, kann also
    das Zeug hier ausm Aufbauseminar bestätigen.
     
  19. 6. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    find ich klasse das hier alles so schön zusammengefasst wurde vll brauch ich das ja nochmal ^^
     
  20. 7. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Danke für den Tipp! Hatte ich außer Acht gelassen, weils in meinem Bundesland nicht angeboten wird.

    FSF -> Ergänzt!
     
  21. 7. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    2 mal 2kmh zu schnell und man ist gebustet? Oh man, das ist richtig sinnlos
     
  22. 7. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Mhh, also ich bin A noch in der Probezeit und hatte jetzt B schon 2 Tickets (nicht viel, 1x 9km/h zu viel und 1x 11 km/h je nach Toleranzabzug). Das 2. Ticket liegt halt gerade noch hier neben mir, muss das morgen abschicken. Also müsste ich laut eurer Theorie nen Aufbauseminar belegen?
    Das glaube ich eher weniger.

    In diesen Briefen steht ja auch, "Verwarngeld" und ein weiterer Hinweis fettgedruckt mit:
    "Hinweis:
    Verwarnungen werden im Verkehrszentralregister nicht eingetragen."

    Wie ist das jetzt zu verstehen?
     
  23. 8. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    Heißt, dass du keinen Eintrag in Flensburg bekommst, sprich: Keine Punkte!

    In 4-5 Monaten (kann auch eher sein) wird sich dein zuständiges Straßenverkehrsamt vermutlich melden mit der "Anordnung zum Aufbauseminar"
     
  24. 8. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit


    Was meinst du denn mit dem "dreieckigen Kennzeichen" ? Das schnall ich gerade nicht^^ Ansonsten gute Ausarbeitung. Könnte ruhig angepinnt werden
     
  25. 8. Juni 2009
    AW: Alles zur Führerscheinprobezeit

    ganz großes thx an dich dafür das du dir soviel arbeit gemacht hast..

    bw bekommste
     
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