Bafög Antrag gestellt! Verzichtserklährung für Vater unterschrieben!

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von QLiMaX, 7. Juni 2009 .

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  1. 7. Juni 2009
    Hallo! Habe folgendes Problem! Sende nun meinen Bafög Antrag ein! Meine Eltern sind seit 10 Jahren geschieden! Kann nun das Einkommen meines Vaters mit angerechnet werden? Das Bafögamt sagte mir das "wenn" mein Vater für mich zahlen kann aber er nicht will, vom Amt zur Kasse gebeten wird. Mein Problem ist nun dass ich im alter von 18 Jahren (also ca 2 Wochen nach meinem 18. Geburtstag) eine Verzichsterklärung für meinen Unterhalt unterschrieben habe.

    Ist diese Verzichtserklärung nun rechtskräftig? (18 Jährige werden ja auf Grund der fehlenden "Reife", bei einer Gerichtsverhandlung oft unter Jugendrecht "bestraft" trifft hier ebenfalls eine "Unzurechnungsfähigkeit" mit einer vom Gesetzt gewährleistenden Frist ein!?)

    Muss ich mir nun Sorgen um mein Bafög machen oder hat dieser "Wisch" für das Amt garkeine bedeutung?

    Zur Info: Beantrage Schülerbafög!

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. 7. Juni 2009
    AW: Bafög Antrag gestellt! Verzichtserklährung für Vater unterschrieben!

    logisch betrachtet nicht, weil ja jeder eine verzichterklärung unterschreiben kann und diese dann bei der bafögstelle vorliegen kann. du musst also schon deine erklärung irgendwo beglaubigen lassen...
    ich denke ein notar wäre da ganz hilfreich
     
  3. 7. Juni 2009
    AW: Bafög Antrag gestellt! Verzichtserklährung für Vater unterschrieben!

    Hmmm da hast du recht, also könnte ich ja theoretisch aus dem schneider sein. wenn es drauf ankommt sage ich einfach ich hätte das ganze nie unterschrieben! beglaubigt wurde das ganze nicht. der brief kam nicht einmal per einschreiben an, soweit ich mich erinnern kann... könnte ihn also nie erhalten haben und der ganze "wisch" kann gefaked sein. ne unterschrift kann ja jeder machen...

    hat denn sonst noch jemand ne info für mich? oder einen erfahrungsbericht? ich weiß... die ganze sache hört sich echt kompliziert an und ich kann mir vorstellen dass nicht allzu viele damit erfahrung gemacht haben! mich würde interessieren ob meine unterschrift eigendlich zu 100% gewertet werden kann? war grade erst 18 und einige sind ja etwas früher entwickelt, andere später. als volljährig kann man nen 18 jährigen ja sehen aber auch als "vollreif"!? würde sich das ganze dann dadurch anfechten lassen?
     
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